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            "content": "Drucksache 15/590                       Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Diese Vorbereitungsfrist wurde am 08.02.1994 noch einmal bis zum 01.01.2000 ve r- längert. Im Hinblick auf die Umsetzung des LArchG im kommunalen Bereich wurde unter maßgeblicher Beteiligung des Landesarchivs 1992 der „Arbeitskreis kommunales Archivwesen“ gegründet. Er ist ein repräsentativer Arbeitskreis der kommunalen Lan- desverbände und des Landesarchivs, in dem ein intensiver Austausch zur Umsetzung des Archivgesetzes stattfindet. Dieser Arbeitskreis hat bereits 1993 die „Empfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes im kommunalen Bereich“ vorgelegt; seine Empfehlungen wurden als Heft 23 der Schriftenreihe des Städtebundes veröffentlicht. Mit dieser umfangreichen Publikation wurden den Kommunen unterschiedliche Modelle und praktische Anleitungen zur Umsetzung des Landesarchivgesetzes vorgestellt. Zusätzlich hat das Landesarchiv in zahlreichen Informationsveranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit kommunalen Archivträgern, den kommunalen Landesverbänden und der Verwaltungsakademie Bordesholm durchgeführt wurden, Chancen und Ko n- sequenzen des Landesarchivgesetzes für die Kommunen thematisiert und Modelle zu einer praktischen Umsetzung entwickelt. Darüber hinaus hat das Landesarchiv sowohl für die kommunalpolitische wie auch für die archivfachliche Ebene umfassende Info r- mationen zu Fragen des Archivgesetzes zur Verfügung gestellt. Seit 1999 eröffnet das Landesarchiv den Kommunen die Möglichkeit, die vom Landesarchivgesetz geforderte Fachlichkeit der Archivierung durch Beratungsverträge abzusichern. Dieses Projekt wurde auf dem 15. Schleswig-Holsteinischen Archivtag 1999 ausführlich vorgestellt und erörtert. Die Realisierung eines vergleichbaren Modells wird seit kurzem auch von zwei Kreis- archiven angestrebt. 2.    Welche konkreten Erfahrungen haben die Kommunen mit der Umsetzung von § 15 seit dem Inkrafttreten am 01. Januar 2000 gemacht? Kreise, Ämter und Gemeinden regeln die Archivierung ihres Archivgutes in eigener Verantwortung. Eine Ausnahme stellen die durch Beratungsvertrag mit dem Land es- archiv kooperierenden kommunalen Archive dar. Die Erfahrungen mit diesem Ber a- tungsmodell sind durchweg positiv. Die Archive befinden sich in der Regel im Auf- 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode      Drucksache 15/590 bau, die im LArchG vorgesehenen Sicherungs- und Erschließungsarbeiten sind a n- gelaufen. Angesichts des relativ geringen Zeitraums seit Inkrafttretens des Komm u- nalparagraphen des Gesetzes wird diese Entwicklung als ermutigend gewertet. 3.    Wieviele und welche Kreise, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände haben eigene Archive errichtet und unterhalten oder zusammen mit anderen komm u- nalen Körperschaften Gemeinschaftsarchive geschaffen? Der 1996 herausgegebene Archivführer für das Land Schleswig-Holstein (Band 43 der „Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs“) weist rund 205 Archive im Lande nach, deren Bestände und Benutzungsmöglichkeiten nach eigenen Angaben der Kommunalarchive zusammengestellt sind. Jüngere Erhebu n- gen sind nicht durchgeführt worden. 4.    Wie wird das Beratungsangebot des mit dem Innenministerium abgestimmten Konzepts des Landesarchivs von den Kommunen angenommen? Die Kreise, Ämter und Gemeinden können eigene Archive errichten oder zusammen mit anderen kommunalen Körperschaften Gemeinschaftsarchive oder Archivgemei n- schaften bilden, in denen sie ihr archivwürdiges Schriftgut unter fachlichen Grun d- sätzen verwahren und nutzen lassen können. Soweit die örtliche Archivkraft keine Fachlichkeit im Sinne des Landesarchivgesetzes besitzt, besteht die Möglichkeit, diese über einen Beratungsvertrag mit dem Landesarchiv sicherzustellen. Dieses mit dem Innenminister Ende 1999 abgestimmte Modell wird z.Zt. auf kommunaler Ebene intensiv beraten und nach Vertragsvereinbarungen mit dem Landesarchiv von fünf Mittelstädten, fünf amtsfreien Gemeinden und fünf Ämtern mit insgesamt 33 Gemeinden praktiziert. Eine weiterführende Veranstaltung mit Verwaltungsleitern der Ämter ist auf Land es- ebene für das Frühjahr 2001 vorgesehen. Mit einer stetigen Ausweitung und A n- wendung des Professionalisierungsmodells ist zu rechnen. Die Anstrengungen, das Landesarchivgesetz auf kommunaler Ebene umzusetzen, sind beachtlich. Unter den verschiedenen rechtlich möglichen Lösungen wird das Beratungsmodell des Landesarchivs als ein besonderer Schwerpunkt akzeptiert. 3",
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