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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                Drucksache         10/922 10. Wshlperiode                                                                                           02.04.85 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hinz und Frau Springer (SPD) und Antwort der L.ancleeregierung - Minister fOr Emlhrung, L.anclwi118chaft und Fonden - Kritik  an der Flurbereinigung In Schleswlg-Holsteln 1. Ist der Landesregierung die DarsieDung ,,Flurbereinigung - An· spruchund W11klichkeit\", Biologik Verlag. 4401 Saerbeck, bekannt? Ja. 2. a) Ist der Landesregierung bekannt, ob der Inhaber des Biologik· Verlages Schreiben zur in seinem Verlag editierten DarsteUung an den Landwirtschaftsminister, den Justizminister und den PetitionsausschuB des Landtages gesan~ hat? Der Inhaber des Biologik-Verlages hat sowohl an den Landwirtschafts- lllinister als auch an den Justizminister Schreiben mit der in seinem Verlag edierten Danteilung gerichtet. Der Inhalt eines Schreibens an den Petitionsausschuß des Landtages entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. b) Haben die bezeichneten SteUen das Schreiben beantwortet? c) FaUs dies geschah: Welchen Inhalt haben diese Antworten? Die ~sind fortloulend und einzeln beim Vorlag IIthmidi & Klaunlg. R - 19, 2300 Kiel1. Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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            "content": "Der Landwirtschaftsminister hat mit Schreiben vom 20.12.84 geant- wortet und darauf hingewiesen, daß die vier Gemeinden Breitenfelde, Krs. Hzgt. Lauenburg, Bliesdorf, Krs. Ostholstein sowie Klein- und Groß Wittensee, Krs. Rendsburg-Eckernförde, nicht repräsentativ für die Praxis der heutigen Flurbereinigung sind. Alle Verfahren wurden nach den Bestimmungen des FlurbG aus dem Jahre 1953 angeordnet, dessen Zielsetzung eine andere war als die des heute geltenden Gesetzes. Breitenfelde und Bliesdorf wurden vor rd. 20 Jahren bearbeitet. Klein Wittensee wurde in den 70er Jahren durchgeführt. Nur Groß Wittensee ist noch nicht abgeschlossen. Der Landwirtschaftsminister hat in seinem Schreiben die einseitig negative Darstellung der Flurbereini- gungen bedauert und u.a. die Behauptung zurückgewiesen, daß 27 km ursprünglich festgesetzte Heckenneuanlagen nicht gepflanzt worden seien. Der Justizminister hat das Schreiben nicht direkt beantwortet, sondern an den Generalstaatsanwalt weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaften Kiel, Lübeck und Flensburg, bei denen der Biologik-Verlag Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet hat, haben in allen Fällen mangels Straf- tatbestandes von der Einleitung vori Ermittlungsverfahren abgesehen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und mit welchem Inhalt der Petitionsausschuß des Landtages geantwortet hat. 3. a) Treffen die im Schreiben an den Landwirtschaftsminister ange- gebenen Behauptungen zu, wonach in den vier in der Dar- stellung genannten Flurbereinigungsmallnahmen, nämlich Blies- dorf/Kreis Ostholstein, Breitenfelde/Kreis Hzgtm. Lauenburg und Klein- und Gr. Wittensee/Kreis Rendsburg-Eckernförde - ein erheblicher Teil der im jeweiligen Wege- und Ge- wässerplan und im abschließenden jeweiligen Flurbereini- gungsplan festgesetzten Pflanzungen zwischenzeitlich ander- weitig genutzt werden, - diese Nutzungsänderungen als Eigenleistung der Landwirte erfolgten und nicht durch ein weiteres Planfeststellungsver- fahren bzw. unter Beteiligung einer Landschaftspflegebe- hörde gedeckt waren? b) Wieviel Kilometer dieser Pflanzungen sind einer an- derweitigen Nutzung zugeführt worden? c) Ist damit zu rechnen, daß diese Nutzungsänderungen rückgän- gig gemacht werden? Die Behauptungen treffen nicht zu. Die Verhältnisse sinl:l jedoch in den vier Gemeinden sehr unterschiedlich. In Bliesdorf ist kein Flurbereinigungsverfahren, sondern ein beschleu- nigtes Zusammenlegungsverfahren gern. § 91 ff FlurbG von 1963 bis etwa 1966 durchgeführt worden. In beschleunigten Z11B8111J11eJl)egungs.. verfahren werden Wege- und Gewässerpläne .nicht aufgestellt. Damit entfallen Festsetzungen über Pflanzungen. In der Flurbereinigung Breitenfelde, die 1959 angeordnet und in der 1963 der Wege- und Gewässerplan aufgestellt wurde, sind die im Plan enthaltenen pflanzungen vor etwa 15 - 20 Jahren ausgefjihrt worden. Zur Feststellung, ob einzelne der seinerzeit angelegten pflanzungen heute anderweitig genutzt werden, würde eine genaue örtliche Erhe- bung durchgeführt werden müssen. Selbst wenn eine Neuanlage von 2 ·..",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drucksache 10/922 Pflanzreihen auf den im Wege- und Gewässerplan festgesetzten Stand- orten bzw. eine Nutzungsänderung dieser Standorte festgeste.l.lt würde, könnte nach einem so langen Zeitraum eine widerrechtliche Anderung nicht bewiesen werden, weil auch eine natürliche Änderung nicht aus- zuschließen ist. Eine örtliche Überprüfung der Pflanzungen in Klein Wittensee, die aus Anlaß der Vorwürfe des Biologik-Verlages in diesem Winter vorgenom- men wurde, hat ergeben, daß alle im Wege- und Gewässerplan vor- gesehenen Pflanzungen auch ausgeführt wurden und vorhanden sind. Es sind keine Flächen einer anderweitigen Nutzung zugeführt worden. In Groß Wittensee ist der Wege- und Gewässerplan mit landschafts- pflegerischem Begleitplan noch nicht in allen Teilen ausgeführt. In dieser Flurbereinigung sind Widersprüche anhängig, von denen auch geplante Anpflanzungen betroffen sind. Die restlichen Pflanzungen sind im Herbst 1985 vorgesehen. Auch in dieser Gemeinde werden die für die Pflanzung vorgesehenen Flächen keiner anderweitigen Nutzung zugeführt. 3",
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