HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129998/?format=api",
"id": 129998,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/129998-zuwendungsempfanger-von-geldauflagen-aus-dem-justizbereich/",
"title": "Zuwendungsempfänger von Geldauflagen aus dem Justizbereich",
"slug": "zuwendungsempfanger-von-geldauflagen-aus-dem-justizbereich",
"description": "",
"published_at": "2002-09-02T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/90191631bb7debc32e1996d805ee17000ddf876b.pdf",
"file_size": 82624,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/2100/drucksache-15-2104.pdf",
"title": "Microsoft Word - Geld.doc",
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "AdobePS5.dll Version 5.0.1",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 4.0 for Windows",
"publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
"reference": "15/2104",
"foreign_id": "sh-15/2104",
"publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
},
"uid": "a62e481d-5c09-4b5a-ba1b-223f0426d1ee",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sh",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "15"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=129998",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-09-22 10:57:18.690241+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129998/?format=api",
"number": 1,
"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2104 15. Wahlper 02-09-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie Zuwendungsempfänger von Geldauflagen aus dem Justizbereich Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfügt nicht über eigenständige aussagekräftige Informationen über die vom Fragesteller erbetenen Daten. Diese wären nur über eine breit ge- streute Nachfrage bei einer Vielzahl gemeinnütziger Organisationen zu erlangen, die den Zeitrahmen für eine Kleine Anfrage deutlich überschreiten würde. Auch wird we- gen des damit verbundenen Aufwands und der entstehenden Kosten von einer sol- chen Abfrage abgesehen. Um die Frage dennoch näherungsweise zu beantworten, wird auf die von der Präsi- dentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts alljährlich erstellte \"Übersicht der Zuwendungen von Geldbeträgen an gemeinnützige Einrichtungen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie Gnadensachen\" zurückgegriffen. In dieser Übersicht werden - die gemeinnützigen Einrichtungen als solche, d.h. ohne nähere Beschreibung ihrer Zielsetzung, - die Anzahl der Zuwendungen, - der durch Gericht oder Staatsanwaltschaft zugewiesene Geldbetrag, d.h. nicht der tatsächlich gezahlte Betrag, ausgewiesen (vgl. hierzu im Einzelnen auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema \"Geldauflagen aus Strafverfahren für gemeinnützige Zwecke\" vom 15. März 2002, Drs. 15/1736).",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129998/?format=api",
"number": 2,
"content": "Drucksache 15/2104 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe sind Geldauflagen in den Jahren 2000 und 2001 an Opfer- schutz-Organisationen geflossen? 2. Welche Opferschutz-Organisationen wurden in welcher Höhe bedacht? 3. Wer sind die Träger der Organisationen? Antwort zu Fragen 1 - 3: Ein Fördergebiet \"Opferschutz\" ist in der o.g. Übersicht nicht gesondert aus- gewiesen, da es - mit Ausnahme des \"Weißen Rings\" - keine Organisation mit erkennbar ausschließlich dieser Zielrichtung gibt. Vielmehr leisten nach Kenntnis der Landesregierung verschiedenste Einrichtungen auf überregio- naler wie lokaler Ebene in unterschiedlicher Trägerschaft (auch) opferorien- tierte Arbeit, ohne dass dies immer aus der Bezeichnung der gemeinnützigen Einrichtung oder aus anderen Hinweisen erkennbar wäre (kommunale Träger, allgemeine soziale Dienste, Frauenhäuser, Jugendschutz- und Jugendhilfe- einrichtungen, Notrufe, Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, kirchli- che Institutionen usw.). Soweit solchen Einrichtungen - im Übrigen nicht zweckgebundene - Geldbeträge aus Strafverfahren zugewendet werden, wer- den sie vor allem in den Fördergebieten \"Allgemeines Sozialwesen\", aber auch in anderen Rubriken geführt. Eine verlässliche Zuordnung aufgrund der Übersicht ist deshalb nicht möglich. Eine eindeutige Aussage kann lediglich in Bezug auf den \"Weißen Ring, Ge- meinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Ver- hütung von Straftaten e.V.\" getroffen werden, der sich ausschließlich dem Opferschutz widmet. Der \"Weiße Ring\" hat ausweislich der o.g. Übersicht - im Jahre 2000 39.120 DM, - im Jahre 2001 47.000 DM zugewiesen erhalten. 4. In welcher Höhe sind Geldauflagen in den Jahren 2000 und 2001 an Organi- sationen der Straffälligen- und Bewährungshilfe geflossen? 5. Welche Organisationen wurden in welcher Höhe bedacht? 6. Wer sind die Träger der Organisationen? Antwort zu Fragen 4 - 6: Eine vergleichbare Problematik wie zu den \"Opferschutzorganisationen\" ergibt sich auch bezüglich der \"Organisationen der Straffälligen- und Bewährungs- hilfe\". Auch auf diesem Feld wird eine Vielzahl von Institutionen tätig, ohne dass dies besonders ausgewiesen ist (z.B. kirchliche Werke, freie Träger usw.). Mit diesem Vorbehalt sind der Übersicht folgende Angaben zu entneh- men: 2",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/129998/?format=api",
"number": 3,
"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 2104 Zuweisung an Organisationen der Straffälligen- und Bewährungshilfe in den Jahren 2000 2001 1. Verein für Resozialisierung, Rendsburg 4.720,- DM 2.150,- DM 2. Brücke Kiel e.V. Verein für Straffälligenhilfe 800.- DM 2.050,- DM 3. Schl.-Holst. Verband für Straffälligen- u. Bewährungshilfe 1.500,- DM 3.700,- DM 4. Verein für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V. 6.550,- DM 12.800,- DM 5. Verein für Straffälligenbetreuung e.V. Flensburg 250,- DM 8.300,- DM 6. Auxilia Verein für Gefährdeten- und Straffälligenh. Itzehoe 3.650,- DM 2.000,- DM 7. Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Kiel e.V. 2.850,- DM 19.600,- DM 8. Kieler Hafthilfe e.V. 5.500,- DM 1.500,- DM 9. Rechtsfürsorge e.V., Resohilfe Lübeck 4.000,- DM 300,- DM 10. Resozialisierungshilfe Nordfriesland e.V. Bredstedt 11.580,- DM 13.300,- DM 11. Förderverein Bewährungshilfe Neumünster e.V. 8.900,- DM 14.900,- DM 12. G.U.S.S. Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe Stormarn e.V. 5.650,- DM 3.475,- DM 13. Straffälligenhilfe u. Strafentlassenenseelsorge 7.000,- DM 14. Deutsche Bewährungshilfe e.V. 1.000,- DM 15. Verein für Rechtsfürsorge und soziale Gerichtshilfe e.V. 1.200,- DM 16. hilfe für gefährdete e.V. 250,- DM Gesamtsumme der zugewiesenen Beträge 55.950,- DM 93.525,- DM 3",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/a6/2e/48/a62e481d5c094b5aba1b223f0426d1ee/page-p3-{size}.png"
}
]
}