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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/3131 19. Wahlperiode 21-06-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Rückbau der Beleuchtung auf der Elbbrücke von Lauenburg nach Hohnstorf Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Berichterstattung der Lauenburgischen Landeszeitung geht hervor, dass die Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Elbbrücke von und nach Lauenburg aufgrund eines 40 Jahre alten Vertrages von der Gemeinde Hohnstorf auf eigene Kosten zurückgebaut werden musste. Demnach haben sich gleichzeitig die Sanie- rungsarbeiten verzögert, aufgrund derer die Laternen demontiert wurden. 1. Treffen die Schilderungen aus der Lauenburgischen Landeszeitung vom 02.06.21 zu, wonach der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr die Rechtsnachfolge für den Vertrag über die Nutzungsvereinbarung für die Be- leuchtung der Elbbrücke von Hohnstorf nach Lauenburg übernommen hat? Antwort: Im Rahmen einer Vereinbarung aus dem Jahr 1985 hatte die Straßenbauver- waltung des Landes Schleswig-Holstein nach Zustimmung durch die DB AG der Gemeinde Hohnstorf die Errichtung einer Beleuchtungsanlage gestattet und darüber einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Da die Beleuchtungsanlage an Anlagenteilen der Brücke in der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der Bundesstraße 209 montiert",
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"content": "Drucksache 19/3131 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode war, lag die Zuständigkeit für diesen Nutzungsvertrag in der Verantwortung der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH). Dies ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen Straßenbauverwaltung und der Bahn aus dem Jahr 1955. 2. Ergibt sich daraus die Verpflichtung der Gemeinde Hohnstorf zum Rückbau der Beleuchtung auf Verlangen des Landesbetriebs Verkehr und hat der Lan- desbetrieb den aktuellen Rückbau gefordert? Antwort: Ja, auf Verlangen des LBV.SH, handelnd für den Bund. 3. Was sind die Gründe für den geforderten Rückbau zum jetzigen Zeitpunkt? Antwort: Die Elbebrücke Lauenburg liegt in gemeinsamer Baulast der DB Netz AG als Baulastträger der DB-Strecke Büchen – Lüneburg sowie der Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der B 209. Die Federführung für die Unterhal- tung des Bauwerks liegt in der Verantwortung der DB Netz AG. Entsprechend des Bauablaufplanes der DB Netz AG war der LBV.SH im Rahmen seiner Mit- wirkungspflichten rechtlich verpflichtet, den Nutzungsvertrag gegenüber der Gemeinde zum 31.05.2021 zu kündigen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 22.02.2021. Der Rückbau der Beleuchtung ist wegen verschiedener Instand- setzungsarbeiten an der Brücke technisch erforderlich. Ein Abbau der Be- leuchtungsanlage ist insbesondere für den Austausch der Geländer unum- gänglich. 4. Ist es richtig, dass die Sanierungsmaßnahmen, wegen derer die Lampen de- montiert werden mussten, auf das Jahr 2023 verschoben wurden? Antwort: Die DB Netz AG hat am 29.04.2021 mitgeteilt, dass eine neue Priorisierung der Arbeiten und damit Umstellung der Instandsetzungsarbeiten erforderlich wird. Die geplante umfassende Erneuerung des Gehweges und der Geländer solle auf Grund der Instandsetzung der Wehrbrücke Geesthacht danach erst in 2023 erfolgen. Konflikte zwischen notwendiger Instandsetzungsarbeiten und Beleuchtungsanlage werden aber bereits in den kommenden Monaten bei Vorarbeiten am Tragwerkssystem erwartet. Ein belastbarer Terminplan liegt dem LBV.SH zu diesen Arbeiten noch nicht vor. 2",
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