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            "content": "Drucl<sache 9/579                     Schleswig-Holsteinis.cher Landtag- 9. Wahlperiode Gewisse Anderungen im Knicknetz sind nicht ganz auszuschließen. Der Umfang evtl. Veränderungen im Knicktletz kann jedoch erst übersehen werden, wenn der \\Vege- und Gewässerplan mit laridschaftspflegerischem Begleitplan aufgestellt und nach Abstimmung mit den Trägern öffent- licher Belange gem. § 41 FlurbG genehmigt oder festgestellt worden ist. Durch Ersatz- und Ausgleichspflanzungen werden unvermeidbare Ein- griffe ausgeglichen.                  · 2'.2 ·wird ein 1\\Ioorgcbict vernichtet? Ein Moorgebiet wird nicht vernichtet. 2.3 \"\\VEmn 2.1 .und 2.2 bejaht werden, welc.he weiteren Folgen ,\\·erden beispielsweise für das Niederwild und die Singvögel erwartet? I<;ntfällt. 3. In welcher '\\Veise werden die Bestimmungen des Landschaftspflege- gesetzes zum Schutz von Mooren, Brüchen, Knicks u.a.m. beachtet? Die Bestimmungen deS Landschaftspflegegesetzes zum Schutz von Mooren, Brüchen, Knicks u. a. in. werden voll beachtet. Dies geschieht insbesondere 1. durch Abstimmung des \\Vege- uüd Gewässerplanes (einschließlich landschaftspflegerischem Bcgleitplan) für das Flurbc~·einigungsver­ fahren Linau mit der zuständigen unteren Landschaftspflegebehörde und 2. mit der Genehmigung des Planes durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 4. \\Vir~l dl.c Landesregierung angemessen den Umweltschutz gegenüber den Interessen der Teilnehmer am FlurbereitJigungsverfahren ver- treten ? <}-gf. wie ? Die Interessen des UmweltSchutzes und die der Teilnehmer der Flur- bereinigung Linau stehen nicht im \"'iderspruch zueinander. Die Flur- bereinigungsbehörde .hat im übrigen bei der Durchführung aller Maß- nahmen den Erfordernissen vmi Natur- und Landschaftsschutz Rechnung zu tragen (§ 37 FlurbG). Die gesetzlichen Ansprüche der Teilnelun.er aus dem Flurbereinigungsverfahren werden· mit den Forderungen von Naturschutz und Landschaftspflege bei allen Planüngen sorgfältig ab- gewogen. 5. \\Vicvicl staatliche Zuschüsse setzt die Landesregierung  iur Förderung der Flurbereinigung in Linau ein?, Die Kosten des Flurbereinigungsverfahrens Linal!- werden bei der Auf- stellung des \\Vege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Regleitplan ermittelt. Ein solcher Plan besteht noch nicht, so daß z. Z. noch keine verbindlichen Aussagen über die Finanzictung des Ver- fahrens und über die Höhe vOn Zuschiissen gemacht werden können.",
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