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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 13/3332 13. Wahlperiode 06.02.96 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Natur und Umwelt - Erfassungsbögen für Altlasten, Altablagerung Grambek 1. Wie haben sich nach Einschätzung der Landesregierung die Er- fassungsbögen zur Erfassung von Altlasten durch die Kreise bewährt? Haben \"ich die Angaben in den Erfassungsbögen als weitgehend verläßlich erwiesen? Sind in der Vergangenheit Nachbasserun- gen verl~ngt worden, wenn Informationen bekannt wurden oder Plausiblilitätsüberlegungen es nahelegten, die den Angaben in den Erfassungsbögen widersprachen? Die Erfassungsbögen ·zur Erfassung von Altablagerungen durch die Kreise haben sich grundsätzlich gut bewährt. Das Ziel der Erfassung ist eine möglichst flächendeckende Erhebungnach einheitlichen, möglichst leicht ermittelbaren Krtterien. Daneben soll durch die Prioritätszuwei- sung bereits frilh~eltig eine Reihenfolge der Beartbeitung festgelegt werden. Die Verlä.ßlichkeit der Angaben im Erfassungsbogen ist zur Erreichung der vorgegebenen Ziele ausreichend. Die Erfassung der Altablagerungen liegt in der Zuständigkeitder Kreise und kreisfreien Sto'idte. Wenn sich für aufgenommene Altablagerungen Die Landtagsdrucksach~t sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt 1ft Klaunig, Ringstr8ße 19, 24114 Kiel, Femruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 13/3332 Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode der Kenntnisstand verändert, ist die Nachbewertung von dort vorzuneh- men. 2. Auf welchen Angaben in den Erfassungsbögen beruht die Einord- nung einer Deponie in eine Prioritätsstufe? Bei der Erfassung von Altablagerungen sind im ersten Schritt leicht verfügbare Angaben aufzunehmen bzw. abzuschätzen. Die Angaben umfassen die Abfallart, Abfallmenge, die wasserwirtschaftliche Situa- tion, die Entfernung zu Wohn- und Siedlungsbereichen bzw. ges·chlos- senen Ortslagen, Entfernung zu Einzelhäusern, heutige Nutzung, geo- logische Standortbedingungen und besondere Standortbedingungen. Die einzelnen Angaben sind kategorisiert und je nach Gefährdungsgrad mit verschieden hohen Punktzahlen versehen. Aus der Summe der Einzelpunkte ergibt sich die Einstufung in die Priorität I (61 - 120 Punkte), Priorität II (31 - 60 Punkte) oder Priorität 111 (0 - 30 Punkte). Die Priorität ist kein Maß für die tatsächliche Gefährdung! Sie. soll vielmehr ein Instrument zur Festlegung der Bearbeitungsreihenfolge sein. Die tatsächliche Gefährdung wird erst durch die nähere Erkundung bzw. Gefährdungsabschätzung ermittelt. 3. Worauf ist nach Ansicht der Landesregierung zurückzuführen, daß die Angaben über die Vertüllmenge des Altstandortes Grambek um mehrere 100.000 t schwanken? Woher stammen die deutlich unterschiedlichen Mengenangaben? Welcher Prioritätsstufe wird diese Deponie zugeordnet? Hält die Landesregierung die Zuordnung angesichts der wider- sprüchlichen Angaben für weiterhin gerechtfertigt oder wird eine Änderung der Zuordnung erwogen? Die Angabe über die Abfallmenge in der Altablagerung Grambek ist in verschiedenen Arbeitsphasen nachermittelt worden. Die erste Abschät- zung wurde von der Gemeinde Grambek bzw. dem Amt Gudow-Sterley mit 270.000 m3 vorgenommen. Nach einer 'ersten Überprüfung der Angaben durch die Wasserbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde die Mengenangabe auf 450.000 m3 erhöht. Die Verfüllmenge wurde dort nach einer Luftbildauswertung nunmehr auf 800.000 m 3 geschätzt. Eine abschließende Mengenermittlung ist nur durch eine nähere Erkundung zu erzielen. Die Altablagerung in Grambek ist mit 65 Punkten in die Priorität I eingestuft worden. Eine Korrektur dieser Einstufung ist nicht erforderlich, da bereits mit der ersten Erhebung die Höchstpunktzahl für das Merkmal Abfallmenge vergeben wurde. Die zwischenzeitlich nachermittelten höheren Abfall- mengen würden zu keiner anderen Prioritätensatzung führen. 2",
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