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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 14/11452 14. Wahlperiode 20.05.98 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU) und Antwort der Landesregierung ~ Minister für Umwelt~ Natur und Forsten - Hochwassersituation in Kellinghusen/Krs. Steinburg 1. Welche Bedeutung mißt die Landesregierung der Hochwasser- problematik in Kellinghusen/Kreis Steinburg bei? Die Landesregierung mißt den Fragen des Hochwasserschutzes insbe- sondere dann eine besondere Bedeutung bei, wenn nachweisbare Gefährdungen über den rein lokalen Bereich hinaus vorliegen, zu deren Minderung oder Beseitigung auch überörtliche Maßnahmen zwingend geboten sind und die von daher eine umfassende Koordinierung erfor- dern. Es ist bisher nicht erkennbar geworden, daß die Hochwasserpro- blematik in Kellinghusen eine dementsprechende Koordinierung erfor- dert. 2. ln wessen ZuständigkeiWerantwortlichkeit fällt nach Ansicht der Landesregierung die Beseitigung der Hochwassergefahr in Kel- linghusen? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & K!aunig, Ringstraße 19,24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 14/1452 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Sofern dies im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, ist der Schutz vor Hochwasser grundsätzlich eine Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 LWG). ln den Verbänden werden diejenigen als Mitglieder zusammengeschlossen, die die Durchführung von Schutzmaßnahmen fordern bzw. in deren Interesse und auf deren Kosten sie durchgeführt werden. Ist ein Verband nicht vorhanden, so sind die Gemeinden innerhalb ihrer Grenzen verpflichtet (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 und Abs. 3 LWG). 3. Ist die Landesregierung in der Vergangenheit auf die Hochwasser- problematik in Kellinghusen seitens der Stadt Kellinghusen oder anderer Stellen angesprochen worden? Ja. 4. Wenn ja, mit welchem Hintergrund bzw. mit welcher Aussage? Mit Schreiben vom 07.04.98 hat der Bürgenmeister der Stadt Kellinghusen dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MWTV) seine Auffassung mitgeteilt, daß verschiedene Faktoren -so auch die Brücke im · Zuge derB 206- für die Hochwassersituation in Kellinghusen verantwort- lich seien. In seiner Antwort vom 23.04.98 hat der M'WTV darauf hingewie- sen, daß erst von den zuständigen Fachbehörden ein gemeinsames tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet werden müsse, bevor Detail- und Finanzierungsfragen geklärt werden köhnen. ln der Eingabe vom 10.03.19g8 der Landtagsabgeordneten Frauke Wahlhorn an den Minister für Umwelt, Natur und Forsten hat Frau Walhorn eine Mitteilung des Bürgermeisters der Stadt Kellinghusen vom 27.02.1998 beigefügt. ln dem Schreiben wird auf Überflutungen im Stadtbereich hingewiesen. Aufgnund des geschilderten Sachverhaltes und d€r Forderungen des Bürgermeisters von Kellinghusen, bittetFrau Walhorn um Unterstützung. In dem Antwortschreiben des Ministers für Umwelt, Natur und Forsten wird darauf hingewiesen, daß eine Hoch- wasserproblematik erst dadurch entstanden ist, daß der seit jeher von der Stör überschwemmte Niederungsbereich bebaut worden ist. Als Voraussetzung für die Minimierung der Hochwassersituation wurde die Entwicklung eines Konzeptes zur Hochwasserentlastung aufgezeigt und einige Anstöße zur Entschärfung der Hochwassersituation gege- ben. 5. Welche Schritte hat die Landesregierung bislang unternommen, die Hochwassergefahr in Kellinghusen nachhaltig zu beseitigen? 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -14. Wahlperiode Drucksachl~ 14/1452 Im Jahre 1977 wurde durch Landesverordnung an der Stör ein Über- schwemmungsgebiet zur Sicherung des Hochwassserabflusses festge- setzt. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Welche Rolle· hat dabei a) das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr b) das Ministerium für Natur- Umwelt und Forsten gespielt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Welche Ursachen hat nach Ansicht der Landesregierung die Hochwassergefahr in Kellinghusen? Die senjeher im Talraum der Stör auftretenden Hochwasser sind erst durch die Bebauung des überflutungsgefährdeten Niederungsbereiches zu ei- nem Problem geworden. Inwieweit weitere Veränderungen im Einzugsge- biet sowie die im Talraum der Stör liegenden Bauwerke und der Zustand der Stör selbst im näheren Umfeld der Stadt die Situation verschärten, ist bisher nicht eindeutig belegt. 8. Welche Möglichkeiten der Beseitigung dieser Hochwassergefahr gibt es? Zur Beseitigung bzw. Minderung der Hochwassergefahr gibt es eine Vielfalt von Möglichkeiten. Welche der möglichen Maßnahmen im Einzelfall sinn- voll und zweckmäßig ist, kann nur auf Grundlage aussagefähiger Unterla- gen entschieden werden. Die Landesregierung hält hierbei Maßnahmen für besonders vorteilhaft, die die Hochwassergefahr durch Wasserrückhalt in den Einzugsgebieten minimieren, da mtt ent~prechenden Maßnahmen auch positive Wirkungen für den Naturschutz und die Landschaftspflege einhergehen. 9. Welche Kosten wären mit den jeweiligen Lösungsmöglichkeiten verbunden? Die Höhe der Kosten kann erst nach der Erarbeitung von Planunterlagen angegeben werden. 3",
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"content": "Drucksache 1411452 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode 10. Wer hätte diese Kosten zu tragen? Die Kosten sind von den Vorteilhabenden zu tragen. 11. Wäre auch das Land an der Kostentragung (ggf. anteilig) betei- ligt? Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur (anteiligen) Kostentragung besteht seitens des Landes nicht. Darüber hinaus existieren derzeit keine För- derrichtlinien, nach denen Maßnahmen des Binnenhochwasserschut- zes in städtischen Siedlungsgebieten gefördert werden können. 12. Wenn ja, iri welcher Form ist eine Vorsorge für eventuelle finan- zielle Forderungen an das Land getroffen worden? Entfällt. 13. Welche Behörden wären an den jeweiligen Lösungen beteiligt? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind hierzu keine eindeutigen Aussagen möglich. Da jedoch davon auszugehen ist, daß die Maßnahmen einer wasserrechtlichen Zulassung nach§ 31 Wasserhaushaltsgesetz bedürfen, sind die Wasserbehörde des Kreises Steinburg und das Staatliche Umwel- tamt ltzehoe zu beteiligen. 14. Welche besonderen ökologischen Vorteile ergeben sich aus den jeweiligen Lösungsvarianten? Lösungsvarianten sind bisher nicht erarbeitet worden. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 15. ln welchem Zeitraum ließen sich die jeweiligen Lösungen ver- wirklichen? Aussagen zu möglichen Realisierungszeiträumen sind nicht möglich, da konkrete Lösungen bisher nicht erarbeitet wurden. 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 14. Wahlperiode Drucksacho14/1452 16. Liegen bereits Stellungnahmen zur Hochwasserproblematik Kel- linghusen seitens a) des Wasser- und Schiffahrtsamtes Harnburg b) des Staatlichen Umweltamtes ltzehoe c) der Deutschen Bahn AG d) des Straßenbauamtes vor? Ja 17. Wenn ja, welche Aussage treffen die jeweiligen Stellen in ihren Stellungnahmen und wie beurteilt die Landesregierung ggf. diese Stellungnahmen jeweils in deren rechtlichen und/oder fachlichen Aussage? Das WSA Harnburg weist in seinem Schreiben vom 20.04.98 darauf hin, daß die Unterhaltungspflicht des WSA sich auf die Erhaltung des Gewäs- serbettes beschränkt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß die settens der Stadt Kellinghusen erhobene Forderung nach einer Ausbaggerung der Stör um 50 cm bis 80 cm im Hinblick auf die hiermtt erreichbare Wasser- standsabsenkung (beim Hochwasser 1995 maximal11 cm) und in Anbe- tracht der Kosten von ca. 1 Mio. DM unverhältnismäßig sei und aus nautischer Sicht derzeit nicht erfordertich sie. Das staatliche Umweltamt ltzehoe hat nach Überprüfung der Gesamt- situation in seinem Schreiben vom 05.05.1998 die veränderte Situation im Einzugsgebiet der Stör dargestellt und einige mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasserproblematik aufgeführt. Mit Schreiben vom 27 .02.98, das u.a. an das Straßenbauamt ltzehoe gerichtet war, hat die Stadt Kellinghusen mehrere Maßnahmen zur Entschäriung der Hochwassersttuation vorgeschlagen. Enthalten ist dabei u.a. die Verbreiterung der Brücke derB 206 sowie ein Durchstich durch den Straßendamm der B 206 im Zuge des Baues eines Kanals. in seiner Antwort vom 19.03.98 hat das Straßenbauamt ltzehoe darauf verwiesen, daß erst dann endgültig Stellung genommen werden kann, wenn entsprechende Planunte\"rlagen vorliegen. Ob die Straßenbauver- waltung einen Anteil der Kosten tragen muß, kann erst dann aufgrund einer solchen Planung entschieden werden. 18. Wie sieht das we~ere Vorgehen des Landes in der Frage ,,Hoch- wasserproblematik Kellinghusen\" aus? Die Landesregierung ist der Auffassung, daß die Stadt Kellinghusen zu- nächst gefordert ist, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, die insbeson- dere das Gefährdungspotentials näher beziffern. 5",
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