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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/209 17. Wahlperiode 21.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit Kürzung des Landesblindengeldes Vorbemerkung der Fragestellerin. In den „Kieler Nachrichten“ vom 21. Januar 2010 wird berichtet, dass die Landesre- gierung plant, das Landesblindengeld zu kürzen. 1. In welchem Umfang ist das Landesblindengeld (als Einzelleistung und als Gesamttitel im Jahresetat des Sozialministeriums) in welchen Schritten seit seiner Einführung 1971 in Schleswig-Holstein gekürzt worden? Wie viele Blinde und sehbehinderte Menschen waren jeweils von den Kürzungen betroffen? Antwort: In Schleswig-Holstein wird seit dem 01.04.1971 ein Landesblindengeld gewährt. Dabei orientierte sich das Landesblindengeld an der Höhe der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe nach dem BSHG, später SGB XII. Die Blindenhil- fe war wiederum an die Rentenentwicklung gekoppelt. Von 1971 bis 1993 wurde das Blindengeld in Höhe der Blindenhilfe gewährt. Für die Jahre 1994 bis 2001 wurde dieser Ansatz um 10% gekürzt. Die Höhe des Landesblindengeldes betrug zuletzt für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 998,10 DM und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten 499,05 DM.",
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"content": "Drucksache 17/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Ab 2002 wurde das Landesblindengeld erneut gekürzt und als Festbetrag unabhän- gig von der Entwicklung der Blindenhilfe gezahlt. Für den Zeitraum vom 01. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2005 wurde blinden Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Landesblindengeld in Höhe von 450,-- Euro und blinden Men- schen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 225,-- Euro gewährt. Eine weitere Kürzung wurde für den Zeitraum vom 01. Januar 2006 bis zum 31. De- zember 2010 festgelegt. Blinden Menschen wird Landesblindengeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von monatlich 400 Euro und blinden Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 200 Euro gewährt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen für das Landesblindengeld: Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen für das Landesblindengeld: Jahr Nettoausgaben in € Jahr Fallzahlen 1994 26.573.703,90 1994 5.198 1995 27.343.605,05 1995 5.335 1996 27.637.441,87 1996 5.333 1997 24.687.577,36 1997 5.040 1998 23.861.201,50 1998 4.937 1999 23.836.618,98 1999 4.914 2000 23.982.679,38 2000 4.934 2001 24.442.467,67 2001 5.064 2002 21.312.811,05 2002 5.045 2003 21.682.787,35 2003 4.986 2004 20.880.303,27 2004 4.818 2005 20.255.691,20 2005 4.685 2006 17.339.653,04 2006 4.564 2007 17.156.266,76 2007 4.506 2008 16.852.438,14 2008 4.459 2009 Angaben liegen noch nicht vor 2. In welchem Umfang plant die Landesregierung, das Landesblindengeld für den kommenden Doppelhaushalt 2010/2011 (als Einzelleistung und als Gesamttitel im Jahresetat des Sozialministeriums) zu kürzen? Wie viele Blinde und sehbehinderte Menschen werden von der Kürzung be- troffen sein? Antwort: Es gibt derzeit keine Entscheidung der Landesregierung in Bezug auf das Landes- blindengeld. 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/209 3. Wie viele blinde und sehbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein erhalten ergänzend zum Landesblindengeld aufstockende Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)? Antwort: In Schleswig-Holstein erhalten 335 Personen Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. 4. Ist geplant, das Landesblindengeld weiterhin in pauschalierter Form zu gewähren oder soll zu der ursprünglichen Dynamisierung zurück ge- lehrt werden? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für eine Pauschalierung? Antwort: Siehe Antwort zu 2. 5. Ist geplant, den zu kürzenden Betrag oder einen Teil des zu kürzenden Betrages in den „Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen“ zu überführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: Siehe Antwort zu 2. 6. Wie hoch soll der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch Kürzung des Landesblindengeldes sein, falls der gekürzte Betrag nur zum Teil oder gar nicht in den unter Ziffer 4. genannten Fonds eingezahlt wird? Antwort: Siehe Antwort zu 2. 7. Wie waren die Mittelabflüsse aus dem „Fonds zur Herstellung der Bar- rierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen“ seit seiner Ein- führung bis heute und welche Projekte wurden daraus in welchem Um- fang gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Maßnahmen auf- schlüsseln)? Antwort: Siehe nachfolgende Aufstellung 3",
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"content": "Drucksache 17/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Blindengeldfonds - Projekte und Maßnahmen (in Euro) Projekte Träger 2006 2007 2008 2009 Personalstelle** Blinden- und Sehbe- hindertenverein Schleswig-Holstein 31.200,00 46.800,00 36.900,00 46.800,00 Sandworld Blinden- und Sehbe- hindertenverein Schleswig-Holstein 57.741,25 Guide Port System Blinden- und Sehbe- Einsätze hindertenverein 2.010,25 Schleswig-Holstein 213.002,31 23.514,07 2.745,92 11.961,45 Landesgartenschau FuE der Fachhoch- schule Kiel 33.724,00 119.720,00 116.534,00 Blindenschrift Blinden- und Sehbe- hindertenverein Schleswig-Holstein 13.057,00 10.631,60 3.843,30 2.067,73 Vervielfältigungs- Blinden- und Sehbe- System hindertenverein (Daisy – Technik) Schleswig-Holstein 16.000,00 PC- Schulungen FuE der Fachhoch- schule Kiel 12.000,00 41.580,-- Campusradio FuE der Fachhoch- schule Kiel 3.000,00 7.000,00 Ice World Blinden- und Sehbe- hindertenverein Schleswig-Holstein 2.596,80 Hallig Hooge Amt Pellworm 10.725,48 41.847,50 500,00 34.604,65 LIKE FuE der Fachhoch- schule Kiel 88.742,-- 179.972,-- 49.430,45 Öffentlichkeitsarbeit FuE der Fachhoch- schule Kiel 3.000,-- Fußballturnier Lions Club für Blinde 5.000,00 5.000,00 Landestheater Blinden- und Sehbe- Rendsburg hindertenverein Schleswig-Holstein 8.263,55 Offener Kanal Lokalrundfunk „Blindfunk“ Lübeck e. V. 663.84 Schulung Ehrenamt- Blinden- und licher Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein 1.261,40 8.038,60 ASB 18.500,00 Stadtmodell Wedel Museum Nordfries- Museumsverbund land Nordfriesland 64.000,00 Hörzeitung Nms Stadt Neumünster 1.946,37 Kieler Planetarium Kieler Planetarium e.V. 7.417,89 Daisy-Maker Andersicht e.V. 4.819,50 Summe 382.321,36 382.835,17 368.419,74 254.586,64 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/209 8. Wer entscheidet anhand welcher Vorgaben über Förderumfang, -höhe und -zeitraum der aus dem „Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen“ geförderten Projekte und Maßnahmen? Antwort: Zuwendungen zur Finanzierung von Projekten und Maßnahmen aus dem Fonds werden nach Maßgabe der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und seh- behinderte Menschen“ und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushalts- ordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO) gewährt. Zuwendungsanträge sind gem. der o.a. Richtlinie über den Blinden- und Sehbehin- dertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) an das Ministerium für Arbeit, Sozia- les und Gesundheit zu richten. Der BSVSH leitet die Anträge mit seiner Stellung- nahme an das MASG weiter. Die Priorität der Fördermaßnahmen und –projekte wird gemeinsam mit dem BSVSH festgelegt. Die Entscheidung trifft das Ministerium. 9. Die letzte mit einer Pauschalierung verbundene Kürzung des Landes- blindengeldes wurde bis zum Haushaltsjahr 2010 befristet. Ist die ge- plante, erneute Kürzung ebenfalls befristet oder soll diese Kürzung künftig unbefristet festgeschrieben werden? Antwort: Siehe Antwort zu 2. 10. Sind die Ankündigungen der Landesregierung bezüglich einer erneu- ten Kürzung des Landesblindengeldes mit dem Blinden- und Sehbe- hindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) und / oder dem Lan- desbeauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Es gibt keine Ankündigung der Landesregierung bezüglich einer Kürzung des Lan- desblindengeldes (siehe Antwort zu 2.). 11. Sind die Ankündigung im Rahmen des Kabinetts abgestimmt worden? Antwort: Nein (siehe Antwort zu 2.). 5",
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"content": "Drucksache 17/209 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 12. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine Fonds gebunde Förderung, die allen Blinden und Sehbehinderten zu Gute kommen soll, sinnvoller und angemessener ist als eine individuelle Förderung und damit zu Lasten dieser gehen sollte? Antwort: Die genannten Varianten sind aus Sicht der Landesregierung qualitativ nicht ver- gleichbar. 13. Ist der Landesregierung bekannt, wie die Landesblindengeldregelun- gen und deren Ausgestaltung, Höhe und Umsetzung in den anderen Bundesländern aussehen? * Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welcher Höhe es in den anderen Bundesländern Kürzungen der Landesblindengelder gegeben hat oder ob solche geplant sind? Antwort: Der Landesregierung liegt derzeit das Ergebnis einer Länderumfrage über die Höhe eines Landesblindengeldes und sonstiger Nachteilsausgleiche in den einzelnen Bun- desländern vor (Stand: 19. 01. 2010) – Anlage. Veränderungen in der Leistungshöhe sind den Hinweisen zur Tabelle lediglich für Rheinland-Pfalz zu entnehmen. Planungen anderer Bundesländer über die Höhe der jeweiligen Landesblindengelder sind nicht bekannt und in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. 14. Waren die Landesblindengeldregelungen in der Vergangenheit Ge- genstand der Arbeits- und Sozialministerkonferenz oder ist dies ge- plant? Antwort: Nein 15. Ist der Landesregierung bekannt ob seitens der Bundesregierung Ü- berlegungen angestrengt werden, Veränderungen bei der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder im Bezug auf die Blindengeldre- gelungen der Länder zu diskutieren? Antwort: Nein 6",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/209 Anlage Länderumfrage über die Höhe des Landesblindengeldes und sonstiger Nachteilsaus- gleiche in den einzelnen Bundesländern Beträge in EUR/Monat Land Blinde Hochgradig Gehörlose Sonstige Sehschwache Schwerbehinderte 1 2 3 4 5 1 Baden-Württ. 409,03 / 204,52 - - - Bayern 505 - - - von 193,27(Pflegestufe I) Berlin 475,70 118,93 118,93 bis 824,71(Pflegestufe VI) 2 Brandenburg 266 /133 1 0 82 148 Bremen (Stadt Bremen 1,8 1,8 u. Stadt 349,66/174,83 - - 349,66/174,83 Bremerhaven Hamburg 453 - - - 1 Hessen 523,71/305, 157,11/91,50 1 - - Meckl.-Vorp. 546,10 136,53 - - 3 Niedersachsen 265 / 320 - - - 1 Nordrh.-Westf. 594,63 /297,82 473 4 77 77 - 1 Rheinland- 1,7 384 Pfalz 410 - - (Landespflegegeld) 1 Saarland 438/293 - - - 5 Sachsen 333 52 103 77 Sachsen- 350/250 1 Anhalt 41 41 - 1,6 Schlesw.- 400 / 200 (bis Holst. Ende 2010 festge- - - - legt) Thüringen 220 - - - 1 Zahlbetrag für Berechtigte unter 18 Jahren, oder der Zahlbetrag für Berechtigte unter 18 Jahren beträgt 50 v. H. des vollen Betrages. 2 Besitzstandsfälle erhalten 410 € bis 512 €. 3 Zahlbetrag für Berechtigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 4 nach Vollendung des 60. Lebensjahres. 5 Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 75 v.H. dieses Betrages gezahlt. 6 Das Landesblindengeld ist für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2010 festgeschrieben. 7 Für blinde Menschen, die im April 2003 Blindengeld erhalten haben: 529,50 €. 8 Das Landespflegegeldgesetz Bremen berücksichtigt blinde und schwerstbehinderte Menschen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden vollständig angerechnet. Dies beeinflusst die Zahl der Landespflegegeldbezieher sowie die Gesamtausgaben für diese Landesleistungen. 7",
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