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            "content": "Drucl<sache ß/1139           Sd1leswig-Holsteinischer Landtag- 8, Wahlperiode Es erhalten an Leistungen bisher: Beschädigter Grundrente nach einer Minderung der Erwerbsfähig- keit (MdE) um 100 v. H., Pflegezulage der Stufe I und Seilwerst- beschädigtenzulage der Stufe VI, 1 Beschädigter Grundrente nach einer MdE um 100 v. H. und Pfle- gezulage der Stufe I, 1 Beschädigter Grundrente nach einer MdE um 80 v. H. und Pflege- zulage der Stufe I, 3 Beschädigte Grundrente nach einer MdE um 30 v. H., 25 Beschädigte mit einer MdE unter 25 v. H. bei Bedarf Heilbehand- lung, 2 \\Nitwen Grundrente (in einem d,ieser Fälle ruht der Anspruch auf Rente), Vollwaise Grundrente und Halbwaise Grundrente. 4. ·welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer wurde in Sd1les- wig-Holstein bisher festgestellt, und erscheint diese Bearbei- tungsdauer der Landesregierung angemessen? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer        betr~gt 4 bis 5 Monate. Sie ist angemessen. 5. Mit welchen Begründungen wurden Anträge nad1 dem Gesetz abgelehnt (bitte fallweise aufgliedern)? Die Ablehnungen wurden folgendermaßen begründet: Kfz-Unfälle (§ 1 Abs. 6 OEG)                                       1 Fall Schädigung vor Inkrafttreten des OEG                               6 Fälle Kein Angriff im Sinne des OEG (§ 1 Abs. 1 OEG)                   133 Fälle Ausländer ohne Gegenseitigkeit (§ 1 Abs. 4 OEG)                    4 Fälle Selbst verursachte Schäden und Unbilligkeit (§ 2 Abs. 1 OEG)                                                  33 Fälle 1\\1angelnde Sachaufklärung bzw, Verweigerung einer Strafanzeige (§ 2 Abs. 2 OEG)                                     52 Fälle Zusammentreffen mit Ansprüchen nach dem Bundes- versorgungsgesetz (§ 3 Abs. 2 OEG)                                 4 Fälle Schädigung außerhalb Schleswig-Holsteins bzw. außerhalb der Bundesrepublik                                       3 Fälle Keine Gesundheitsstörungen mehr vorhanden                         21 Fälle Mangelnde Mitwirkung (§ 7 Abs. 3 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferver- sorgung)                                                          62 Fälle zusammen:                                                        319 Fälle 6. Wie beurteilt die Landesregierung die bisher erkennbare Reso- nanz des Gesetzes in der Bevölkerung aufgrund der Zahl der gestellten Anträge? 2",
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