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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/1 031 14. Wahlperiode 08.10.97 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Matthiessen {BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Antwort der Landesregierung - Minister für Umwelt, Natur und Forsten- Mögliche Auslösung von EHEG-Infaktionen durch Verzehr von Vorzugsmilch und rohem Fleisch Mit \"EHEC\" (= Enterohaemorrhagische Escherichia coli) wird eine be- stimmte Variante des im Darmtrakt von Warmblütern stets vorhandenen Bakteriums Escherichia (E.) coli bezeichnet. E.coli besttzt eine außeror- dentliche genetische Wandlungsfähigkeit und .kann deshalb in Abhän- gigkeit von den jeweiligen Erreger-Umwelt-Wirt-Bedingungen a:uch als Erreger von Erkrankungen (zumeist primär des Verdauungstrakts) auf- treten. Besonderes Augenmerk ist auf die toxinbildenden und damit für den Menschen gefährlichen Abarten zu richten. Diese als \"Verotoxin bilden- de E.colf' (VTEC) oder \"Shiga-like-Toxin bildende E.coli\" (SLTEC) be- zeichnete Obergruppe wird aufgrund spezifischer mikrobiologischer Eigenschaften (z. B. hinsichtlich der Toxinbildung), vor allem jedoch anhand bestimmter medizinischer Merkmale in (gegenwärtig) sechs · Untergruppen eingeteilt. Bisher wird ausschließlich die Untergruppe EHEC als Zoonose, d. h. als vom lier übertragene Erkrankung, ange- sehen. Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Vertag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 14/1031 Schleswig-Holsteinischer bindlag- 14. Wahlperiode Inzwischen ist eine große Zahl serologisch unterschiedlicher E.coli- • Stämme als EHEC identifiziert worden, von denen sich jedoch nur ein Teil als humanpathogen erwiesen hat. Bei Erkrankungsfällen sind ent- sprechende labordiagnostische Typisierungen insbesondere aus Verur- sachungs- und sonstigen epidemiologischen Gründen uner1äßlich. 1. Welche Tierarten stehen im Verdacht, EHEG-Inlektionen auszulö- sen? Aufgrund der bisherigen ForschungsergebniSse ist festzustellen, daß Verotoxln-bildende E.coli (VTEC) und somit auch EHEC der normalen Darmflora von Wiederkäuern angehören. Dies bedeutet, daß in erster Linie Rinder, Schafe und Ziegen als Träger (und Ausscheider) in Betracht kommen. inzwischen sind allerdings auch Geflügel, Hunde und _Katzen als potentielle ErregerreseNoire für den Menschenermittelt worden. Zwischen Keimen und (gesunden) Wirtsorganismus besteht ein in der Natur häufig zu beobachtender Gleichgewichtszustand, d, h., daß die Anwesenheit von VTEC/EHEC hier in der Regel nicht schädigend (krankmachend) wirkt. Die VTEC/EHEC werden von den Wirtstieren nicht permanent ausgeschieden und sind deshalb nur unregelmäßig nachweisbar. Die ausgeschiedenen Keime werden sowohl unmittelbar von den Tieren (auf dem Kontaktweg) als auch mittelbar durch Verun- reinigung von Lebensmitteln, Pflanzen und Gegenstanden verbreitet. I nfektion.en von Menschen erfolgen zumeist Ober entsprechende Pfade _ sowie durch Person-zu-Person-Kontakte. 2. Wie hoch ist der Durchseuchungsgrad im Milchviehbestand in Schleswig-Holstein und in der Bundesrepublik Deutschland insge- samt? Gesicherte Informationen über den Anteil der VTEC/EHEC tragenden bzw. ausscheidenden Tiere an der jeweiTigen GeSßmtpopulafroriliegen nicht vor. Bereits aufgrundder in der An!Wort zu Frage 1 'b!)schiieberien unregelmäßigen Nachweisbarkelt der Erreger bei VTECIEHEC tragen- _ den Tieren besäßen die Ergebnisse umfassender entsprechender Un- tersuchungen allenfalls den Status von Momentaufnahmen mit entspre- chend geringer Aussagekraft Hinzu käme der sich in allen Positivfällen ergebende hohe Aufwand für die erforderlichen ergänzenden serologi- schen und sonstigen labordiagnostischen Typisierungsarbeiten. ln der Fachliteratur werden demzufolge nur wenige und darüber hinaus ungenaue Daten über die Ergebnisse von Untersuchungen insbeson- dere von Rinderbeständen genannt Im_ Bundesgesundheitsblatt (11/1996, S. 426; Sekundarquelle) wird berichtet, daß die Überprüfung von Proben aus ,,gesunden Berliner Nutztierbestäriden\" bei Rindern mit 21,1 %, bei Ziegen mit 56,1 % und bei Schafen mit 66,6 % einen positiven VTEC-Nachweis erbracht habe. Nach wiSsenschaftlicher Auf- 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksache 14/1031 fassung liegen diese Ergebnisse innerhalb des (allerdings großen) Schwankungsbereichs der Resultate vergleichbarer in- und ausländi- scher orientierender Tests, obwohl vergleichende Aussagen insofern vor allem aus statistischen Gründen nur mit größter Zurückhaltung getroffen werden können. Zur Klarstellung ist ferner darauf hinzuweisen, daß sich die obigen Angaben auf die undifferenzierte Gesamtgruppe der VTEC erstrecken, d. h. nicht allein die EHEC-Anteile wiedergeben. Im übrigen wird anhand derbisherigen Erkenntnisse die Frage diskutiert, ob und ggf. aus welchen Gründen möglicherweise Milchkühe eine höhere Positivrate als männliche Rinder aufweisen. 3a. Sind in Schleswig-Holstein Fälle von durch. den Verzehr von Vorzugsmilch ausgelösten EHEG-Inlektionen bekannt? Nein. 3b. Sind Maßnahmen, den Rohmilchverzehr betreffend, vorgese- hen? Den Verzehr von Rohmilch betreffende verbindliche Vorschriften sind bisher nicht vorhanden. Die gegenwärtige rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar: a) Die Milchverordnung vom 24. April 1995 (BGBI. I S. 544) in ihrer geltenden Fassung verlangt für die aus dem Erzeugerbetrieb erfol- gende Abgabe von Rohmilch unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich einen in der Abgabestelle anzubringenden deutlichen ..Hinweis\", daß die Milch vor dem Verzehr abzukochen ist. Dieser Hinweis ist als Appell an das Verantwortungsbewußtsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern anzusehen und enthält selbst- verständlich keine Verpflichtung für seine Beachtung. Eine entspre- chende Reglementierung könnte ggf. aus rechtlichen und techni- schen Gründen auch nicht überwacht werden. b) Die Vorzugsmilch ist eine als Rohmilch in den Verkehr gebrachte und zum Rohverzehr bestimmte Konsummilch, deren Erzeugung und Vermarktung aufgrund der Milchverordnung verschärften Hygiene- bedingungen (z. B. spezielle Zulassung des Erzeugerbetriebs) und Kontrollen unterliegen .. Im Hinblick auf das EHEC-Geschehen haben das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und die Verbraucherzentralen in den letzten Jahren die Öffentlichkeit wieder- holt über die aus dem Verzehr auch von Rohmilch resultierenden potentiellen Risiken informiert und empfohlen. sämtliche Milch (d. h. einschließlich Vorzugsmilch) nur nach Erhitzung zu verzehren. Das ~inisterium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Touris- 3",
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"content": "Drucksache 1411031 Schleswig-Holsteinischer Landlag- 14. Wahlperiode mus hat im Augul't 1997 vorsorglich die schl~wig-holst.ejQi~n Ein- richtungen, in denen Vorzugmilch als sogenannte .ve.rt!illig!e $chul- milch\" abgegeben wird, schriftlich auf das oben_erwähnfe Ri~iko hinge- wiesen und ebenfalls empfohlen, die Milch nur nach vorheriger Erhitzung auf über 70 •c abzugeben. ·· Aufgrund des vor allem für bestimmte Sevö!kerungsgrugpeJlJKim:ler unter 1o Jahren, ältere, kranke und immungesc!Jwächte Personen) aus dem Verzehr nicht erhitzter Milch resultie.J:em:lerr Risikos eil)ßUlventuel- len EHEG-Inlektion haben die l.är]der das zustandfg_e.BundEl§ministeri- um für GesundheH (BMG) aufgefordert, rechtliche Schrille in Richtung auf eine Eliminierung oder zumindest Minimierung dieses Risikos ein~ zuleiten. Das BMG ist dieser Aufforderung nachgekoromen und bereitet gegenwärtig eine Änderung der Milchverordnung vor, mH der in soge- nannten Einrichtungen zur Gemeinscnaffsverpf!!lgung (Krankenhäuser, Heime, Kindergärten, Schulen usw.) die Abgabe nicht erhitzter Milch an die erwähnten Risikogruppen verboten werden soll. Es ist davon auszu- gehen, daß diese (inhaltlich an die zum Schutz_ vor Salmonel[en-lnfek- tionen erlassene Hühnereier-Verordnung ange.lehnte] Vorschrift in Kür- ze vorliegen und rechtswirksam wird. 4a. Sind in Schleswig-Holstein Falle von_ durch den Verzehr von rohem Fleisch ausgelösten EHEC-Infelctionen bekannt? Nein. 4b. Sind Maßnahmen den Verzehr von rohem Fleisch betreffend vorgesehen? Die in der Antwort zu Frage 3b erwähnten Empfehlungen des Bg_W und der Verbraucherzentralen erstrecken sich aucl) auf Fleisch, das aus- . schließlich in durchgegartem Zustand verzehrt werden sollte... Reglementierende Vorschriften zur Abgabe von.Reisch an Risjkogrup- pen in Einrichtungen zu Gemeinschaftsverpflegungen sind gegenwärtig weder vorhanden noch in Vorbereitung. in An~acl1ldes.hier~nfalls bestehenden potentiellen Risikos wird allerdings in der nächsten Zeit zu prüfen sein, ob analog zum Milchbereicn Regejyng_en getroffem werden können, mH denen auch der Rohfleischverzehr entsprechenden RE*;Irik- tionen unterworfen wird. 4",
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