HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129793/?format=api",
"id": 129793,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/129793-wertgrenze-preislimit-fur-den-verkauf-von-gegenstanden-des-taglichen-bedarfs-auf-den-wochenmarkten-in-schleswig-holstein/",
"title": "Wertgrenze (Preislimit) für den Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs auf den Wochenmärkten in Schleswig-Holstein",
"slug": "wertgrenze-preislimit-fur-den-verkauf-von-gegenstanden-des-taglichen-bedarfs-auf-den-wochenmarkten-in-schleswig-holstein",
"description": "",
"published_at": "1986-05-20T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/8d/67/af8d67dc6364408692069007301da0ab/71be666bbc8faa87b8e3ac63efe258fc409d55ab.pdf",
"file_size": 58795,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/8d/67/af8d67dc6364408692069007301da0ab/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/8d/67/af8d67dc6364408692069007301da0ab/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Schleswig-Holstein Drucksache 10/1542 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl10/drucks/1500/drucksache-10-1542.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "Adobe Acrobat 10.0 Paper Capture Plug-in",
"publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
"reference": "10/1542",
"foreign_id": "sh-10/1542",
"publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
},
"uid": "af8d67dc-6364-4086-9206-9007301da0ab",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sh",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "10"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=129793",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-09-22 10:55:37.532708+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129793/?format=api",
"number": 1,
"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 10/1542 10. Wahlperiode 20. 05. 86 Kleine Anfrage des Abg. Neugebauer (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft und Verkehr - Wertgrenze (Preislimit) für den Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs auf den Wochenmärkten in Schleswig-Holstein 1. Auf welcher rechtlichen Basis wird in Schleswig~Holstein eine Wertgrenze für den Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs auf den Wochenmärkten in Schleswig-Holstein festgelegt? § 67 Abs. 1 der Gewerbeordnung beschränkt die auf Wochenmärkten zugelassenen Waren auf folgende Warenarten: a) Lebensmittel im.Sinne des§ 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegen· Ständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; b) Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei; c) Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größe-ren Viehs. Darüber hinaus ermächtigt § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung, \"zur Anpassung des Wochenmarktes an die wirtschaftliche Entwicklung und die örtlichen Bedürfnisse der Verbraucher\" weitere \"Waren des täg- lichen Bedarfs\" durch Rechtsverordnung zum Feilbieten auf Wochen- märkten zuzulassen. Diese Ermächtigung ist in Schleswig-Holstein im Interesse ortsnaher Regelungen auf die Landräte und die Bürgermeister der kreisfreien Städte übertragen (Landesverordnung vom 24. 01. 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 25)). Die Landtagsdrucksachen sind fortlautend und einzeln beim Verlag Schmidt und Klaunlg, Ringstraße 19, 2300 Kiel, Fernruf 62095/96, zu beziehen;",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/8d/67/af8d67dc6364408692069007301da0ab/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129793/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 10/1542 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 10. Wahlperiode Bei der Bestimmung des Warensortiments nach § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung ist der Zweck dieser Vorschrift zu beachten, die örtliche Versorgung der Verbraucher mit Waren des täglichen Bedarfs, nach denen ein fortgesetztes, sich erneuerndes Anschaffungsbedürfnis besteht, zu ermöglichen. In den einschlägigen Verordnungen der Landräte und der Bürgermei- ster der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein ist aus diesem Grunde neben einer Aufzählung der einzelnen Waren auch eine Wertgrenze von gegenwärtig 50,-- DM bestimmt worden. 2. Wie hat sich die Höhe dieser Wertgrenze in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die vor 10 Jahren bestehende Wertgrenze von 25,-- DM wurde 1978 allgemein auf 30,-- DM (Landeshauptstadt Kiel auf 50,-- DM) und Anfang 1981 auf 50,-- DM erhöht. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Wunsch des Landesver- bandes der Schausteller des Markt- und Reisegewerbes Schleswig- Holstein e. V., die Wertgrenze zu erhöhen? Eine Anpassung der Regelungen über das zugelassene Warensortiment an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der örtlichen Bedürfnisse der Verbraucher entspricht dem Sinn der gesetzlichen Regelungen. Die Prüfung dieser Voraussetzungen für die örtlichen Wochenmärkte obliegt den ermächtigten Landräten und Bürgermei- stern der kreisfreien Städte. Der Minister für Wirtschaft und Verkehr hat daher diesen Behörden anheim gestellt, entsprechend zu verfahren. 4. Wie sieht eine vergleichbare Regelung in den anderen Bundeslän- dern aus? · Auch in den anderen Bundesländern ist die Ermächtigung zum Erlaß einer Verordnung nach § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf ortsnahe Behörden übertragen. Einzelheiten der örtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind der Landesregierung nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, daß die vom Gesetz gewollte Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlichen Ausgestaltungen des zugelassenen Warensortiments führt. 5. Plant die Landesregierung eine Beibehaltung oder Abschaffung dieser Regelung? Wie begründet sie ihre Position? Es ist keine Änderung' der bestehenden Zuständigkeitsregelung ge- plant; zur Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse ist eine Regelung durch die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte zweck- mäßig.",
"width": 2507,
"height": 3529,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/af/8d/67/af8d67dc6364408692069007301da0ab/page-p2-{size}.png"
}
]
}