GET /api/v1/document/135175/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/135175/",
    "id": 135175,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/135175-drei-facher-lehrer/",
    "title": "Drei-Fächer-Lehrer",
    "slug": "drei-facher-lehrer",
    "description": "",
    "published_at": "1980-02-21T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/7be99bb50972a11802cb3c6998eb62ea1b4eac7a.pdf",
    "file_size": 103087,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl09/drucks/0400/drucksache-09-0443.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "Adobe Acrobat 10.0 Paper Capture Plug-in",
        "publisher": "Schleswig-Holsteinischer Landtag",
        "reference": "9/443",
        "foreign_id": "sh-9/443",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "http://www.landtag.ltsh.de/"
    },
    "uid": "4ef0aac4-ed2d-4527-89ad-8304d4b61865",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "sh",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "9"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=135175",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2024-08-31 02:58:27.200857+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/135175/",
            "number": 1,
            "content": "SCHlESWIG-HOlSTEINISCHER LANDTAG                                                              Drucksache                   9/443 9. Wahlperiode                                                                                                                  21. 02. 80 Kleine Anfrage des Abg. Neitzel (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung -                Kultusminister - Drei-Fächer-Lehrer 1. Aus weld1en Gründen beabsid1tigt die Landesregierung, das Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen künftig auf das Zi€1 eines Drei-Fächer-Lehrers umzustellen? Bei dein :tvlodell eines Drei-Fächer-Lehrers handelt es sich um einen Entwurf. Erst nach Vorliegen der Stellungnahmen der Hochschulen und entspred1enderl Erörterungen wird die Frage der Einführung eines Drei-Fächer-Studiums weiter beraten. Ein Grund- und Hauptschullehrer unterrichtet schon heute in der Regel in mehr als zwei Fächern, Mit dem Rückgang der Schülerzahlen und der Notwendigkeit, auch einzügige Schulen aufrechtzuerhalten, wird der Grund- und Hauptsdmllehrer - weit über das bisherige Maß hinaus - in mehr als zwei Fächern unterrichten müssen. Zum anderen ist das Klassenlehrerprinzip nicht nur für die Klassenstufen 1 bis 4 von entscheidender Bedeutung. Vielmehr verlangt die Situation in der Hauptschule, daß der Sdlüler auch dort sich mehr an einer Be- zugsperson orientieren kann, die naturgemäß in mehr als zwei Fä- chern unterrichten muß. 2. a) Welche Anteile des Studiums, ausgedrückt in Semesterwo- dwnstunden, entfallen nach den heute gültigen Bestimmun- gen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen auf Erzie- hungswissenschaft, schulpraktische Studien, Fachwissenschaft und Fad1didaktik (aufgeschlüsselt nach erstem und zw'eitem Dia Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmldt & Klaunlg, Ringstraße 19, 2300 Kiel, Fernruf 6 20 95/96, zu beziehen.",
            "width": 2487,
            "height": 3514,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/135175/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 9/443             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode Fad1), und weld1e Anteile werden es für die genannten Be- reiche, aufgeschlüsselt nach erstem, zweitem und drittem Fach, nach den Entwürfen für die neuen Bestimmungen sein'? Die jetzigen Regelungen sehen folgende Verteilung vor: -   Erziehungswissensd1aften                  40 Semesterwochenstunden Lernbereid1                  mindestens   30 Semesterwochenstunden -Fach                            mindestens   30 Semesterwodwnstunden Nach der Entwurfsregelung wird folgende Verteilung erwogen: Erziehungswissenschaften              36-40 Semesterwochenstunden Fächergruppe/Lernbereidl              50-56 Semesterwadienstunden -   3. Fach                               28-32 Semesterwochenstunden Die Regelungen über die sdmlpraktischen Studien (fünf Semester- praktika mit insgesamt 20 Semester-wochenstunden, ein Vorprakti- kum zu vier Wochen und ein Hauptpraktikum zu sechs Wochen} würden bestehen bleiben. Deri Hochschulen würde somit ein Spielraum zur eigenen Gestaltung verbleiben. Sie würden insbesondere die Möglichkeit erhalten, Lern- bereiche der Grundschule und Fächergruppen der Hauptschule durch Studienordnungen hochschuldidaktisd1 zusammenzufassen. b) Werden nach Auffassung der Landesregierung dutd1 die geplante Neuregelung die wissenschaftlichen Allforderungen an das Studium für Grund- und Hauptschullehrer gesenkt? Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Landesregierung das für vertretbar? Wenn nein, aus weld1en Gründen tritt nach Auffassung der Landesregierung eine Senkung der wissenschaftlichen Anforderungen nicht ein? Nein. Eine Ausbildung in einem weiteren Fach wäre nich gleichzu- setzen mit einer Senkung der wissenschaftlichen Anforderungen. Das Studium mit dem Schwerpunkt auf der Fachdidaktik und der Metho- dik eines Faches kann nur auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Im dritten FadJ. würden die fachwissensdmftlichen Anforderungen be- sonders betont. 3. a) In weldl.em Umfang müßte das Lehrangebot der Pädagogi- schen Hochschulen bei der Einführung des Drei-Fädler-Leh- rer-Studiums redmerisch ausgeweitet werden, und plant die Landesregierung eine persOnelle Erweiterung des Lehrkör- pers? b) Läßt sich nach Auffassung der Landesregierung die höhere Beanspruchung der Lehrkapazität der Hochschulen durch eine Steigerung der Gruppengrößen auffangen? Wenn ja, in wel- chem Umfang müßte die Gruppengröße gesteigert werden und hielte die Landesregierung diese Steigerung für ver- tretbar? Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind von der Landesregierung geplant? Die Folgerungen für die Lehrkapazität werden mit den Hochschulen noch erörtert. 2",
            "width": 2495,
            "height": 3518,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/135175/",
            "number": 3,
            "content": "Sd1leswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode Drucksache 9/443 4. Trifft es zu, daß die Landesregierung bei der Neuregelung _be~ absichtigt, die schulpraktisdlen Studien künftig nidlt mehr auf die Belastung der Studenten anzurechnen? Wenn ja, weld1es sind die Gründe dafür und hält die Landesregierung die zu~ sätzliche Belastung für vertretbar? Die fünf Semesterpraktika würden nach dem Entwurf nicht mehr auf das Mindesterfordernis eines Studiums von insgesamt 120 Semester- wodlenstunden angeredmet. Vergleid1bare Praktikumsteile werden aud1 in anderen Studiengängen nicht auf die vorgeschriebenen Seme- sterwodienstunden angerechnet. 5. a) Ist nad1 Auffassung der Landesregierung für die Wahl eines der Fäd1er Hauswirtsd1aft, Kunst, Musik, Sport, Technisches Werken und Textiles Werken neben der individuellen Nei- gung des Studenten aud1 eine praktische Eignung erforder- lich? Wenn nein, aus weld1en Gründen nicht? Für die Zulassung zum Studium der genannten Fächer ist an den Pädagogischen Hochsdmlen seit jeher keine Eignungsprüfung erfor- derlidl. Allerdings wird ein Mindestmaß an praktischen Fertigkeiten für wünschenswert gehalten. b) Aus welchen Gründen beabsidüigt die Landesregierung, eines der in Teilfrage a) genannten Fächer zum verbind- lichen Bestandteil des Studiums zu machen? Für den Beruf des Grund- und Hauptschullehrers ist es grundsätzlich erforderlich, daß der künftige Lehrer in der Lage ist, in wenigstens einem der genannten - in den Anforderungen recht unterschiedlichen - Fächer zu unterrichten. 6. Beabsichtigt die Landesregierung, die Regelstudienzeit von sechs auf sieben oder acht Semester zu erhöhen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Nein. Auch die Entwürfe der Vereinbarungen der Kultusministerkon- ferenz über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen sehen für den Grund- und Hauptschullehrer eine Regelstudienzeit von sechs Semestern vor. Lediglid1 das Land Bremen hat eine längere Regelstudienzeit eingeführt. 7. a) Welche Auswirkungen hätte der Drei-Fächer-Lehrer hinsicht- lich des Lehrangebots der Seminare im Vorbereitungsdienst der Grund- und Hauptschullehrer? p)  Beabsichtigt die Landesregierung, für die Drei-Fäd1er-Lehrer den Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts im Vorbe- reitungsdienst zu senken, um die zusätzliche Ausbildung im dritten Fach zu ermöglichen'? Die AusgeStaltung des Vorbereitungsdienstes hängt zunächst davon ab, in welcher Form das Drei-Fädler-Studium eingeführt wird. Da: nad1 wäre diese Frage noch ausführlich mit den Spitzenorganisationen nad1 ·§ 110 des Landesbeamtengesetzes und allen Beteiligten zu er- örtern. Der Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts bliebe von der Frage des Drei-Fächer-Lehrers unberührt. 3",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/135175/",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 9/443             Schleswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode 8. a) Zu wel~:hem Zeitpunkt soll die Neuregelung in Kraft treten? Die Frage kann erst nach Anhörung der Hod1schulen beantwortet werden. b) Ist die Landesregierung bereit, den Zeitpunkt für das In~ krafttreten zu versffiieben, damit eine breite Erörterung stattfinden kann? S. Antwort zu Frage 8. a) c) Wie ist der Stand der Beratungen in der Kultusministerkon- ferenz, und wann ist dort mit dem AbsdJ.luß einer Verein- barung über die Neuregelung des Studiums für Grund- und Hauptschullehrer zu rechnen? Die Beratungen über die Entwürfe einer Vereinbarung zur gegen- seitigen Anerkennung von Lehramtsprüfungen erfolgt z. Z. auf Amts- chefebene.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4e/f0/aa/4ef0aac4ed2d452789ad8304d4b61865/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}