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"content": "mSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 10. Wahlperiode Drucksache 10/75 20.07.83 Kleine Anfrage des Abg. Wiesen (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Kiesabbau in Eckholz/Tüttendorf, Kreis Randsburg-Eckernförde 1. An wieviel Stellen wird im Kreis Rendsburg·Edternförde zur Zeit Kies abgebaut? Wie viele Unternehmer und Arbeitnehmer sind damit beschäftigt? An 43 Stellen. Es sind damit 31 Unternehmer besdläftigt. Die Zahl der Arbeitnehmer ist nid:t.t bekannt, da hierüber keine Statistiken ge· führt werden. 2. Welthe Kiesvorrite lagern im Kreis Rendsburg-Eckemförde? Wie hoch ist die dW'thsdmittlidle Mä.dJ.tigkeit der jetzt be- triebenen Abbaumaßnahmen und der no<b unangetasteten IQes. vorkommen? Eine systematisdle Aufnahme der Qberllädlennahen Rohstoffe im Kreis Rendsburg-E<kernförde ist zu einem späteren Zeitpunkt vorge- sehen, so daß nad:J. dem jetzigen WissensStand noch keine Angaben über die Sand- und Kiesvorräte sowie ihre durdlsdlnittlidle Mädltig- keit gemad:l.t werden können. Die durdlsdlnittlidle Mädltigkeit der betriebenen Abbauflädlen im Kreis Rendsburg-E<kernförde beträgt ca. 5,5 m. Angaben über unan- getastete Vorkommen liegen nidlt vor. Oie Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim _Yertq Sc::hmldt & Klauntg, Rln;.b'll6e 18. DXll Klei. Fernruf ie 2J 95/98, zu bezlehef'l.",
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"content": "Drud<sadle 10/75 Schleswig-Holsteinisdler Landtag -10. Wahlperiode 3. Wie stark ist die Mächtigkeit der Kiesschicht in Edt.holz? Steht Landschaftsverbraum und zu fördernde Kiesmenge nach Mei- nung der Landesregierung in einem angemessenen Verhältnis zueinander'? Der unter dem 03. 06./10. 06. 1983 genehmigte Abbau in Ed<holz hat eine Mächtigkeit von etwa 3 m. Landschaftsverbrauch und zu fördern- de Kiesmenge stehen nach Meinung der Landesregierung in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Abbauflädle nadl Absdlluß der Maßnahme und Rekultivie- rung wieder der ursprünglichen landwirtsdJ.aftlidJ.en Nutzung zur Ver- fügung steht und bei der Rekultivierung ein Nachvollzug des frühe- ren Landschaftsreliefs erfolgt. Weiterhin wird die Wirtschaftlid:J.keit des Abbaus auch dadurch begründet, daß es sich zur Zeit um das ein- zige Vorhaben dieser Art im nördlichen Randbereidl von Kiel han- delt und der Nachfrage bezüglich des Abbaugutes mit Schwerpunkt im nördlichen Bereich Kiels bei wirtschaftlichen Transportkosten ent- sprochen werden kann. 4. Sind die betroffenen Gemeinden vor der jüngsten Abbaugeneh- migung durch den Kreis Rendsburg-Edtemförde gehört worden? Welche Konsequenzen ergäben sich nach Auffassung der Landes- regierung aus einer Unterlassung der rechtzeitigen Anhörung und weldle Konsequenzen aus der jetzt erfolgten ablehnenden Stellungnahme der beiden Gemeinden? Betroffen ist lediglidl die Gemeinde -Tüttendorf. Diese ist redltzeitig gehört worden und hat ihr Einvernehmen gemäß § 36 Bundesbauge- setz am. 21. 04. 1983 erteilt. Die Frage, weldle Konsequenzep. sidl aus einer Unterlassung der rechtzeitigen Anhörung ergäbe, erübrigt sich daher. Der Beschluß vom 28. 06. 1983, mit dem die Gemeindever- tretung Tüttendorf ihr Einyernehmen für die Ausbeutung der hier in Rede stehenden Fläche zurückgezogen hat, kann keine Konsequenzen für die Abbaugenehmigung haben. Zwar ist die Gemeinde bis zur Ent- sd:l.eidung durch die Genehmigungsbehörde nicht an die Erteilung des Einvernehmens gebunden, nad:J. dem Zeitpunkt- der Genehmigung be- steht jedoch keine Möglichkeit zur Rüd<nahme der Erklärung gem. §. 36 Bundesbaugesetz mehr. 5. Wäre nach Auffassung der Landesregierung bei einer wohnort- nahen und insgesamt ca. 13 ha großen Kiesabgrabung nicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. ein Landschaftsplan erforde~lich? · Das Abbauvorhaben liegt im AußenbereidJ.. Eine geschlossene Wohn- lage ist für die vorhandene Einzelbebauung in Ed<holz nicht festzustel- len. Das Erfordernis für die Aufstellung eines BebauungsplaJ;Ls besteht nicht. Die unter d~m 03. 06)10. 06. 1983 erteilte Genehmigung um- faßt eine Flädle von ca. 8 ha. Die Notwendigkeit einer Bau)eitplanung wird bei Vorhaben dieser Art nicht gesehen. Die Ausweisung als Flädle für die Landwirtschaft im Fläd:l.ennutzungs- plan der Gemeinde Tüttendorf steht dem Abbau nicht entgegen. Da die Bauleitplanung Dauerziele ausweist, der hier in Rede stehende 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag -10. Wahlperiode Drucksadle I 0/75 Abbau jedod:t nur für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren erfolgen soll und die Flächen danad:t wieder ihrer ursprünglid:ten Nutzung zuge- führt werden, ist eine Darstellung in der Bauleitplanung als Fläche für Abgrabungen o. ä. nicht erforderlich. Das genehmigte Abbauvorhaben erfordert sowohl vom Umfang als auch von der Dauer her keinen Landschaftsplan. 6. 1n welcher Weise sollten nadl Auffassung der Landesregierung die betroffenen Bürger an der Planung beteiligt werden? Ein Verfahren zur Beteiligung betroffener Bürger, soweit sie nidlt be- teiligte Grundstückseigentümer sind, ist nach dem Landsdlaftspßege- gesetz nicht vorgesehen. Die Redltslage aus der Sicht benachbarter Eigentümer beurteilt sich nach denselben Kriterien wie bei einer Bau- genehmigung im Außenbereich. Eine Unterrichtspflicht der Einwohner über allgemein bedeutsame An- gelegenheiten der Gemeinde durch den Bürgermeister besteht nach § 16 a der Gemeindeordnung. 7. Haben die Perso:r;ten, die die Kiesgrube Eckholz betreiben, bei früheren Kiesabgrabungen die Auflagen bezüglich Rekultivie- rung, Verbot der sm.uttablagerung und Auslagerung bis in den Grundwasserbereich hinein eingehalten? Weldle Verstöße sind gegebenenfalls vorgekommen und welche Bedeutung sollten diese für die Vergabe neuer Genehmigungen haben? Ausreichende Gründe für eine auf § 13 Abs. 3 Nr. 5 Landschaftspflege- gesetz gestützte Ablehnung des Genehmigungsantrages haben nach Auffassung des zuständigen Landrats des Kreises Rendsburg-Edtem- förde nidtt bestanden. Soweit in der im Oktober 1981 im Bereich Ed<holz genehmigten Ab- bauflädle (ca. 5 ha) Schuttablagerungen festgestellt worden sind, sind diese inzwischen von der Abbaufirma wieder abgefahren worden. Ob es sich bei der in dieser Abbaufläche weiterhin -festgestellten Wasser- fläche (ca. 1 000 qm) um Grundwasser und nicht um Schichtwasser han- delte, ist nicht abschließend geklärt worden. Inzwischen ist diese Flä- che im Zuge der Rekultivierung bereits wieder aufgefüllt worden. Die Rekultivierung dieser Abbauflädle insgesamt soll bis Ende 1983 ab- geschlossen werden. Ein von dem Abbauunternehmer in der Zeit von Oktober 1979 bis Februar 1982 betriebene Abbau in der Gemeinde Neuwittenbek (ca. 5,6 ha) ist einsdlließlidl der Rekultivierung ohne Beanstandungen durchgeführt worden. 8. Besteht die Gefahr, daß durch die Kiesabgrabung in Eckholz ein Absinken des Wasserspiegels in den zweiten teilmoorigen Randbereichen erfolgen könnten und welche Auswirkungen würde das haben 1 Es handelt sicfl um einen Trodtenabbau ohne Eingriff in daS Grund- wasser. Anhaltspunkte für die Gefahr des Absinkens des Wasser- spiegels in den Randbereichen bestehen nicht. 3",
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