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            "content": "111  SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                               Drucksache                  10/517 10. Wahlperiode                                                                                                                   29. 05. 84 Kleine Anfrage des Abg. Amthor (SPD) und Antwort der Landesregierung -                Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Brand einer Holzhandlung in Kaltenklrchenllöschwasserver- schmutzung 1. Trifft es zu, daß beim Brand einer Holzhandlung in Kaltenkir· eben in der Nacht des 20. 4. 84 Fässer und Säcke mit Holzsdmtz- mitteln, Dichtungswaren (PU-Schaum und andere), Ladte, Farben und andere Chemikalien beschädigt und ggf. ausgelaufen sind? 2. Wenn ja, ist der Landesregierung bekannt, welche Stoffe und in welchen Mengen ausgetreten sind'? Durd:J. die Brandeinwirkungen wurden Behälter mit Holzschutzmitteln und Kartusdlen mit Didltungsmitteln - PU-Sdlaum - besdlädigt, so daß die Inhaltsstoffe austraten. Nadl den Ermittlungen der Wasserbehörde des Kreises Segeberg handelt es sidl dabei um folgende Mengen: Holzsdlutzmittel insgesamt                630 I davon Basilit-Grün                        350 I Xylamon                           801 Osmo-Color                       200 I und 2~30 Kartusdlen PU-Schaum. Lacke, Farben und andere Chemikalien wurden auf dem Gelände der Holzhandlung nidlt gelagert. Die Landtagsdrucksachen alnd fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & KJe.unlg, Ringstraße t9, 2300 Klei, FemrtJf 6 20 95/98, zu beziehen.",
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            "content": "Drucksadle 10/517             Sd:tleswig-Holsteinischer Landtag- I 0. Wahlperiode 3. Trifft es zu, daß die Chemikalien mit dem Löschwasser vennengt worden sind? Die Inhaltsstoffe aus den Behältern und den Kartuschen verbrannten entweder oder vermengten sid:J. mit dem Lösdlwasser. Wenn ja: 4. a) Ist derart verunreinigtes Lösdt.wasser in die Oberflächen- wasserkanalisation und damit in die Vorflut gelangt? Ja. b) Sind Schäden an Flora und Fauna eingetreten? Wenn ja, welche? Es kann davon ausgegangen werden, daß durch die Einleitung von verunreinigtem Löschwasser und durd:J. die durchgeführte- Entfernung von Bodenschlamm in einem Teilabsdmitt des Gewässers Flora und Fauna geschädigt wurden. Ermittlungsergebnisse hierzu liegen jedoch nicht vor. 5. a) Weldt.e Maßnahmen hatte die Untere Wasserbehörde ergrif- fen, um eine weitere Vorfiutverschmutzung zu verhindern? b) Waren die Maßnahmen ausreichend? Auf Veranlassung der Wasserbehörde des Kreises Segeberg wurde nod:t während der Brandbekämpfung eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die GewässerverschmutzunQ in engen Grenzen zu hal~ ten und um eine Gefährdung des Fisdlbestandes unterhalb des Regen- rückhaltebeckens in der Krückau zu verhindern. ' Hierzu zählen: - mehrfache Absperrung des Grabens unterhalb der Brandstelle und des Auslaufes aus dem Regenrückhaltebecken in die Krückau, - Wiederverwendung des verunreinigten Löschwassers zur Brand- bekämpfung, - Absperrung der Einläufe in die Regenwasserkanalisation auf dem Betriebsgelände, - Ableitung von verunreinigtem Wasser aus den abgesperrten Gra- benabsdmitten nur in die Sdlmutzwasserkanalisation, - Abfuhr von stark verunreinigtem Wasser und Bodenschlamm aus den abgesperrten Gewässerabsdmitten. Die von .der Wasserbehörde des Kreises getroffenen Maßnahmen waren auch in Hinblick auf den Sdlutz des Gewässers sadlgerecht. 6. Trifft es zu, daß der technische Leiter des Klärwerks Hetlingen sowie zwei weitere chemisd:t versierte Mitarbeiter an Ort und Stelle eine d:temische Wasseranalyse des Löschwassers vorge- nommen haben? Wenn ja, welche Ergebnisse hatte die Wasseranalyse? 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drudtsache 10/517 Nein. Die Wasserbehörde hat sich bei ihren Entsdleidungen vom Tedmischen Leiter des Abwasserzweckverbandes Pinneberg und einem Mitarbeiter des Landesamtes für Wasserhaushalt unQ Küsten beraten lassen. Die Wasserbehörde hdt noch in der Brandnacht des 20. 4. 84 Proben entnommen. Weitere Proben entnahm am 21. 4. und 24. 4. 84 das Landesamt für Wassethaushalt und Küsten. Die Proben wurden im Labor des Landesamtes untersucht, weil die dafür erfor- derlichen Geräte nicht an Ort und Stelle vorhanden waren. Die Ana- lysen auf den Gehalt an Schwermetallen brachten folgende Ergebnisse: Probenahme am 20. 4. 1984: Chrom     Arsen   Qued<silber Zulauf Regenrüd<haltebed<en                   7140                  0,1 Ablauf Regenrüd<haltebed<en                      0,8                 0,1 Auslauf Regenwasserkanal                       3850                  0,1 Krüdtau in Alveslohe                            0,3                 0,1 Probenahme am 21. 4. 1984: Regenrüd<haltebed<en                            210        2.4       0,1 Auslauf Regenwasserkanal                     17 050      45,5        0,1 Krüd<au in Alveslohe                             0,6       0,7       0,1 Krüd<au an der B 433                             1,0       1,2       0,1 Graben oberhalb der Sperre                    5480       56,4        0,1 -..,.Angaben jeweils in f'g/1-. Um zu entsd::teiden, ob das verunreinigte, aufgestaute Löschwasser in die SdJ.mutzwasserkanalisation abgeleitet werden durfte, traferi sid:t am 25. 4. 84 der Technische Leiter des Abwasserzwed<verbandes und ein fachkundiger Mitarbeiter des Klärwerks mit der Wasserbehörde am Brandort Zu diesem· Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der chemi- schen Analysen vor. Am 24. 4. 1984 wurden u.a. aus der Krüdtau weitere Proben entnom- men und auf Kohlenwasserstoffe, Aromaten und chlorierte Kohlen- wasserstoffe untersud:tt. Die Obersichtanalyse ergab keine Hinweise auf erhöhte Werte gegenüber einer von Löseilwasser unbeeinflußten Probe. 7. Trifft es zu, daß das verschmutz~e Löschwasser in die Sd:J.mutz- wasserkanalisation gepumpt worden ist? Wenn ja, a) entsprachen die Sd:J.adstoffe der Satzung für das Klärwerk Hetlingen1 b} Lag eine Genehmigung für die Einleitung vor? Wenn ja, wer hat sie erteilt? Wenn {7 a) nein, hatte der Betreiber des Klärwerks eine Genehmigung zur Ein- leitung der Schadstoffe in die Eibe? Wer hat sie erteilt? Aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr und um Schäden im Gewässer durch nachfolgende Regenfälle zu Vermeiden, wurde Lösch~ wasser und mit Löseilwasser verunreinigtes Grabenwasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet. Die für den Betrieb der Klär- anlage und der Kanalisation zuständigen Stellen haben diesem Vor- 3",
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