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            "content": "Drucksache 811505           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 8. Wahlperiode nung über die Brandverhütungsschau werden die kommunalen Lan- desverbände, der Landesfeuerwehrverband, die Schleswig-Holstei- nische Landesbrandkasse und die Mitglieder des Brandschutzbeirates zur Zeit gehört. Hinsichtlich der Getränkeschankanlagen-Uberwa- chung steht eine Anhörung der kommunalen Landesverbände bevor. 2. Ist die Landesregierung bereit, Redlts- und Verwaltungsvor- schriften zu überprüfen, die eine Inanspruchnahme oder Betei- ligung vorsehen? Weld1e 25 Fälle hat der Landesrechnungshof in seiner Prüfungsmitteilung an den Innenminister genannt? Ja; die Landesregierung setzt die Uberprüfung unter den zu 1 ge- nannten Gesidltspunkten fort und ist bereit, in geeigneten Fällen landesrechtliche Vorsduiften zu ändern. Nachstehende 25 Fälle hat der Landesred1nungshof in seiner Prüfungsmitteilung genannt: -   Teilnahme an der nebenamtlichen Brandverhütungsschau Dberwachung von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung auf Ersu- chen einzelner örtlicher Ordnungsbehörden Teilnahme an Zeltplatzbesichtigungen -   Teilnahme auch der Schutzpolizei an der Besichtigung von Bade- stellen und -anstaUen Unterbringung von aufgefundenen Tieren insbesondere an Wo- chenenden· Stillegung von nichtgeeichten Geräten, Nachprüfung von Geräten auf EichungiNichteichung -   Abnahme und Dberwachung von Getränkeschankanlagen Vereinzelte Teilnahme an der allgemeinen Lebensmittelüberwa- chung Vereinzelte Dberwachung von Baumaßnahmen; Entgegennahme von Durchschriften der Baugenehmigungsbescheide Untersuchung von Betriebsunfällen vor Ort auch dann, wenn ein Versicherter nidü getötet oder schwer verletzt worden ist oder der Verdacht einer Straftat nicht besteht Ermittlungen auf Ersuchen von Genehmigungsbehörden Vereinzelte zwangsweise Zuführung von Schulpflichtigen Zwangsweise Vorführung von Personen auf Ersuchen des Ge- sundheitsamtes nad1 dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechts- krankheiten Zwangsweise Zuführung von 'psychisch Kranken und Süchtigen in Krankenanstalten Zwangsweise Vorführung von Wehrpflichtigen insbesondere zu bestimmten Uhrzeiten Ab- und Zurückschiebung von Ausländern -   Entstempelung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen wegen fehlenden Versicherungsschutzes bzw. nicht entrichteter Steuer -   Uberprüfung abgestellter Fahrzeuge zwecks. Feststellung des Fahr- zeughalters -   Begleitung von Sdnvertransporten 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinisd1er Landtag- 8. Wahlperiode Drucksadle 8/1505 ., -   Aufklärung der Bevölkerung zur Verhütung von Unfällen im Straßenverkehr -   Vereinzelte Unterstützung der Justizverwaltung an Gerichtstagen bei der Bewachung von Justizgefangenen -   AuSführung von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft zur Voll~ streckung einer Freiheitsstrafe -   Vorladungen .durch Gerichte zur Wahrnehmung von Geridlts- terminen -   Zustellung von Gerichtsvorladungen/-mitteilungen in eilbedürfti- gen Fällen -   Anfragen von Versicherungen, Krankenkassen, Anwälten in Straf- und Verkehrsunfallsachen 3. Welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sehen eine Betei- ligung oder Inanspruchnahme des Polizeivollzugsdienstes vor? Folgende praktisch bedeutsame Vorschriften sehen eine Beteiligung oder Inanspruchnahmemöglichkeit der Polizei vor: -   § 168 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes -   Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Ermittlungs- maßnahmen durch die Polizei auf Ersuchen der Ordnungsbehör- den vom 5. Februar 1968 (Amtsbl. Sd1!.-H. S. 82) § 161 der Strafprozeßordnung §  46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten § 7 Abs. I Buchst. d) der Verordnung über die Brandverhütungs- schau vom 19. Januar 1965 (GVOBI. Schl.-H. S. 4) § 16 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes i. d. F. vom 1. Dezember 1972 (BGBI. I S. 2210) §  44 Abs. 2 und 3 des Wehrpflichtgesetzes i. d. F. der Bekannt- machung vom 7. November 1977 (BGBI. I S. 2021) § 18 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23. Juli 1953 (BGB!. I S. 700). zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 1974 (BGB!. I S. 469) § 63  der Schulbesud1sordnung vom II. Juni 1971 (Amtsbl. Schl.-H. s. 460) Abschnitt IV Nr. I des Erlasses über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Badewesen vom 28, März 1977 (Amtsbl. Schl.-H. S. 412) Abschnitt IV der Verwaltungsvorsduift zur Durchführung des Gesetzes über die Unterbringung von psychisch Kranken und Süchtigen vom 27. Dezember 1960 (Amtbl. Schl.-H. 1961 S. 19) §§ 32 und 33 des Landesverwaltungsgesetzes (Amtshilfe) 4. Ist die Landesregierung bereit, die örtlichen Ordnungsbehörden auf die Möglichkeiten und' Voraussetzungen der Amts- und Vollzugshilfe im einzelnen hinzuweisen.1 Die zuständigen Landesbehörden werden erforderlichenfalls aud1 künftig darauf hinweisen, daß um Amts-, Ermittlungs- und Vollzugs- 3",
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