HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129986/",
"id": 129986,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/129986-spieleinsatzsteuergesetz/",
"title": "Spieleinsatzsteuergesetz",
"slug": "spieleinsatzsteuergesetz",
"description": "",
"published_at": "2005-07-26T00:00:00+02:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/867039295c54fea9f4c7f2e3b94aaac15c2f58af.pdf",
"file_size": 21440,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/0100/drucksache-16-0175.pdf",
"title": "Microsoft Word - KA87A-SpEStG_Ver. VI KST.doc",
"author": "Christine.Pfeiffer",
"_tables": [],
"creator": "PScript5.dll Version 5.2",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 6.0 (Windows)",
"publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
"reference": "16/175",
"foreign_id": "sh-16/175",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
},
"uid": "4d0a7815-9006-499f-8162-693e9ed5e5cc",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sh",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "16"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=129986",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-09-15 12:59:41.586145+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129986/",
"number": 1,
"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/175 16. Wahlperiode 05-07-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzminister Spieleinsatzsteuergesetz Am 17. Juni 05 wurde im Bundesrat erneut der Entwurf des Landes Niedersachsen zu einem Spieleinsatzsteuergesetz (Bundesratsdrucksache 584/02) beraten; der Bundesrat hat den Entwurf erneut an mehrere Ausschüsse überwiesen. 1. Welche sachlichen Erkenntnisse haben die bisherigen Ausschussberatungen er- bracht, welche Änderungen und/oder Ergänzungen zum ursprünglichen Gesetz- entwurf wurden bisher geprüft, und warum wurde der Entwurf erneut in die Aus- schüsse verwiesen? Wie in der LT-Drs. 16/146 dargelegt, war Hintergrund für die Entscheidung zur Rücküberweisung an die Ausschüsse, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals geprüft werden soll, ob und wie die steuerliche Mehrbelastung beim Betrieb von Geldspielautomaten im gewerblichen Bereich angemessen gestaltet werden kann. Die Ausschussberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass der bisherige Entwurf, der dem Bundesratsplenum am",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129986/",
"number": 2,
"content": "Drucksache 16/175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 17. Juni 2005 vorlag, von den Ländern im Zuge der Ausschussberatungen über- arbeitet wird. 2. Welche möglichen Vorteile und welche möglichen Nachteile würden sich nach Ansicht der Landesregierung aus diesem Gesetz im Einzelnen für das Land Schleswig-Holstein ergeben? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der als Reaktion auf das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2005 eine Einbeziehung der Umsätze der öffentlich zuge- lassenen Spielbanken in die Umsatzbesteuerung vorsieht, würde eine Reduzie- rung der Spielbankenabgabe über eine Änderung des Spielbankengesetzes er- forderlich machen. Das Spieleinsatzsteuergesetz lässt dagegen die Besteuerung der öffentlich zugelassenen Spielbanken unberührt. Während die Umsatzsteuer Bund und Ländern gemeinsam zusteht, sichert das Spieleinsatzsteuergesetz den Ländern eigene Einnahmen im Sinne des Art. 106 Abs. 2 GG, die ihnen ungeschmälert zufließen. 3. Welche möglichen Vorteile und welche möglichen Nachteile würden sich nach Ansicht der Landesregierung aus diesem Gesetz im Einzelnen für die betroffe- nen Unternehmen, deren Kunden, deren Mitarbeiter, deren Eigentümer und de- ren Zulieferer ergeben? Für die betroffenen Unternehmen ergibt sich zunächst eine steuerliche Mehrbe- lastung. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass diese angemessen ges- taltet werden kann und so erhebliche Nachteile vermieden werden. Das Finanzministerium haben viele Eingaben erreicht, in denen an Hand einer Vergleichsrechnung geltend gemacht wird, dass die Belastung durch ein Spiel- einsatzsteuergesetz den Gewinn vor Steuern der gewerblichen Betreiber von be- troffenen Spielgeräten in einen Verlust umkehren würde. Diese Rechnung be- rücksichtigt jedoch nicht, dass nach der Spielverordnung die Gewinnauskehrung 2",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129986/",
"number": 3,
"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/175 nicht auf 66,7 % des Spieleinsatzes festgelegt ist. Die Gewinne müssen gemäß § 13 Nr.6 Spielverordnung „mindestens 60 vom Hundert der durch den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz verringerten Einsätze betragen.“ Bei einer Neurege- lung durch das SpEStG wäre statt des bisher anzurechnenden Umsatzsteuersat- zes der entsprechende Satz der Spieleinsatzsteuer anzurechnen. Danach läge z.B. auch eine Minimalgewinnauskehrung von 50 % in den von der Spielverord- nung vorgeschriebenen Grenzen. Dies zugrunde gelegt, würden auch nach Um- setzung eines Spieleinsatzsteuergesetzes weiterhin Gewinne und nicht Verluste vor Steuern verbleiben. - Darüber hinaus steht der im Gesetzesentwurf der Län- der zum Spieleinsatzsteuergesetz bisher vorgesehene Steuersatz von 20 % zur Diskussion. 4. Steht die Landesregierung diesem Gesetzentwurf zur Zeit eher zustimmend oder eher ablehnend gegenüber—und warum? Die Landesregierung steht dem Gesetzentwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes aus den unter 2. genannten Gründen zustimmend gegenüber. Sie sieht in dem Entwurf der Bundesregierung dagegen keine geeignete alternative Lösung, den drohenden Steuerausfällen zu begegnen. Der Landtag hat in seiner 75. Sitzung der 15. Wahlperiode am 12. Dezember 2002 einstimmig beschlossen, dass er „... erwartet, dass sich die Landesregie- rung im Bundesrat dafür einsetzt, auf der Basis des bisherigen Aufkommens der Umsatzsteuer eine aufkommensneutrale Steuerregelung zu erreichen, die die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs be- rücksichtigt.“ (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 15/75, Donners- tag, 12. Dezember 2002, S. 5681) 3",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129986/",
"number": 4,
"content": "Drucksache 16/175 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 5. Steht die Landesregierung den Erwartungen des Landtages eher ablehnend oder eher aufgeschlossen gegenüber—und warum? Die Landesregierung geht davon aus, dass eine steuerliche Mehrbelastung für die Automatenwirtschaft hinnehmbar ist; denn diese hat es in der Hand, durch ei- ne Absenkung der Gewinnquote auf die nach § 13 Nr. 6 Spielverordnung vorge- gebene Mindestquote (vgl. Antwort zur Frage 3) ihr Geschäft nach wie vor renta- bel zu gestalten. 4",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4d/0a/78/4d0a78159006499f8162693e9ed5e5cc/page-p4-{size}.png"
}
]
}