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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 12/599 12. Wahlperiode 28.11.89 • Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Poppendieker und Sabine Hamer (SPD) und Antwort der Landesregierung Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung - Ölbekämpfung auf der Insel Helgeland I. Welche Möglichkeiten der Ölbekämpfung - Land und See - gibt es auf der Insel Helgoland 0 Eine Ölbekämpfung durch die Freiwillige Feuerwehr-Helgoland (FF- Helgoland) ist nur in unmittelbarer Küstennähe und in den Häfen möglich. Der Feuerwehr stehen folgende Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung: l. 192 m Ölsperre .. Hydrotechnik Küste 900\" 2. I St. Combiskimmer .. Hydrotechnik II\" 3. I St. Ölmop mit Pkw-Anhänger 4. 20 St. Ölfässer sowie diverses KleinmateriaL Diese Ausrüstungsgegenstände sind in 2 sogenannten .,Öiwehr-Con- tainem\" untergebracht. 2. Wie werden die Container (ALW-Ölabwehr) zum Schadensort befördert? Die Landtagsdrucksachen si1d fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.",
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"content": "Drucksache 12/599 Schieswig-Holsteinischer Landtag- 12. Wahlperiode ~~--~~~--~~~~~~~~~----------- • J)ic Ö!wchr-Container können nicht tran,pm1iet1 werden. Oie Ausrü- stungsgcgcn,tändc müssen auf Gereilewagen der FF-Helgoland und von privaten Fuhruntcm,·hmcn 71Jtn Einsatzot1 transportiert werden . .l. Ist für Seeunfalle tÜii ein enL,prcdtcnJe, SdttfiJlloot vorhcln- den? Soforteinsatz! Sccgiingigc Schiffe der l'F-IIelgoland stehen (\"iir den Öleinsatz nkht zur Verfügung. Außerdem ist da~ vorhandene Oiwehrgerät auch nicht ftir den Einsatz auf Sec geeignet. Für Maßnahmt'n im Hafenhereich kann auf privateigene Bönebootc zurückgegriffen werden. Unabhiingig hiervon stehen 7.wei hochseegängige Mehrz-:-·eckschiffe (MS Scharhöm und MS Mdlungl für Soforteinsätze zur Olschadens- bckämpfung im See- und Küstengebiet der BRD zu~. Wrfügung. die neben Einrichtungen zur Beseitigung ausgclaufcn~n Ols auch für das Leichtem und Bergen havarierter Tanker ausgerüstet und in der Deut- schen Bucht für den jedcrzcitig~n Einsatz..qändig prä.<ent sind. Darüber himlll> kann auf weitere Schiffe, die vom Bund und den Kü- stenländern im Rahmen des v,·rwaltungsabkommens .,Öischadenshe- kämpfung\" von 1975 beschafft wurden. zurückgq;riffcn werden. 4. Wie kann die PF Schiff!! mit gefahrliehen GUtem. die in Not geraten sind und den H<lfen anbutl·n müs~t:n ....~ntladcn odl!r an- derweitige Hilfe lcish!n? Das Entladen von Schiffen oder anderweitige Hilfe liihltnicht 7U den gesetzlicilcn PHichiaufgaben der Feuerwehr. Auf Hilfcersuchen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörde kann die Gemeinde ab Triigcr der Feuerwehr ihre gemeindliche Einrichtung Freiwillige Feu- erwehr im Rahmen derer Möglichkeiten <Ausrüstung, Ausbildung. Präsenz) einsctlcn. 5. l\">t die Lin:-.atL.fähigkeit der Ff auf dem auf der Oüne liegenden Flughafen ge~eben? Ja, die Antwort zu f'rage 4 gilt entsprechend. Der BrandSt·hutz auf dem Flugplatz wird nach Luftverkehrsrecht durch ein dort stationier- tes Löschfahrzeug vc10chcn. 0. Welche zu:>ätzlirhen tedmi:-.cht:n Gcr:ih: sind für die Jn..,c.·lfeul!r· wehr in naher Zukunft ~·OJ'gcseht!'tl'? Die Beschaffung von Geräten für die r~uerwehr ist eine Sdbstver- waltungsaufgabe der Gemeinde oder der für die Gefahrenabwehr zu- stiindigcn Behörden. f'örderanträge der Gemeinde liegen z.Z. weder dem Kreis noch dem Innenminister Yor. 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/599 7. Wann könnte frühestens mit dem Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Unterland begonnen werden? Die Gemeinde wird mit dem Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Unterland beginnen, sobald die Finanzierung einschl. der notwendi- gen Eigenmittel sichergestellt ist. 8. Ist die FF in der Lage, mögliche Unfalle/Brände im Verbundsy- stem der Energieversorgungsanlage mit dem jetzigen Ausrü- stungsstand zu bewältigen? Die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr ist der Größe der Ge- meinde und ihrer finanziellen Leistungsflihigkeit grundsätzlich ange- messen. Damit sollte die FF in der Lage sein, mögliche Brände auch im Verbundsystem der Energieversorgungsanlage zu bewältigen bzw. auf einen vorhandenen Brandabschnitt zu begrenzen. Voraussetzung ist, daß die baulichen und betrieblichen Einrichtungen und Vorkeh- rungen des vorbeugenden Brandschutzes vom Belreiber erfüllt und beachtet werden. Gegenteiliges ist dem Innenminister von der zustän- digen Aufsichtsbehörde nicht berichtet worden. 9. Welche Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Bundesregie- rung sind möglich? Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Bundesregierung sind für den Bereich \"Brandschutz\" nicht bekannt. 3",
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