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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/947 14. Wahlperiode 02.09.97 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr - Erster Spatenstich für die A 20 in Schleswig-Holstein 1. Ist es richtig, daß noch am 29. August 1997 der erste Spatenstich zum Bau der A 20 in Schleswig-Holstein erfolgen soll? Wenn ja, - wo? · Wenn nein,- wann wird der erste Spatenstich nach Einschätzung der Landesregierung erfolgen? Nein. Der Termin des ersten Spatenstiches steht in Abhängigkeit der Ent- scheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die Anträge auf Wie- derherstellung der aufschiebenden Wirkung des in § 17 Abs. 6a Bun- desfernstraßengesetzes (FStrG) verfügten und mit Planfeststellungsbe- schluß vom 28. April1997 angeordneten Sofortvollzuges. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Fernrul 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 14/947 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode 2. Für welche Bauwerksentwürfe und Bauarbeiten im Planfeststel- lungsabschnitt A 1 - L 92 sind die Ausschreibungen erfolgt und für welche Bauwerksentwürfe und Bauarbeiten sind·bereits die Auf- träge erteilt worden? in welchem Umfang konnten die Bauarbeiten an norddeutsche Büros und Firmen vergeben werden? · Ausgeschrieben sind die Bauarbeiten für die Brückenbauwerke -B75/A20 . - Oberbüssauer Weg I A 20 sowie die Bauarbe~en für die Baustraße Oberbüssauer Weg. Eine Vergabe ist bisher nicht erfolgt. 3. Sind die Ausschreibungen europaweH erfolgt? Wenn ja, -wo und wann wurden sie veröffentlicht? Wenn nein,- mit welcher Begründung konnte auf eine europaweite Veröffentiichung verzichtet werden? Die gemäß§ 17a VOB/Aerforderliche Vorinformation überdie beabsich- tigte Ausschreibung der Bauleistungen für den Neubau des ca. 6,4 Km langen 1 . Streckenabschnittes der Bundesautobahn A 20 mit 13 Brückenbauwerken und einem Tunnelbauwerk erfolgte am 29. April 1997 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg. Die Bauarbeiten für das Bauwerk 1.07 B 75/ A20 wurden am 21.05.1997 durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Ge- meinschaft in Luxemburg europaweit veröffentlicht. Die Bauarbeiten tor das Bauwerk 1.09a Oberbüssauer Weg I A 20 und für die Baustraße Oberbüssauer Weg wurden nicht europaweit veröf- fentlicht, weil die Aufträge den Schwellenwert des§ 1a VOB unterschrei- ten und mindestens 80 % des geschätzten Gesamtauftragswertes aller Bauaufträge für die bauliche Anlage (hier: A20) europaweit ausgeschrie- ben werden. 4. Bei welchen Ausschreibungsbedingungen ist eine europaweite Ausschreibung auf Grund des EU-Rechts zwingend, bei welchen Bedingungen kann auf eine europaweite Ausschreibung verzich- tet werden? in welchen Rechtsvorschriften sind die Bedingungen festgelegt und ab wann gelten sie? Für Bauaufträge sind die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffent- licher Bauaufträge (71/305/EWG), geändert durch die Richtlinie des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/947 die Koordination der Verfahren öffentlicher Bauaufträge (89/440/EWG} maßgebend, die in die VOB/A eingarbeitet sind. Bauarbeiten sind europaweit auszuschreiben, wenn der Gesamtauf- tragswert der Baumaßnahme bzw. des Bauwerkes 5.000.000 ECU netto oder mehr beträgt. Werden die Bauarbeiten in Losen vergeben, wobei der Gesamtauftrags- wert mindestens 5 Mio. ECU beträgt, sind Lose mit einem Auftragswert von je 1 Mio. ECU und mehreuropaweit auszuschreiben. Lose mit einem Auftragswert unter 1 Mio. ECU müssen nichteuropaweit ausgeschrie- ben werden, sofern der kumulierte Auftragswert dieser Lose 20 v.H. des kumulierten Auftragswertes aller Lose für die bauliche Anlage nicht übersteigt (vgl. § 1a VOB}. · 3",
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