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"content": "Drucksache 12/679 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode ----------------~ Aus der Anlage ergib\\_ sich, daß der Export von Abfällen in die DDR nach den bisherigen Uberlegungen schrittweise bis 1995 eingestellt werden soll. Angesichts der grundlegenden Ablehnung. die gegenüber Abfallexporten in Harnburg wie in Schleswig-Holstein gleichermaßen besteht, wie auch der Gefahren, die namentlich durch den alten Teil der Deponie Schönberg für die Lübecker Gewässer gegeben sind, ist es selbstverständlich, daß die Einstellung der Abfallexporte in die DDR so schnell wie möglich zu erfolgen hat. Die mit Harnburg er- zielte Einigung ist daher als Minimalforderung aufzufassen. Zur Frage der Verlängerung der Ende 1991 auslaufenden Verträge der Hansestadt Harnburg hat die Landesregierung bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage vom 23.05.1989 (Drucks. 12/364) Stellung ge- nommen. Die SPD-Landtagsfraktion hat nicht die sofortige, sondern baldmögli- che Schließung der Deponie Schöntx\"·g gefordert. 3. Teilt die Landesregierung den Standpunkt des Hamburger Um- weltsenators Kuhbier, daß Schleswig-Holstein seine Verpflich- tung aus dem Jahre 1985, Harnburg bei der Entsorgung von Hausmüll, Klärschlamm und Hafenschlick zu helfen, bis heute nicht erftillt hat? Unter der jetzigen Landesregierung ist die neue Hausmülldeponie in Damsdmi'_planfestgestellt worden. In der nächsten Zeit wird die ver- einbarte Ubemahme von hamburgischen Abfällen beginnen, wenn der Kreis Segeberg der Folgevereinbarung zustimmt: dafür liegen die Voraussetzungen vor. Zum Thema Hafenschlick besteht eine gemein- same Arbeitsgruppe mit Hamburg, die an Problemlösungen arbeitet. Der erwähnte Standpunkt des Hamburger Umweltsenators kann nicht auf die jetzige Landesregierung bezogen werden. 4. Wie sollen, nach einer Schließung der Deponie Schönberg, die Reststoffe, die bei der Verbrennung von schleswig-holsteini- schem Sondermüll bei der AVG anfallen, entsorgt werden? Die aus der Verbrennung von schleswig-holsteinischem Sonderabfall bei der AVG anfallenden Verbrennungsrückstände machen eine Menge von etwa 5.000 t pro Jahr aus. Sie könnten notfalls auf der Sonderabfalldeponie Randeshagen abgelagert werden. 5. Gilt die Bewertung des l\\linisters Heydemann vom 9. Juni 1989, daß Schönberg einen guten Sicherheitsstandard vorweisen kann, unverändert? Gilt weiterhin die Bewertung vom 7. Juni 1989, daß die Müllde- ponie Schönberg Sicherht:~itsvorkehrungen besitzt. die von keiner Sonderabfalldeponie in der Bundesrepublik übertroffen werden? 2 .::-:.:·,.",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/679 Hierzu wird auf die diesbezüglichen umfangreichen Ausführungen von Herrn Minister Prof. Dr. Heydemann im Landtag am 5. Juli 1989 verwiesen. 6. Teilt die Landesregierung den Standpunkt des Hamburger Um- weltsenators Kuhb1er, daß für den Fall, daß Harnburg sämtliche Sonderabfalle auf die Deponie Randeshagen bringt, bereits im Jahre 1992 eine Anschlußdeponie benötigt wird\" Ja. Allerdings ist der Sinn dieser Frage nicht erkennbar, da es hier um eine reine Hypothese geht. Es besteht schon von früher Einverneh- men mit Hamburg, daß Harnburg im Prinzip die Sonderabfalldeponie Rondeshagen nur in gleicher Größenordnung beschickt wie Schles- wig-Holstein. 7. Wie ist die Aussage des Sprechers des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung zu bewerten, bei Schließung der Deponie Schönberg müsse ganz schnell gehandelt werden und was ist darunter zu verstehen? Welche Planungen laufen zur Schaffung von Ersatzlösungen für die Deponie Schönberg und wie sehen diese konkret aus? ln welchem Umfang, nach welchem Standard und nach welchen Standorten sollen Deponieräume zur Verfügung gestellt werden? (J>N vom 8. Januar 1990) Die Aussage des Sprechers des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung besagt richtig, daß selbstverständlich im Falle einer sofortigen Schließung der Deponie Schönberg umgehend Ent- sorgungsalternativen für die Hansestadt Harnburg gefunden werden müssen. Die Entwicklung eines Konzepts hierfür ist vornehmlich An- gelegenheit von Hamburg. 8. Teilt die Landesregierung den Standpunkt des Hamburger Um- weltsenators, daß in Schönberg keine Altlast entsteht? Hierzu verweist die Landesregierung erneut auf die diesbezüglich umfangreichen Ausführungen von Herrn Minister Prof. Dr. Heyde- mann vor dem Landtag am 5. Juli 1989. 3",
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"content": "Drucksache 12/679 Schleswig-Holsteinischcr Landtag~ 12. Wahlperiode --------------------~- Anlage Auszug aus der Pressemitteilung über die gemeinsame Sitzung des Senats der Freien und Hansestadt Harnburg und der Landesregierung Schleswig-Holstein am 8.9.1989 Länderübergreifendes Abfallwirtschaftsprogramm 1. Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sind sich über folgende Eckwerte einer gemeinsamen Abfallpolitik einig: a) Der Export von Abfällen in die DDR wird schrittweise einge- stellt und durch entsprechende Entsorgungskapazitäten in Schleswig-Holstein und Hamburg ersetzt. soweit eine Vermei- dung und stoffliche Verwertung nicht möglich ist: Als Ziel wird die Einstellung der Exporte von Abfällen in die DDR bis 1995 angestrebt. Die Regierungen werden sich bemühen. daß auch Niedersachsen Entsorgungskapazitäten bereitstellt. um den Ab- fallexport in die DDR zu beenden. b) Die Regierungen werden sich gegenseitig beim AuJbau einer arbeitsteiligen und nach Möglichkeit gemeinsam zu nutzenden Entsorgungsinfrastruktur auf höchstem technischem Niveau un- terstützen. Standortplanungen und die Lenkung der Abfallströ- me werden grenzübergreifend vorgenommen. c) Die Abfallpolitik Schleswig-Holsteins und Hamburgs zielt ab auf ein integriertes Abfallwirtschaftsprogramm, das sowohl strenge Umweltschutzanforderungen als auch die Wettbewerbs- fahigkeit der Betriebe sowie ArbeitsplatzeJfekte berücksichtigt. die drei nicht voneinander Zli trennenden Komponenten dieses Konzepts für Verwaltung und Wirtschaft sind: aa) Die industriepolitische Komponente: Ein vorrangiges Ziel der Industrie muß es sein, Investitionen zur Umstellung auf abfallarme Ressourcen sowie Maßnahmen zur Einführung schonender Produktionsverfahren und abfall verringernder Produkte zu ergreifen; die Verwertung von Sekundärroh- stoffen muß gegenüber dem Einsatz von Primärrohstoffen Vorrang haben. Dabei soll die Wirtschaft über ihre Kammern und Verbände aufgefordert werden, branchenspe- zifische Abfallvenneidungs- bzw. -verringerungspläne auf- zustellen, insbesondere in den Wirtschaftssektoren Metall- be- und -Verarbeitung sowie Chemie. Dies ist nicht nur eine umweltpolitische Notwendigkeit, sondern zum Teil bereits bestehende gesetzliche Verpflichtung; bb) Die anlagenbezogene Komponente: EJTichtung und Betrieb der notwendigen Anlagen zur Entsorgung (Verbrennung, chemisch-physikalische Behandlung, Zwischen- und Endla- gerung) unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und der Sozial- und Umweltverträglichkeit; cc) Die Organisatorische Komponente: Überwachung und län- derübergreifende Steuerung der Abfallströme zur Einhal- tung der staatlich gesetzten Rahmenbedingungen und der 4 ... ..... ·",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/679 Einsatz des geeignetsten Entsorgungswegs zur umweltun- schädlichen Behandlung oder Beseitigung, soweit dies in- nerhalb der Zuständigkeiten der jeweiligen Regierungen möglich ist. 2. Die Regierungen halten es für erforderlich, die Gründung einer ge- meinsamen Andienungsgesellschaft für Sonderabfalle zu prüfen. Sie betonen, daß das Vorhandensein einer ausreichenden Entsor- gungskapazität Voraussetzung für eine gemeinsame Andienungsge- sellschaft ist. Die Regierungen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bei Sonderabfallen die Abfallerzeuger aufgerufen sind, Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen. 3. Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Senat der Freien Hansestadt Harnburg beschließen die Bildung einer Arbeits- gruppe aus Mitarbeitern des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung, der Umweltbehörde und der Baubehörde unter Beteiligung der Staats- und Senatskanzleien. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, die jeweiligen Abfallwirtschaftskonzepte des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Harnburg aufeinander abzustimmen, Lösungsvorschläge zu ge- meinsamen Abfallproblemen zu erarbeiten und möglichst bis Ende 1990 ein mengenmäßig abgestimmtes \"Abfallwirtschaftspro- gramm\" vorzulegen. Die Landesregierung und der Senat streben an, auch das Land Nie- dersachsen und die Hansestadt Bremen dazu zu bewegen, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen und gemeinsam ein überregionales norddeutsches Abfallwirtschaftsprogramm zu erarbeiten. 4. Die schleswig-holsteinische Landesregierung und der Senat der Freien und Hansestadt Harnburg fordern die Bundesregierung auf, umgehend die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern und die er- forderlichen Rechtsverordnungen zur Venneidung, Verwertung, Rückgabe und Rücknahme von Abfällen zu schaffen. Außerdem werden sie bei der Bundesregierung darauf drängen, daß diese bei der EG die Voraussetzungen für eine moderne und umweltverträg- liche Abfallpolitik schafft; dazu zählen: - die Begünstigung der Müllvenneidung, - die Förderung umweltverträglicher Produkte und Produktions- verfahren, - die Verpflichtung zur Entsorgung im nationalen Rahmen, - die Festlegung qualitativ gleicher Umweltstandards, - die EG-weite Venneidung des sogenannten Mülltourismus. 5 :\\\\ ,:-c, '·.•.",
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