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            "content": "Drucksache 8/810             Schleswig-Holsteinischer Landtag -    8. Wahlperiode bie benötigte Untersuchungszeit ergibt sich aus der Multiplikation der in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Schlachttier~ und Fleischbeschau -       A VV - vom 12. Februar 1969 (Bundesanzeiger Nr. 35 vom 20. 2. 1969) festgelegten Mindestunter- suchungszeiten mit der Anzahl der am Band geschladlleten Tiere. Für das Jahr 1976 betrug diese Sollzahl im Betrieb Kiel-Weilsee 11.388 Stunden und während des ersten Quartals 1977 2 657 Stunden. Im Vergleich mit der Antwort zur Frage .1 folgt hieraus, daß die tat- sächlich geleistete und bezahlte Untersuchungszeit im Jahre 1976 um 3 509 Stunden und im ersten Quartal 1977 um 413 Stunden über der nach der A VV errechneten notwendigen Untersuchungsdauer lag. 3. An wieviel Tagen und Stunden mußte in dieser ZeH von der Ausnahmemöglichkeit einer Ubersdueitung um 20 'il/o Gebraud1 gemadlt werden? Wie oft lagen die Belastungen der Fleisd1~ besd1autierärzte noch über diesem Wert (Norm   +   20<Ifo)1 Die in der A VV festgelegten Höchstuntersuchungszahlen dürfen an einem Tag in der Wod1e um 20 vom Hundert überschritten werden, Die Ermittlung der exakten Anzahl derartiger Fälle ist nicht möglich, da für den fraglichen Zeitraum die von jedem einzelnen Fleischbe~ Schautierarzt an jedem einzelnen Tag untersuchte Tierzahl überprüft werden müßte. Nicht zuletzt aufgrund der in den Antworten zu Fra~ gen 1 und 2 genannten Untersuchungszeiten kann jedoch davon ausM gegangen werden, -   daß von der Ausnahmem.öglichkeit nur in wenigen Fällen GeM brauch gemacht wurde und -   daß derartigen Fällen von Mehrarbeit erhebliche Unterschreilun- gen der Höchstuntersuchungszahlen gegenüberstehen. Die von der Stadt Kiel im Vorjahr ergriffenen organisatorischen Maßnahmen gewährleisten im übrigen, daß die Ausnahmeklausel der A VV ausschließlich in Sonderfällen (z. B. unvorhergesehene er- hebliche Ubcrsdueitung der zur Schlachtung angemeldeten Tierzah- len) zur Anwendung gelarigt. 4. Wie liegen die vergleid1baren Werte bei den anderen größeM ren - öffentlid1en und privaten - Schlachthöfen des Landes? Wieviel Zeit nehmen sich die Fleisd1beschautierärzte bei Ak- kordarbeit für die einzelnen Tierkörperf Der für die Fleisdmntersuchung erforderliche Zeitaufwand in den mittleren und großen schleswig-holsteinischen Schlachtbetrieben beM mißt sich ebenfalls nach den in der A VV festgelegten Mindestunter- suchungszeiten und Höchstuntersuchungszahlen. Dabei ist es uner- heblidl, ob es sich um beamtetes, fest angestelltes, stundenweise beschäftigtes oder pro Einzelfall besoldetes Untersuchungspersonal handelt. Die Veterinärbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte haben im Rahmen ihrer Organisationsgewalt auch die Einhaltung der Bestimmungen der A VV sid1erzustellen. Zuwiderhandlungen sind der Landesregierung nicht bekanntgeworden. 2",
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