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            "content": "Drucksache 12/1909             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode --~~----------------- 3. Was würde eine ~olche Konzessionsab~abenerhebung: kurz- und mittelfristig für die Strom- und Gasprep.,e in Sch\\ew.:ig-Holstein bedeuten'? Für Strom: Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.90 ist das Neueinführungsverbot von Konzessionsabgabezahlungen aufgrund der KAE vom 4.3.41 aufgehoben worden. Die Bundesregierung hat durch Verordnung mit Wirkung vom 1.1.92 das Konzessionsabgaberecht neu geregelt. Der zum 1.1.92 genehmigte neue SCHLESWAG-Tarif enthält für alle Städte und Gemeinden eine Konzessionsabgabe auf der Grund- lage einer Staffelung, die am 9. Juli 1990 von den kommunalen Lan- des verbänden, der SCHLESWAG und dem Energieministerium ver- einbart worden war (siehe Anlage l ): bis        5.0(X) Einwohner 4 % ~ l ,()4 Pf/KWH bis      I 0.000 Einwohner X % ~ 2.08 Pf/KWH bis     25.000 Einwohner 10% ~ 2.6 Pf/KWH über 25.000 Einwohner 12% ~ 3.12 Pt/KWH Dadurch erhöht sich das Konzessionsabgabeaufkommen gegenüber 1990 im Versorgungsbereich der SCHLESWAG um ca. 36.000 TOM. Für die Laufzeit des bis zum 31.12.93 genehmigten Stromtarifs ergeben sich keine Preisänderungen. Bei Ausschöpfen der Höchstsätze gemäß der Konzessionsabgabe- verordnung (KAV) des Bundes bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs geliefert wird. von 1,2 Pf/KWh: bei Strom, der nicht im Rahmen eines Schwachlasttarifs geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohner von 2,6 Pf/KWh bis l 00.000 Einwohner von 3,12 Pt'/KWh bis 500.000 Einwohner von 3.91 Pt/KWh würde sich die Konzessionsabgabe auf insgesamt 157.035 TOM erhöhen. Das Ausschöpfen der Höchstsätze und vollständige Umlage auf die Tarife würde bei der SCHLESWAG eine Preiserhöhung von rd. l Pf/KWh bewirken. Die Mehrzahl der anderen Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen in Schleswig-Holstein schöpft bereits die Höchstsätze aus. - Für Gas: Mitder Neuregelung soll kein Signal gegeben werden für Gas höhere Konzessionsabgabesätze einzuführen. Es sollen lediglich finanziel- le Einbußen für Städte gegenüber den bisherigen Regelungen ver- mieden werden. 2",
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            "content": "_ _ _ _ _ _ _ _ ___:cSc_ch:cl_ce\"_s_v._cic<cg-_::H_c<:_J~steinisch~r Landtag- I L Wahl~p_e_ri_o_d_c__D_r_u_c_k_s_a_c_h_e_l2_i_l_9_09 4. \\Vird die Landesregierung die Verbraucher darüber wirksam auf- kUren. daß Gemeinden. die diese höchstzubssige Konzessiom- * ahg:abe nicht erheben. nach 4 Abs. 2 KAV kÜnftig von ihren Bürgern -abweichend von der bisherigen Regelung- ent>ipre- chend niedrigere Strom- bzw. Gaspreise erheben können'! Es ist Aufgabe der Versorgungsunternehmen. durch Aufnahme der Be- stimmungen gemäß § 4 KAV in den allgemeinen Tarifblättern ihre Kunden zu informieren. Im übrigen befassen sich die kommunalen Landesverh<inde intensiv mit diesen Fragen und auch mit dem Ziel. möglichst einheitliche Stromprei- se in Schleswig-Holstein zu erhalten\" 5. \\Velche Gemeinden wollen bi-.,hcr von dieser verbraucherfreund- lichen Regelung Gebrauch machen'! Der  Landc~regierung       ist bisher keint> Gemeinde bekannt. 6. Welche Auswirkungen hat die neue Konze-,sionsabgabcnverord- nung, nach der die Zahlung ~:usätzlicher Kon;e~sionsabg:abcn ab 1.1.1992 nicht mehr von einer Einzelfali-Gcnehmi!!Uili! des LU- ständigen Lande:-.ministers anh~ingig: gemacht werden k'ann a) auf den Erlaß des Ministers für Soziales. Ge-.undheit und Energie de'i Lande-; Schleswig-Holstcin über die Zu Iässigkeit von Kozessionsabgaben au'i der Elektrizitätsverordnung vom 27\" September 1990'? bJ auf das Muster des Zusammenarbeitsvertrages zwi-;chcn SCHLESWAG AG und Gemeinde. in.-, besondere auf dessen * I' Mit dem Erlaß vom 27. September 1990 wollte die Landesregierung er- reichen, daß mindestens 50 %der Konze«ionsabgabe insbesondere für Investitionen zur Energieeinsparung in den Kommunen eingesetzt werden. und zwar mit der Zielrichtung eines konsequenten Umwelt- und Klimaschutzes als auch mit dem Ziel. öffentliche Ausgaben für die Energiebedarfsdeckung zu reduzieren. Eine Zweckbindung eines Teils der KonzessiOnsabgabe für energie- wirtschaftliche Maßnahmen auf der Grundlage des Erlasses kann nicht mehr vorgeschrieben werden. Energiewirtschaft, kommunale Landesverbände und Energieministeri- um halten aber an der Ubereinkunft fest, daß verstärkt Anstrengungen unternommen werden müssen, um durch gezielte Energie-Einsparung. durch rationellen Energieeinsatz sowie durch systematischen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien Umweltbelastungen durch Energie- Erzeugung und die Kosten des Energieverbrauchs zu reduzieren\"",
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            "content": "Drucksache 12/1909       Schlcswig-Holstcinischcr Landtag- 12. Wahlperiode Den Gemeinden gaben sie die nachdrückliche Empfehlung. die Ertrüge aus der Konzessionsabgabe zum Großteil für energiewirt>chaftliche l'vlaßnahmen einzusetzen. Dies kommt auch in dem Zusammenarbeit;.,- ' crtrag zum Ausdruck. den die SCHLESWAG neben dem Konzes- simhv~ertrag allen Gemeinden anbietet. Derzeit sind bereits 695 Zusam- menarbeitsverträge abgeschlossen. Die Konzession...;abgabcnverord- nung hat auf den Abschluß und den Inhalt von Zusammenarbeitsverträ- gen leinen Eintluß. 4 .........",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Drucksache 12/1909 Gemeinsame Erkläwng I. Die landesreuierunn. die komrnunfliRn LancJesver· brinde und die SCIILESWAG slimmen darin über- ein, daß verstiilkl/\\nslrengungen unlernornrnen werden rniissen, urn dlllch geziclle Energieeinspa· wny und r<:~lionelle Energienutzung sowie systema- tischen Aush<m der Nutzung erneuerbarer Eneruien Umwellbelastungcn der Energieerzeugung zu retlu- zieren. Dies uilt vordringlich in bez119 auf jene Emissionen wie z. 8. C0 2, die zum sagAnannten TreiUhauseffekl beilragen und eine Klimakatastro- phe auslösen könnten. II Oie kommunAlen Landesverbände begriißen des- halb die Absicht der SCIILESWAG, den Gemein· den Verträge anwbielen, in denen sich die SCIILESWAG verpflichtet, Anlagen der Krafi·Wär· me·Kopplung tHHJ Anlagen zur Nutzung regenerati- ver Encruien, die nach gerneinsamer Einseilätzung von Gemeinde und SClll.ESWAG wirtschafllich er· richtet und betrieben werden können, zu errichten lHld zu beheiben. Die kommunalen Landesverbände begrüßen weiter, d<Jß die SCIILESWAG sich gegenüber den Ge· meinden bereit erklärt, Energiesparinveslilionen, die nach gemeinsamer Einschätzung von Gemeinde und SCI HESWAG wirtschaftlich realisiert werden können, durchzuführen. Diese Verpflichtungen der SCifLESWAG sollen er· giinzl werden durch Investitionen der Gemeinde hir Zwecke der Energieeinsparung, der ralionellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energien. ln diesen Maßnahmen sieht auch die Landesregierung eine wesentliche Stärkung der kommunalen Verantwortung für eine umwelt-und sozialverträgliche Energiepolitik. Die Entschei- dungsfreiheit der Gemeinden über die Energiever- s<Huung atJf ihrem Gemeindegebiet kann sich so an den E::rfordernissen eines modernen Energie- dien s tleisl unu sver h äll nisses orie nl iere 1\"'1. 5",
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            "content": "Drucksache 12/1909                Schlcswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode Zur finnnzicrttng dieser Investitionen sollen von Ucr SCIILESWAG an die Gemeinde zu zahlende Kon· zessionsaUgaben beitragen. 111. Um hiedür eine der Voraussetzungen zu sch;1ffen, beabsichtigt die l.andesrcuicrung, den anliegenden Edaß zu veröffentlichen Die komnlltnillcn LamJus· verbi:inde und d'te SCI\\LESWAG begrußen diese Absicht der Landesregierung und IH.dttncn den in hall des Erlasses zustirnrnencJ zur Kenntnis. Die SCIILESWAG verpflichte! sich hiurmit. die in dem Edaß gennnnten Einspeisevcroiitungen (Ztf fern 3.1.1 und 312) ab dem I. 1. 1991 zu zahltJn Darnil wird ein wesentlidtcr Beillag auch zur Ver- besserung der Rahmenbedingungen fur cl'lc um· weltfreundlichen erneuerbaren Energien in Schll)S· wig I ~olslcin geleistel Oie posiliven Ansätze im lande zur Nulztmg der Windenergie werd~n so ver stärkt und verslctigt. Oie L andesrC~Jierun~] versi eher!, daß dieser nur ftjr Slrom aus Wind, Snnnn und Biomasse zu zt:~ldcnde Bonus krntelltecldliLil unbedenklich ist. Die Landesregierung bringt zunl Ausruck, d.1ß Schleswig I tolslein auch in Zukunft ein slar kes, I an desweit tätiges regionales Encrgievmsorgtrngsltrl- lernehmen, die SCIIt ESWAG, benötiut Oie l r~n­ desregierung betont ausdrlicklich, dnf3 die SCt ILESWAG diese Aufgabe nur crftillen kclnn, wenn sie ihre Geschäflspohlik und Investitionen <lttf ihre 20jährigen Konzes!>ionsverträge urlmden \\..,;1nn Dies gilt um so mehr, da die SC!Il ESWAG itlltner weiter in die Rolle eines Encrgiediens11eislunustlfl· lernehmcns irn Sinne dieses Schreibens und dvs darin genannten Edasses hineinwächst. Die Landesregierung und die SCIILESWAG hoffen, daß weitere Schrille atJf dcrn Weg zu cJcrn unmein- samen Ziel der Energieeinsparung, des rationellen Energieeinsatzes und der Nutzung erneuerbarer Energien unternommen werden können Sre erkl<i renschon jetzt, auch in Zuhrnfl in diesc111 Sinne zu· sammenarLeiton zu wollen. 9 Juli 1990 ::;,[....... \"'\"\"''\"' '\"\"'  ,, ::.J,~:.~ ... ........ ' ,,,.,,. ~.~ I! U</.r1:, /1 6",
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