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            "content": "1. Sind bei der Untersuchung der Deutschen Angestellten Kranken- kasse (DAK) über Behandlungsfehler bei Geburten auch Falle oder Mängel in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern ge- nannt worden? Wenn ja. wie vielo und welche? Der Landesregierung ist aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht bekannt, ob der Untersuchungsbericht der DAK Angaben im Sinne der Fragestellung enthätt.                    - 2. Könnnn bereits zum jetzigen Zeitpunkt Geburtskliniken in Schles- wig-Holstein genannt werden, in denen es bei der Geburt zu vermoidbaren Schädigungen gekommen ist? Wenr ja, um welche Geburtskliniken handelt es sich? Wenn nein, wann wird die Bevölkerung über diesen Sachverhalt informiert? Nein. Eine Unterrichtung der Bevölkerung käme in Betracht, wenn der unzwei- felhafte Nachweis eines Behandlungsfehlers vorläge. 3. in wie vielen Fällen ist es in Schleswig-Holstein durch Geburtsfeh- ler fll a) K•lordinierungsstörungen b) cmebralen Bewegungsstörungen c) S·,hbehlnderungen d) Lähmungen e) Anfallsleiden gekommen? Konkrete Erkenntnisse liegen der Landesregierung insoweit nicht vor. Generell ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die in der Fragestellung genannten Geburtsfehler nicht immer sofort diägnostiziel\"bar sind und/ oder nicht zwingend in Kausalität mit Geburtsmbdafiläten stehen. 4. Wie wird die Landesregierung nach den Veröffentlichungen der DA~ über Behandlungsfehler bei Geburten jetzt vorgehen, um mögliche Risiken zu reduzieren und welche Schritte werden ein- gelertet, um Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen? Aus Anlaß der genannten Veröffentlichungen der DAK sieht die Landes- regierung zur Zeit keine Veranlassung zur Einleitung konkreter Schritte. Es ist jedoch beabsichtigl, allen Geburtskliniken in Schleswig-Holstein die in der Vorbemerkung erwähnte Pressemappe der DAK fOr ein internes Controlling zur Vertagung zu stellen. 2",
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