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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/488 16. Wahlperiode 06-01-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schäden durch Kormorane - 2. Teil A) Auf die Frage 1 der kleinen Anfrage (Drucksache 16/365), ob es seit dem Bericht der Landesregierung von 2001 (Umdruck 15/728) neue Untersuchungen gibt, antwortet die Landesregierung: „Nein. Die Landesregierung hält die im Bericht (Umdruck 15/728) unter Ziffer 4 gegebene Einschätzung der Schäden für die Fischwirtschaft weiterhin für zu- treffend. Auf Basis der jährlichen Kormoranzählungen …wird…ein durch Kor- morane bewirkter wirtschaftlicher Schaden (… mind. 25 Prozent Umsatzver- lust für die Binnenfischerei) errechnet, …“ Die in der oben zitierten Antwort angegebenen „25 Prozent Umsatzverlust“ ste- hen in dem Bericht (Umdruck 15/728) jedoch gar nicht. Es wird dort stattdessen unter Ziffer 4 im Ergebnis festgestellt: „Quantitative Angaben über die tatsächliche Höhe der Schäden gibt es jedoch nicht. …ist eine Abschätzung möglicher Schäden in Gewässern aufgrund der komplizierten Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fischarten und ihre gegenseitige Beeinflussbarkeit hinsichtlich Sterblichkeit und des Wachs- tums praktisch nicht möglich.“ In seiner Rede im Landtag am 16.12.2005 hat Minister v. Boetticher nunmehr dargestellt, dass Experten des Landwirtschaftsministeriums auf der Basis wis- senschaftlich fundierter Quellen Schadenskalkulationen durchgeführt haben.",
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"content": "Drucksache 16/488 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Diese Kalkulationen bewegen sich i nnerhalb einer Bandbreite von etwa 16 bis 69 Prozent Schadensumfang je nach Gewässertyp und Bewirtschaftungsmethode. 1. Was ist richtig: Die Aussage des Berichts, dass eine Abschätzung von Schä- den nicht möglich ist, die Abschätzung „25 Prozent Umsatzverlust für die Binne n- fischerei“ in der kleinen Anfrage oder die Aussagen des Ministers im Land tag? Für eine wissenschaftlich fundierte Bestimmung der tatsächlichen Höhe des durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schadens in einem be- stimmten Jahr wäre für den Bezugszeitraum für jedes einzelne Gewässer in Schleswig-Holstein eine exakte Bestimmung von Größe, Artenzusammensetzung und Wachstumsleistung des jeweiligen Fischbestandes und der Art und Größe der dort durch Kormorane entnommenen Fische erforderlich. Diese Daten sind jedoch nur mit sehr hohem Aufwand und selbst dann aus methodischen Gründen nur näherungsweise bestimmbar. Dieser Sachverhalt wurde auch mit dem zitier- ten Auszug aus dem Bericht der Landesregierung von 2001 (Umdruck 15/728) angesprochen. Die Größenordnung fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane lässt sich aber anhand von Modellrechnungen ermitteln. Das Ergebnis solcher Rech- nungen hängt von den verwendeten Eingangsgrößen ab. Diese stehen für Ge- wässer des norddeutschen Tieflandes aus mehreren wissenschaftliche n Unter- suchungen in Bezug auf Produktionskapazität, Fischbestand und Artenzusam- mensetzung zur Verfügung. Weiterhin liegen exemplarische Untersuchungen zur Nahrungszusammensetzung und -menge der Kormorane sowie die Zählergeb- nisse des jährlichen Kormoran-Monitorings vor (siehe Anlage). Modellrechnungen zur Größenordnung fischereiwirtschaftlicher Schäden wurden von der schleswig-holsteinischen Fischerei- und Naturschutzverwaltung im Rah- men des Rechtsetzungsverfahrens der Kormoranverordnung durchgeführt. Dabei wurden verschiedene realistische, aus wissenschaftlichen Untersuchungen über- nommene Annahmen zu Nahrungsmenge und -zusammensetzung zugrunde ge- legt. Die sich aus sechs Modellrechnungen ergebenden kormoranbedingten Umsatz- verluste der Fischerei liegen in Abhängigkeit von den verwendeten Eingangsgrö- ßen zwischen 16 und 68 Prozent. Dazwischen wurden Fraßschäden in Höhe von 25 Prozent, 29 Prozent, 39 Prozent und 43 Prozent berechnet. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs. 16/365) waren die Modellrechnun- gen noch nicht abgeschlossen. Daher konnte nur ein erstes Ergebnis der Modell- rechnungen angegeben werden. Dies enthielt jedoch einen Interpretationsfehler 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/488 in Bezug auf die Ergebnisse des Kormoran-Monitorings, der zwischenzeitlich be- reinigt wurde. 2. Wie kam die Landesregierung zu den Aussagen „25 Prozent Umsatzverlust“ und „16 bis 69 Prozent Schadensumfang“, wenn es seit dem Bericht (Umdruck 15/728) keine neuen Untersuchungen gibt? Siehe Antwort zu Frage A) 1. 3. Wer hat 25 Prozent Umsatzverlust bzw. 16 bis 69 Prozent Schadensumfang für die Binne nfischerei errechnet? Bitte stellen Sie die Berechnung einschließlich der getroffenen Annahmen im Detail dar. Siehe Antwort zu Frage A) 1. Die aktuellen Modellrechnungen sind als Anlage beigefügt. 4. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die diese Berechnungen bestäti- gen. Wenn ja – welche? Siehe Antwort zu Frage A) 1. 5. Gibt es Fachleute, die vom Ministerium beauftragt worden sind, die diese Be- rechnungen für falsch ha lten? Wenn ja, welche? Nein, es sind keine externen Fachleute beauftragt worden. 6. Werden in dem zuständigen Ministerium abweichende Meinungen zum Um- satzverlust für die Fischerei durch Kormorane vertreten und wenn ja: Welche? Nein, siehe Antwort zu Frage A) 1. B) Der Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten Roger Asmussen ist nach Vortrag des ALR Kiel zu folgender Einschätzung gekommen: „Die dem Beirat vorgelegten Informationen sind bezüglich der Datengrundla- gen … in wesentlichen Teilen nicht korrekt, unzutreffend interpretiert oder falsch kalkuliert. …“ 3",
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"content": "Drucksache 16/488 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 1. Welche Informationen sind dem Landesnaturschutzbeauftragten von wem vo r- gelegt worden (bitte genau darstellen)? Dem Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten ist am 30.11.2005 ein erstes Er- gebnis der Modellrechnungen zum fischereiwirtschaftlichen Schaden von Vertre- tern der Fischerei- und Naturschutzverwaltung vorgestellt worden, die einen In- terpretationsfehler in Bezug auf die Ergebnisse des Kormoran-Monitorings ent- hielt, der zwischenzeitlich bereinigt wurde. 2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Beirats? Siehe Antwort zu Frage B) 1. 3. Wenn nein: Auf Grund welcher fachlichen Untersuchungen kommt die Landes- regierung zu einem anderen Ergebnis? Siehe Antwort zu Frage A) 1 . 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/488 Anlagen: Modellrechnungen zum fischereiwirtschaftlichen Schaden des Kormorans in Schleswig-Holstein Naturschutz- und Fischereiverwaltung haben gemeinsam auf der Basis verschiede- ner wissenschaftlicher Grundlagen modellhafte Schadensberechnungen für ve r- schiedene Annahmen errechnet. Unveränderliche Bezugsgrößen in allen Modellen sind: • Die Zahl der Kormorantage (Maßzahl für die Anwesenheit von Kormoranen innerhalb eines gewählten Zeitraumes) im Jahr 2004 nach Untersuchungen von Kieckbusch & Koop (2004). • Die Darstellung der Fang- und Erlössituation der Binnenfischerei in Schleswig- Holstein nach Erhebungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schles- wig-Holstein. • Die Fischpreise für Groß- und Einzelhandel, basierend auf einer Umfrage un- ter fünf Betrieben in Schleswig-Holstein im November 2005 sowie einer aktue l- len Preisliste aus einer Internetpräsentation eines schleswig-holsteinischen Betriebes. Variiert werden in den Szenarien jeweils folgende Eingangsgrößen: • Grundlage für den täglichen Nahrungsbedarf des Kormorans. • Datengrundlage zur Nahrungszusammensetzung auf der Basis unterschiedli- cher Untersuchungsansätze bzw. an verschiedenen Gewässern Die Annahmen wurden aus den jeweils zitierten Publikationen übernommen. Rechenweg Aus Kormorantagen und jeweiligem Nahrungsbedarf wird die Gesamtentnahme aus Binnengewässern abgeschätzt. Unter Beachtung der Relation der tatsächlich fischereiwirtschaftlich genutzten Fläche ergibt sich der Fraßanteil auf Gewässern der Binnenfischerei. Im nächsten Schritt wird die Gesamtmenge nach einzelnen Fischarten aufgeglie- dert und den Teilmengen werden Werte nach Groß- und Einzelhandelspreisen zugeordnet. So ergibt sich ein Wert für die Fischentnahme durch Kormorane auf der Binnenfischereifläche von Schleswig-Holstein. Der fischereiwirtschaftliche Schaden wird im letzten Schritt in Form der Relation zwischen den Umsatzerlösen des gesamten Berufszweiges und dem ermittelten Wert der Fischentnahme durch Kormorane ausgewiesen. 5",
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"content": "Drucksache 16/488 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Ergebnisse In den sechs dargestellten Modellrechnungen liegen die berechneten Anteile des Kormoranfraßes innerhalb einer Bandbreite von ca. 16 Prozent bis ca. 68 Pro- zent bezogen auf den Erlös der Berufsfischerei aus Seen- und Flussfischerei. Die Modellrechnungen zeigen, dass der Tatbestand des erheblichen fischereiwirt- schaftlichen Schadens gemäß § 43 Abs. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes in Schleswig-Holstein in jedem Fall erfüllt ist. 6",
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