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            "content": "Drucksache 14/1347           Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode legt. Insbesondere fehlen Informationen darüber, welcher Teil des Bundespersonals (bezogen auch auf das gemeinsam betriebene Präsidialbüro) zu welchem Zeitpunkt das Haus verlassen wird. Zu- gesagt ist hingegen, daß die aufzu.hebenden Bundesabteilungen zunächst in Außenstellen umgewandelt und erst nach einer Über- gangszeit von bis zu 5 Jahren geschlossen werden. -    Ebenso hat der Bundesfinanzminister sein künftiges Konzept über die als Teil der Oberfinanzdirektionen geführten Bundeskassen bis jetzt nicht vorgelegt. -   Im Bereich der Landessteuerverwaltung ist die OFD Kiel (Besitz- und Verkehrsteuerabteilung) nach den derzeitigen bundesrechtlichen Vorschriften (Finanzverwaltungsgesetz) als zuständige Mittelinstanz bindend festgelegt. Landesinterne Organisationsspielräume beste- hen gegenwärtig nicht. Bevor konzeptionelle Änderungen möglich sind, wären zunächst entsprechende Rechtsänderungen erforder- lich. Hinsichtlich der Landesvermögens- und Bauabteilung der OFD Kiel verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. 2. Was wird aus der Bauabteilung der OFD Kiel, wenn die Landes- bauverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewan- delt werden soll?                                           · Von der geplanten Übertragung der Aufgaben der Staatlichen Hochbau- verwaltung auf eine zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts wird auch die Landesvermögens- und Bauabteilung der OFD Kiel erlaßt. Eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Anstalt des öffentlichen Rechts wirtschaftlich arbeiten kann, ist die Bereitschaft des Bundes, eine Ver- waltungsvereinbarung zu treffen, nach der die bisher von der Bauver- waltung für den Bund erledigten Aufgaben künftig von der Anstalt wahrgenommen werden. in den bisherigen Gesprächen zwischen Bund und Land auf Staatssekretärsebene hat der Bund dazu grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. Die tatsächliche Einbindung der Landesvermö- gens- und Bauabteilung qer OFD in die zu gründende Anstalt öffentli- chen Rechts ist von dem Gesprächsergebnis zwischen Bund und Land abhängig. 3. Was soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse zu Frage 2 mit der Steuerabteilung geschehen? Hinweis auf die Antwort zu Frage 1. Grundvoraussetzung für organisa- torische Änderungen wäre zunächst ein Einvernehmen von Bund und Ländern über die Einbringung von entsprechenden Gestaltungsoptio- nen in das Finanzverwaltungsgesetz. 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/1347 4. in welcher Form hat sich die Landesregierung beim Bundesmini- ster der Finanzen für eine Stärkung der Ortsinstanz der Bundes- vermögensverwaltung zur Sicherung von . Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein eingesetzt? Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich seit Bekanntwer- den der Planungen des Bundes zur Neustrukturierung der Oberfinanzdi- rektionen mit besonderem Nachdruck dafür eingesetzt, möglichst viele Arbeitsplätze im Bereich der Bundesvermögensverwaltung (wie auch der Zollverwaltung und der Bundeskasse) in Schleswig-Holstein zu erhalten. Über einen längeren Zeitraum haben Finanzminister Möller und Staatssekretär Dr. Lohmann gerade dieses Ziel zu fördern gesucht. So ist in allen mündlichen Verhandlungen mit dem Bundesfinanzmini- sterium und zusätzlich auch in persönlichen Schreiben an den Bundes- finanzminister bzw. an den zuständigen Staatssekretär immer wieder besonders herausgehoben worden, im Falle eines nicht vermeidbaren Abzugs der beiden Bundesabteilungen aus der OFD Kiel die Auswirkun- gen für Schleswig-Holstein dadurch in Grenzen zu halten, indem mög- lichst viele Beschäftigte/Arbeitsplätze nicht nach Harnburg bzw. Rostock verlegt werden, sondern an hiesige Ortsdienststellen abgeschichtet werden.                                                          · Mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 ist Bundesfinanzminister Dr. Waigel, der vom Schleswig-Holsteinischen Landtag in seiner 46. Sitzung am 11. Dezember 1997 angenommene Antrag der Fraktionen BÜNDNIS · 90/DIE GRÜNEN und SPD- Drucksache 14/1156- zugeleitet worden. ln diesem Antrag ist die Bundesregierung u.a. aufgefordert worden, für den Erhalt der regionalen Strukturen der Bundesvermögensverwa~ung über das Wiederaufleben des Bundesvermögensamtes Kiel zu sorgen. Weiterhin hat Schleswig-Holstein im Rahmen der Finanzministerkonfe- renz am 18. Februar 1998 einen Beschluß dahingehend erwirkt, daß die Finanzminister(-innen) der Länder erwarten, daß der Bund sein Straf- fungskonzept - insbesondere in den Ländern, in denen er künftig nicht mehr bei den Oberfinanzdirektionen vertreten sein wird - in sozialver- träglicher Weise umsetzt. 3",
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