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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/3114 19. Wahlperiode 2021-06-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Messstelle im 5. Brückenpfeiler des Geesthachter Wehrs Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am 10. März 2021 wurden die Ausschussmitglieder auf Antrag der SPD über die Messstelle im 5. Brückenpfeiler des Geesthachter Wehrs informiert. Diese wird vom Bund betrieben. Auf Nachfrage, ob diese Messwerte durch das Land abgefragt und zur Verfügung gestellt werden könnten, sagte Staatssekretärin Dr. Kuhnt zu, dies mit der Abteilung 7 des MELUND zu erörtern. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der Messstelle im 5. Brückenpfeiler des Geesthachter Wehrs handelt es sich, wie in der genannten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschuss von Staatssekretärin Dr. Kuhnt erläutert, um eine Messstelle des Bundes, nicht um eine Messstelle, die vom Land Schleswig-Holstein im Rahmen atomrechtlicher Verfahren betrieben wird. Die Landesregierung fordert aufgrund der Bestimmungen des Atom- und Strahlenschutz- rechts von den Betreibern der kerntechnischen Anlagen in Schleswig-Holstein, dass die Aktivität von Proben aus der Umgebung der kerntechnischen Anlagen sowie die Ortsdosis zur Überwachung der Exposition durch Direktstrahlung nach einem festge- legten Plan, den die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntech- nischer Anlagen (REI) vorgibt, zu erheben und zu berichten sind. Das Umgebungs-",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/3114 messprogramm, welches in Abhängigkeit des Betriebszustandes der kerntechni- schen Anlage einen Radius von bis zu 25 km um die kerntechnischen Standorte und bis zu ca. 100 Messstellen umfasst, ergänzt dabei die Emissionsüberwachung, also die Überwachung der direkten Ableitungen von Luft und Wasser über Abgabeleitun- gen aus den kerntechnischen Anlagen. Es ermöglicht somit eine zusätzliche Kon- trolle der radioaktiven Ableitungen sowie der Einhaltung von Dosisgrenzwerten in der Umgebung. Die Umgebungsüberwachung erfolgt durch regelmäßige stichprobenartige Überwa- chung ausgewählter Umweltmedien wie Luft, Niederschlag, Bewuchs, Boden, Milch, Elbwasser und Grundwasser auf die relevanten Leitnuklide sowie der Ortsdosis. Die Proben werden unter anderem in einem externen und unabhängigen Labor ausge- wertet. Für dieses eigene, anlagenbezogene Mess- und Überwachungssystem des Landes hat die in der Frage genannte Messeinrichtung keine Bedeutung. Die für die Aufsichtstätigkeit des Landes über die kerntechnischen Einrichtungen bestehenden Mess- und Probenahmeorte und -methoden sind unabhängig hiervon, nach eigen- ständigen, an dem konkreten Aufsichtsziel ausgerichteten Kriterien festgelegt. Die Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung werden in Quartals- und Jahresberichten zusammengefasst und dem Bundesumweltministerium (BMU) be- reitgestellt. Das BMU bzw. die Bundesbehörden haben somit die Möglichkeit, sowohl die Mess- ergebnisse der Umgebungsüberwachung als auch die Messwerte des eigenständi- gen und vom Bund selbst betriebenen Mess- und Informationssystems zur Überwa- chung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) zusammen zu betrachten. Das IMIS hat die Aufgabe, in ganz Deutschland – unabhängig von den Standorten kerntechni- scher Anlagen – Radioaktivität am Boden, in der Atmosphäre, in den Bundeswasser- straßen – in diesem Kontext steht die in der Frage genannte Messeinrichtung – so- wie in Nordsee und Ostsee kontinuierlich zu überwachen. Diese Aufgabe beruht auf dem mittlerweile in das Strahlenschutzgesetz überführten Strahlenschutzvorsorgege- setz, das aufgrund des Reaktorunfalls von Tschernobyl 1986 beschlossen wurde. 1. Wurden die Ergebnisse beim Bund abgefragt? Wenn nein, warum nicht? Daten aus Probenahmeeinrichtungen, Messsonden usw. entfalten ihre jeweilige Aus- sagekraft in dem System, in welchem sie lokalisiert und angelegt wurden. Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen dient die in der Frage angeführte Messein- richtung nicht der Aufsichtstätigkeit des Landes und wird deshalb auch nicht abge- fragt. Die Daten sind für die Landesregierung ebenso wie für die Öffentlichkeit verfügbar. Die Daten zur Umweltradioaktivitätsüberwachung sind öffentlich zugänglich, auch die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde erhobenen. Abzurufen sind diese über https://www.imis.bfs.de/geoportal/. Es besteht die Möglichkeit, sich für die jeweiligen Messstellen die Daten zu unter- schiedlichen Medien (z.B. Wasser, Schwebstoff und Sediment) anzeigen zu lassen, wobei auch der interessierende Zeitraum ausgewählt werden kann. Bei Bedarf kön- nen Nachfragen unter Anfragen@BAFG.de oder direkt an die Leitstelle Leitstelle-Bin- 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/3114 nengewaesser@BAFG.DE gerichtet werden. Es ist somit nicht notwendig, Messer- gebnisse gesondert abzufragen. Zusätzlich können Daten aus der Umweltradioaktivi- tätsüberwachung (auch für bestimmte Fragestellungen aufbereitet) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angefordert werden. Für entsprechende Anfragen steht die Adresse info@bfs.de zur Verfügung. 2. Werden dem Land Schleswig-Holstein die Daten der Messstelle durch den Bund zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wenn ja, was ist das Ergebnis der Auswertung der Messstellendaten und wie re- gelmäßig findet die Auswertung statt? Eine offizielle Auswertung aller Messwerte enthalten jährliche Berichte des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ein entspre- chender Parlamentsbericht und ein umfangreicher Jahresbericht sind über https://www.bmu.de/download/umweltradioaktivitaet-und-strahlenbelastung-im-jahr- 2018-unterrichtung-durch-die-bundesregierung/ abrufbar. Dort sind die Ergebnisse dargestellt. Als Gesamtergebnis sämtlicher, systematisch betriebener Messeinrich- tungen ergibt sich somit ein aktuelles Bild über die Umweltradioaktivität in der ge- samten Bundesrepublik sowie über Veränderungen im Laufe der Jahre. 4. Aus welchen Gründen werden die Daten, sofern sie vorliegen, nicht an die Verwal- tungen der betroffenen Regionen weiter gesteuert? Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Welche Wege kann sich das Ministerium vorstellen, um den Bürger*innen die Da- ten zugänglich zu machen? Siehe Antwort auf Frage 1. 3",
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