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            "content": "Drucksache 9/1151             Schleswig~Holsteinischer   Landtag -   9. Wahlperiode stattung und Unterhaltung verweise ich auf meinen Runderlaß vom 18. September 1974- IV 82/86- 803/02.50- und die DIN 18034- Spielplätze für Wohnanlagen ·-, Amtsblatt für Schleswig-Holstein 1974 s. 784. Die Anlage von Kleinkinderspielplätzen ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung für Wohnhäuser, die die gesetz- lichen Voraussetzungen erfüllen. Die Einhaltung des Kinderspielplatz- gesetzes wird insoweit von d~n Bauaufsichtsbehörden gewährleistet. Die Schaffung von Spielplätzen für schulpflidllige Kinder ist Selbst- verwaltungsaufgabe der Gemeinden. Im übrigen wird auf die Ant- worten zu den nachfolgenden Fragen verwiesen, die die gestellte Frage detaillieren. 3. Weld1e Erkenntnisse über Anzahl und Größe von Spielplätzen in Sd1leswig~Holstein, aufgesd1lüsselt nach Kreisen und kreis~ freien Städten, liegen der Landesregierung vor?          ' Nach dem Stand vom 1. Januar 1976 liegt eine Erhebung über den Bestand an Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in der Bundesrepublik Deutschland .vor, die von der Deutschen Olympischen Gesellschaft, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und dem Bundesinstitut für Sportwissensdwft im Auftrage des Bundesministers des Innern erarbeitet worden ist. Danach gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 2 087 Kinderspielplätze mit einer nutzbaren Gesamtfläche von 3 116 985 m2. Daneben liegen Erkenntnisse über Anzahl und Größe von Spielplätzen in Schleswig-Holstein für die Zeit vön 1961 bis 1975' vor, die im Bericht der Sachverständigenkommission der Ministerpräsidentenkonferenz für den Goldenen Plan enthalten sind. Aktuellere Daten liegen der Landesregierung nicht vor, da eine spe- zielle Statistik, insbesondere wegen des damit verbundenen erheb~ liehen Verwaltungs- und Kostenaufwandes, nicht geführt wird. Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat bei der Beantwortung ei,nzelner pädagogischer Fragen mitgewirkt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sind weder repräsentativ nod1 verallgemeinerungsfähig. 4. Teilt die Landesregierung die in dem genannten Artikel ge- äußerte Auffassung, daß .,die Gemeinden für die Größeren und Jugendlidwn zuwenig Spielmöglid1keiten schaffen\"· und \"auch die Kleinen und Kleinsten darunter leiden\"? Nein. 5. Trifft nad1 Kenntnis der Landesregierung für Schleswig~Hol~ stein die Feststellung zu: \"Nur etwa jede 10. Gemeinde ver~ fügt über eine Bestandsaufnahme bei den Spielplätzen\"? Der Landesregierung liegen Angaben darüber, wie viele Gemeinden eine Bestandsaufnahme durchgeführt haben, nicht vor. Der in der Frage genannte Anteil erscheint im 'übrigen nicht problematisch, wenn berücksichtigt wird, daß von den in Schleswig~Holstein bestehenden 1 132 Gemeinden allein 799 Gemeinden weniger als 1 000 Einwohner haben. Für Gemeinden dieser Größenklasse dürfte eine Bestandsauf- nahme ohnehin entbehrlich sein. 2",
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