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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1334 15. Wahlperiode 01-10-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Ritzek (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Finanzen und Energie Stabilität der Stromversorgung Vorwort: Elektrizität ist keine unbegrenzt speicherfähige Ware. Angebot und Nachfrage müs- sen in den Netzen ständig ausgeglichen werden, um einen potentiell katastrophalen Frequenzabfall zu vermeiden, wie im Artikel „Chaos bei über 20 Prozent“ in SIEG TECH NR 14/2001 beschrieben. 1. Sind die schleswig-holsteinischen Stromnetze dem UCTE-Netz aller europäischen Staaten angeschlossen, um bei eigenem Strommangel sofort auf die Lieferung ande- rer europäischer Produzenten zurückgreifen zu können? Ja, das Hochspannungsnetz in Schleswig-Holstein ist Teil des UCTE- Netz- verbundes. 2. Hat es bei der schleswig-holsteinischen Stromproduktion in der Vergangenheit Aus- fälle gegeben, die einen Rückgriff auf das UCTE-Netz, also der Belieferung durch andere europäische Stromversorger, erforderten? Falls ja, wann und wie oft? Nein, bisher hat es in Schleswig-Holstein keine derart gravierenden Ausfälle gegeben, die einen Rückgriff auf den UCTE-Verbund erfordert hätten.",
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"content": "Drucksache 15/1334 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass bei einer Einspeisung von mehr als 20 Prozent erneuerbarer Energie das Risiko der Unterbrechung der Stromversorgung hoch ist, da im Gegensatz zur schwankenden verbrauchsorientierten, aber planbaren Netzauslastung der Windkraftstrom von klimatischen, nicht planbaren Situationen abhäufig ist und damit zu potentiellen Frequenzabfall führen kann? Nein, bereits heute liegt der Windstromanteil kurzzeitig an der Gesamteinspei- sung deutlich über 20 %. Die Einspeisung von Windstrom in die Netze der Netzbetreiber, die relativ großen Schwankungen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit unterliegt, erfordert einen höheren Regelungsbedarf als die Einspeisung von Strom aus konventionellen Kraftwerken. Je höher die Windstromeinspeisung im Vergleich zum Stromverbrauch ist, desto aufwendi- ger wird der Ausgleich. Derzeit bestehen keine Qualitätseinschränkungen der Stromversorgung aufgrund der Windstromeinspeisung. Die Netzbetreiber - die nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes für einen jederzeit si- cheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind - prüfen jedoch, auch mit Blick auf den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung, wo die technischen Grenzen zum Anschluss von Windkraftwerken an das Hochspannungsnetz liegen. 4. Hat es bezüglich der Problematik zu Punkt 3 bereits Gespräche der Landesregierung mit den schleswig-holsteinischen Netzbetreibern gegeben? Falls ja, mit welchem Er- gebnis? Ja, siehe Antwort zu Frage 3. 2",
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