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            "content": "Drucl<sache 7/1067           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 7, Wahlperiode Neben diesen Faktoren wirken sich für die tatsäd11iche Kapazität sportdidaktisd1e Gesichtspunkte wie Gruppengröße, Individualtrai· ning beim Turmspringen und die spezifischen Erfordernisse des Aus- bildungsprogramms für Sportstudenten maßgeblidl aus. Genaue Fest- stellungen werden sich daher erst nach einer Erprobungsphase von etwa einem Semester treffen lassen. 2. In weld1em Umfang wird die ·Anlage für die Aufgaben. des Hod1schulinstituts für Sportwissenschaften und Leibeserziehung (im engeren Sinne) benötigt? 3. Wel<he Kapazitätsanteile werden a) den Studenten im allgemeinen (nicht Sportstudenten) b) den Universitätsbeschäftigten und t) den Sportvereinen und Sportverbänden reserv:iert1 Im Sommersemester 1974 wurden 468 Sportstudenten der Universität und 359 Studenten der Pädagogischen Hochschule vom Hodischul- institut für Sport und Sportwissenschaften der Universität betreut. Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung - etwa 120 zusätzliche Anmeldungen zum Wintersemester 1974/75 und Intensivierung der Sportausbildung insgesamt- muß nach Fertigstellung der Schwimm- halle zum Wintersemester 1975/76 in Durchführung der Sportausbil- dung mit einer wesentlich höheren Nachfrage gerechnet werden als bei der Planung vorausgesehen wurde, Einstweilen wird davon ausgegangen, daß die Schwimmsportanlcwen an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in vollem Um- fange und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr vorzugsweise der praktisch- methodischen Ausbildung vorbehalten sind. Die Zeit von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr, der Sonnabendvormittag sowie das übrige Wochenende sollen aufgrund einer mit dem ·Landessdnvimmverband und seinen Gliederungen zu treffenden Vereinbarüng nach Möglichkeit für das Leistungstraining (50-Meter-Bahn) insbesondere von Vereinsmitglie- dern oder für Wettkämpfe genUtzt werden. Daneben werden folgende Aufgaben wahrgenommen werden: I. Hochschulsport: Die Förderung des Hochschulsports, d. h. die Betreuung aller an aktiver sportlicher Betätigung intere~sierter Studenten, gehört zu den Aufgaben der Hochschule im sozialen Bereich (§ 2 Abs. 4 Hochschulgesetz). Soweit für diesen Zweck. die Schwimmsport- anlage zur Verfügung gestellt werden kann, sollen in diesem Rah- men aud1 Bedienstete der Hochschule die Möglichkeit zur sport- lichen Betätigung erhalten. 2. Schwimmtaucher: Am Institut für Meereskunde und · am Geologisch-Paläontologi- schen Institut besteht eine Schwimmtaud1er-Gruppe aus Mitarbei- tern und Studenten, die zur Wahrnehmung wissensd1aftlicher Auf- gaben das Schwimmtauchen ausübt. Um Unfällen vorzubeugen, bedarf es einer fachkundigen Anleitung und intensiven Ubung. 2 ' •- f ~ ,(•,: ,_, --,.-",
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