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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode Drucksache 13/2634 b) Kriminalpolozel BesGr. Kreise kreisfreie Städte RD SE PLÖ NF SL IZ\" HEib PI OH OD 0 R,Z'i Kl NMS FL HL Gehobener Dienst A12 3 A 11 1 1 1 6 2 A10 1 1 1 1 1 2 5 1 2 A9 1 8 1 2 Mittlerer Dienst A9+Z 1 A9 1 1 1 1 1 1 3 1 1 7 AB 1 1 2 1 1 1 2 A7 1 Gesamt 3 3 1 1 1 3 2 2 5 5 1 24 3 4 16 a. KreisSteinburg b. Kreis Dithmarschen c. Kreis Stormarn d. Kreis Herzogtum Lauenburg c) Wasserschutzpolizei Die Beamtin der Wasserschutzpolizei (BesGr. 7) wird in Lübeck einge- setzt. 4. Welche Einstellungsvorgaben für Bewerberinnen gibt es mittelfri- stig? Bewerberinnen und Bewerber werden nach Eignung, Leistung und Be- fähigung in den Dienst der Landespolizei Schleswig-Holstein einge- stellt. Allein dadurch erhöhte sich der Anteil der Frauen in der Landes- polizei kontinuierlich. Im übrigen gilt auch hier das Gleichstellungsgesetz, wonach Frauen bei Unterpräsentanz'bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fach- licher Leistung vorrangig zu berücksichtigen sind. Daneben sind Dienststellen verpflichtet, Frauenförderpläne aufzustellen. Die Frauen- förderpläne enthalten Zielvorgaben für Einstellungen und Beförderun- gen von Frauen. Gleichvvohl stehen diese Maßnahmen unter dem Vor- behalt der verfassungs- und beamtenrechtlichen Vorgaben. 5. Wie stellen sich die Beförderungschancen der Beamtinnen mittel- fristig dar? Die Beförderungschancen sind von der Stellen- und Altersstruktur ab- hängig. Sie stellen sich in den verschiedenen Laufbahnen und Betör- . derungsämtern unterschiedlich dar. Durch das Gleichstellungsgesetz haben sich die Beförderungschancen für die Beamtinnen verbessert. 3",
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"content": "Drucksache 1312634 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode 6. Teilt die Landesregierung die Befürchtung, daß bei dem ohnehin gegebenen Beförderungsstau im Bereich der Polizei die Bevorzu- gung von Beamtinnen bei Beförderungen negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima haben könnte? Wie beurteilt die Landesregierung diese Sttuatlon und welche Maßnahmen sind geeignet, um diesen Befürchtungen zu begeg- nen? Die Landesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsklima. Im übrigen hat es im mittleren Polizeivollzugsdienst bisher auch keinerlei Schwierigkeiten gegeben. Im gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei sind Beförde- rungen geplant, bei denen das Gleichstellungsgesetz das Auswahlver- fahren konkret beeinflussen wird. Im Rahmen der rechtzeitigen Unter- richtung der männlichen Konkurrenten ist es auf einer Dienststelle dazu gekommen, daß· Betroffene einen Rechtsbeistand hinzugezogen haben. Es ist beabsichtigt, die Intention des Gleichstellungsgesetzes in Fort- bildungsveranstaltungen zu vermitteln. 7. Welche Konzepte hat die Landesregierung, um vorübergehende Dienstausfälle von Beamtinnen durch Schwangerschaft und Fa- miliengründung zu kompensieren? Seit 1991 werden allein dafür 25 % mehr Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, als es nach dem Personal-Netto-Ersatzbedarf erfordertich ist. Das daraus zu speisende Konzept des sofortigen Ersatzes für Per- sonalauställe infolge Mutterschutzes, Erziehungs- und Sonderurlaubes oder Teilzeitbeschäftigung konnte wegen Versetzung von 70 Beamtin- nen und Beamten nach Mecklenburg-Vorpommern und einseitiger Re- duzierung der Personalübernahmen vom Bund (Bundesgrenzschutz) noch nicht greifen. Die .Überhang-Einstellungen\" werden sich ab 1997 positiv auswirken. 8. Hält die Landesregierung es für vertretbar, daß die nach .Schip- per-Gutachten\" ohnehin noch unterversorgten Reviere - beson- ders auch im Kreis Pinneberg- diese Ausfallzeiten durch Mehrar- beit oder Aufgabeneinschränkungen abdecken? Die Personalzuweisung im Kreis Pinneberg ist nach der Zuweisung von 23 Verstärkungsplanstellen und einen darüber hinausgehenden Perso- nalbestand von 10 Beamtinnen und Beamten deutiich entspan~t. Wegen der zu Frage 7 geschilderten Probleme muß allen Polizeidienst- stellen vorübergehend zugemutet werden, Personalausfälle im eigenen Bereich zu tragen. Allerdings sind durch die Abschaffung des Fördertehrganges und Kurzzeitausbildung gern.§ 21 a (alt) Polizei!auf- bahnverordnung in 1995 auch Präsenzgewinne im Wert von 85 Plan- stellen für die Dienststellen entstanden, so daß Aufgabeneinschrän- kungen nicht eintreten. 4",
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