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            "content": "Drucksache 13/693            Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode 2. Um welche Schulen handelt es sich? s. Antwort auf Frage 1. 3. Gibt es Zahlen über die teilnehmenden Schüler/Schülerinnen aus den Jahren 1991 und 1992? s. Antwort auf Frage 1. 4. Hat die Landesregierung einen Überblick über die Zahl der Aus- tausch- und Begegnungsprogramme der Jugendverbände und außerschulischen Jugendbildungseinrichtungen in Schleswig- Holstein in diesem Bereich? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von wem in den Jahren 1991 und 1992 durchgeführt? Ein Überblick über die Zahlen der von schleswig-holsteinischen Trägern der Jugendhilfe durchgeführten Austausch- und Begegnungs- programme besteht lediglich für das Haushaltsjahr 1990, als das För- derprogramm der Bundesregierung \"Sommer der Begegnung\" über das Landesjugendamt Schleswig-Holstein abgewickelt wurde. Für 52 verschiedene Maßnahmen wurden insgesamt 116 TOM Bundesmittel bereitgestellt. DiesesJugendaustausch-und Begegnungsprogramm ist ab 1991 nicht fortgeführt worden. Obwohl die Bundesländer es für politisch dringend erforderlich hielten, gerade in den Jahren 1990 und 1991 die innerdeut- schen Informations- und Begegnungsfahrten in beiden Richtungen massiv zu fördern, um das Zusammenwachsen der beiden Staaten im Jugendbereich so nachhaltig wie möglich zu unterstützen, hat der da- malige Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen mit Schreiben vom 27.8.1990 den Ländern mitgeteilt, daß im Haushaltsjahr 1991 Mittel für die Förderung innerdeutscher Informations- und Begegnungs- fahrten sowie von Begegnungsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen, Studentinnen und Studenten, Erwachsenen, Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr zur Verfügung stehen werden. 5. Hält die Landesregierung die Zahl dieser Begegnungen für aus- reichend? Die Landesregierung bedauert die Einstellung der Förderprogramme durch die Bundesregierung. Der Landesregierung ist allerdings bekannt, daß fast alle Kreise und kreisfreien Städte, die Patenschaften mit Kreisen und Städten in Meck- lenburg-Vorpommem eingegangen sind, und auch freie Träger der Ju- gendhilfe, die Kontakte zu Partnerorganisationen- vor allem in Meck- lenburg-Vorpommem - geknüfl hatten, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Jugendaustausch fortgesetzt haben. 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Drucksache 131693 6. Mit welchen finanziellen Mitteln unterstützte die Landesregierung diese Maßnahmen 1991 und 1992? Als Folge der Aufbauhilfe der Landesregierung für Mecklenburg-Vor- pommern, die in der Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe bestand, durch die intensive Unterstützung beim Aufbau eines Landesjugendringes in Mecklenburg-Vorpommem durch den schleswig-holsteinischen Landesjugendring, durch gezielte Maß- nahmen der Landesarbeitsgemeinschaften der kulturellen Jugendbil- dung sowie der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, durch Maßnahmen von Jugendbildungsstätten wie etwa des Sehearsbergs und anderer Träger der Jugendhilfe ist es zu zahlreichen Begegnun- gen von Jugendlichen und Jugendgruppen beider Länder gekommen. Die Landesregierung hat in den Jahren 1991 und 1992 ermöglicht, daß sämtliche Mittel zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen auch jungen Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern zu Gute gekommen sind. Eine gesonderte Statistik ist nicht geführt worden. 7. Welche Mittel sind für 1993 vorgesehen? Ein Austausch- und Begegnungsprogramm des Landes ist für 1993 nicht vorgesehen, sondern es wird davon ausgegangen, daß die örtli- chen Jugendhilfeträger wie bisher ihre Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Städtepartnerschaften beibehalten. Die Landesregierung wird auch weiterhin- wie in der Antwort auf Frage 6 erläutert- Begeg- nungen im Rahmen der Jugendbildung unterstützen. 8. Wird die Landesregierung angesichts der großen Bedeutung, die diesen Begegnungen zukommt, und der steigenden Kosten, die diese Programme verursachen, dsn finanziellen Zuschuß er- höhen? Nein. Inzwischen erhalten Mecklenburg-Vorpommern wie auch die übrigen neuen Bundesländer Mittel für Jugendarbeit und damit auch für Jugendbegegnungen aus Sonderprogrammen des Bundes. 3",
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