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            "content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  17/376 17. Wahlperiode                                                     10-04-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Voß und Dr. Marret Bohn (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Überwachung der Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug Vorbemerkung: An Kinderspielzeug sind besondere Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen. Dies gilt insbesondere für Spielzeug für Kinder unter drei Jahren, da diese Kinder erfahrungsgemäß das Spielzeug auch in den Mund nehmen. Dennoch weisen Kinderspielzeuge häufiger erhöhte und auch gesund- heitsbedenkliche Schadstoffgehalte auf. Im April 2009 hat die EU-Verbrau- cherschutzkommissarin Kuneva auf alarmierende Zahlen im EU-Schnellwarn- system RAPEX hingewiesen. Danach sind die gefährlichen Konsumgüter um 16 % gegenüber 2007 angestiegen, darunter ein Viertel Spielzeuge. Eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 14.10.2009 kritisiert, dass die in Spielzeugen gemessenen Werte von Weichmachern wie poly- zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) die als unbedenklich geltenden Mengen teilweise um das Hundertfache übersteigen. Das BfR verweist darauf, dass zahlreiche PAKs in begründeten Verdacht stehen, erbgutverändernd zu wirken, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Das BfR sieht hier ei- nen Zusammenhang zu der steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern. 1. Wie viele Kontrolluntersuchungen bei Spielzeugen hat das Land Schleswig- Holstein in den letzten drei Jahren durchgeführt? Auf welche Stoffe wurde dabei untersucht? Im Landeslabor Schleswig-Holstein wurden seit dem 01.01.2007 insgesamt 360",
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            "content": "Drucksache 17/376             Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Proben mit dem Warencode 85xxx (= Spielwaren und Scherzartikel) untersucht. Das Untersuchungsspektrum ist in der Anlage aufgeführt. 2. Wie viele Spielzeuge wurden bei den Kontrolluntersuchungen beanstandet? In Bezug auf welche Schadstoffe? Von den 360 Proben mit dem Warencode 85xxx (= Spielwaren und Scherzarti- kel), die seit dem 01.01.2007 im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht wur- den, waren 87 Proben zu beanstanden. Die Beanstandungen bezogen sich auf folgende Gründe: Bea-                                        Anzahl     Bemerkung Code                                        Proben 31      Gesundheitsschädlich (an-             3      Puff-Puff Zigaretten dere Ursachen) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004; § 30 LFGB; § 31(1) LFGB 35      Verstöße gegen sonstige              32      Verbotene Weichmacher 26 Rechtsvorschriften, stoffli-                 Benzol (Fasermaler)      5 che Beschaffenheit                           Formaldehyd (Holzspiel) 1 Maßn. n. Art. 5 (1) lit. a) bis g) VO (EG) 1935/2004; VO n. § 32 LFGB 37      Verstöße gegen sonstige              32      Lösemittel               24 Rechtsvorschriften, stoffli-                 Formaldehyd              5 che Beschaffenheit                           Lautstärke               1 WRMG, GefahrstoffV,                          Verschluckbarkeit        2 GPSG 38      Verstöße gegen sonstige              10      Fehlerhafte Kennzeichnung Rechtsvorschriften, Kenn- zeichnung, Aufmachung WRMG, GefahrstoffV, GPSG 39      Keine Übereinstimmung                 8      Physikalische Eigenschaften mit Hilfsnormen, stoffliche                  (DIN EN 71) Beschaffenheit freiwillige Vereinbarungen BGA, BfR, BVL, DFG, DIN 40      Keine Übereinstimmung                 2      Fehlerhafte Kennzeichnung mit Hilfsnormen, Kenn- zeichnung, Aufmachung freiwillige Vereinbarungen BfR, BVL, DFG, DIN 2",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode      Drucksache 17/376 3. Welche Hersteller bzw. Einzelhändler haben Spielzeug in den Verkehr gebracht, das nicht den Rechtsvorschriften entsprach? Im Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wird keine Zusammenstellung über die von Beanstandungen betroffenen Hersteller und Ein- zelhändler von Spielzeug geführt. Im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind die Her- steller und Händler von beanstandetem Kinderspielzeug bekannt, können aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage veröffentlicht werden. 4. Welche Spielzeuge wurden vom Markt entfernt und wie wurden sie entsorgt? Jedes Spielzeug, das durch ein amtliches Gutachten als nicht verkehrsfähig be- urteilt wurde, musste von den verantwortlichen Inverkehrbringern vom Markt ge- nommen werden. Die ordnungsgemäße Durchführung der Rückrufe sowie die Kontrolle der Entsorgung der vom Markt genommenen Produkte, wurden von den für den Hersteller bzw. Importeur/Großhändler örtlich zuständigen Behörden (Sitzlandprinzip) überwacht. Außerdem wurde von den Überwachungsbehörden, die für die belieferten Händler zuständig sind, überprüft, ob der Rückruf alle Händler erreicht hatte und ob er befolgt wurde. Auf welche Weise die Entsorgung im Einzelfall erfolgt ist, ist hier nicht bekannt. Die Entscheidung über die Art der Entsorgung liegt in der Hand des jeweiligen Verfügungsberechtigten über die Ware. Dieser muss gegenüber der zuständigen Behörde einen Nachweis über die fach- und sachgerechte Beseitigung vorlegen. 5. Wie viele Nachkontrollen wurden durchgeführt? Die Anzahl der Nachkontrollen ist nicht bekannt, da in der jährlichen Statistik nur die Anzahl der Betriebskontrollen insgesamt, aufgegliedert nach Herstellern, Im- porteuren, Einzelhändlern etc., erfasst wird. Eine Aufgliederung in Kontrollen und Nachkontrollen, bzw. nach Produkten oder Produktgruppen erfolgt nicht. 6. Wie viele Bußgeldverfahren wurden wegen Verstöße gegen Verbraucherschutz- bestimmungen bei Spielzeugen eingeleitet (aufgelistet nach LFGB, BGVO, 2. GPSGV, RL 88/378/EG, RL 2009/48/EG)? Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Bußgeldverfahren nach dem LFGB so- wie der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Schleswig-Holstein auf- grund von Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen bei Spielzeugen eingeleitet wurden. Im Bereich der 2.GPSGV wurde 2009 ein Bußgeldverfahren durchgeführt. 7. Wie viele Strafverfahren mit welchen Strafen wurden eingeleitet bzw. beendet? Wie viele Strafverfahren auf Grund gesundheitlich bedenklichen Kinderspiel- zeugs eingeleitet bzw. beendet wurden, wird in dieser Differenzierung in Schles- 3",
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            "content": "Drucksache 17/376            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode wig-Holstein weder vom staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister noch in der Strafverfolgungsstatistik gesondert erfasst. Der Landesregierung ist jedoch be- kannt, dass der Kreis Ostholstein insgesamt drei Strafanzeigen gegen einen au- ßerhalb von Schleswig-Holstein ansässigen Großhändler gestellt hat. Diese Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich des GPSG wurden bisher keine Strafverfahren eingeleitet, da diese nur bei wiederholten und vorsätzlichen Taten eingeleitet werden. 8. Wie oft wurde ein behördlicher Rückruf angeordnet und wer hat ihn durchge- führt? Es liegen keine Zahlen vor, ob und wenn ja, in wie vielen Fällen ein Rückruf von den Behörden angeordnet wurde. In der Regel wird der Rückruf nach LFGB oder GPSG von dem für das Produkt verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur oder Großhändler freiwillig durchgeführt, wenn durch ein amtliches Gutachten nach- gewiesen wird, dass das Produkt nicht verkehrsfähig ist. Hier gilt der verwal- tungsrechtliche Grundsatz: freiwillige Maßnahmen vor behördlichen Maßnah- men. 9. Hat das Land als Reaktion auf die oben zitierten Feststellungen des Bundesinsti- tuts für Risikobewertung (BfR) nach Oktober 2009 seine Kontrolltätigkeit ausge- weitet? Wurden personelle Veränderungen im Hinblick auf die Marktüberwa- chung bei Spielzeug vorgenommen und wenn ja, welcher Art waren diese Ver- änderungen? Die Kontrolltätigkeit wurde nicht ausgeweitet, da bereits in den letzten Jahren die Untersuchung auf Weichmacher einen Schwerpunkt bei der Untersuchung von Spielzeug gebildet hat. Die Bewertung des BfR beruht im Wesentlichen auf den Untersuchungsergebnissen, die von den Ländern gemeldet wurden. Zu personel- len Veränderungen im Untersuchungsbereich siehe Antwort zu Frage 10. 10. Welchen Schwerpunkt haben sich die Überwachungsbehörden für Spielzeuge im Jahr 2010 gesetzt? Im Rahmen der erweiterten Norddeutschen Kooperation ist die Zuständigkeit für die Untersuchung von Spielzeug ab April dieses Jahres vom Landeslabor Schleswig-Holstein auf das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher- heit (LAVES) übergegangen. Für 2010 hat das IfB Lüneburg folgende Pro- grammschwerpunkte im Rahmen der überwachenden Untersuchung von Spiel- waren vorgesehen: 4",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode           Drucksache 17/376 Titel                       Warencodes              Schwerpunkt Parameter Untersuchung von Ele-       851103 Kraftfahrzeug    Kennzeichnung/Kenntlichmachung menten aus der                                      Migration Lackierung von Spiel-                               verbotene Stoffe zeugautos aus Metall (rot,                          Elemente orange, gelb und grün) Untersuchung von Ele-       851101 Figur/Puppe      Kennzeichnung/Kenntlichmachung menten aus der Lackie-      851104 Flugzeug         Migration rung von Metallspielzeug    851105 Eisenbahn        verbotene Stoffe ohne Autos (rot, orange,    851106 Schiff/Boot      Elemente gelb und grün) Untersuchung von bunt       851001 Rassel/Greifling Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Rasseln,         (für Kinder unter 36    Migration Greiflingen ect. < 3 Jahre  Monaten geeignet)       verbotene Stoffe (Farben: rot, orange, gelb,                         Elemente grün) Untersuchung von bunt       851006 Ziehfigur (für   Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Holztieren zum   Kinder unter 36 Mona-   Migration Ziehen oder sonst. Holz-    ten geeignet)           verbotene Stoffe tieren für Kinder < 3 Jahre                         Elemente Untersuchung von bunt       851002 Bauklotzspiel    Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Bauklötzen < 3   (für Kinder unter 36    Migration Jahre (Farben: rot, oran-   Monaten geeignet)       verbotene Stoffe ge, gelb, grün)                                     Elemente Untersuchung von bunt       851003 Steckspiel (für  Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Steckspielen <   Kinder unter 36 Mona-   Migration 3 Jahre (Farben: rot, o-    ten geeignet)           verbotene Stoffe range, gelb, grün)                                  Elemente Untersuchung Borsäure       851503 Wabbelmasse      Kennzeichnung/Kenntlichmachung aus Wabbelmassen                                    Migration (Schleimzubereitungen,                              verbotene Stoffe Hüpfknete ect.)                                     Elemente Spielzeugfiguren / Figu-    851101 Figur/Puppe      Grundanalytik, Kennzeich- ren-Sets (Actionfiguren)                            nung/Kenntlichmachung, Weich- aus Kunststoff                                      macher/Phthalate, Elemente Untersuchung von bunt       851702 Kaufmannsla-     Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Kaufmannsla-     den und Zubehör         Migration denzubehör < 3 Jahre                                verbotene Stoffe (Farben: rot, orange, gelb,                         Elemente grün) Sandspielzeug aus           851605 Sandspielzeug    Grundanalytik, Kennzeich- Kunststoff                                          nung/Kenntlichmachung, Weich- macher/Phthalate, Elemente 5",
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            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode          Drucksache 17/376 Anlage zur Beantwortung von Frage 1: Untersuchungsspektrum zu den 360 Proben „Spielwaren und Scherzartikel“, die im Zeit- raum 01.01.2007 bis 30.03.2010 im Landeslabor untersucht wurden: Parameter                                            Anzahl Messungen 1,4-Phenylendiamin                                          17 2,4,5-Trimethylanilin                                       17 2,4-Diaminoanisol                                           17 2,4-Toluylendiamin                                          17 2-Amino-4-nitrotoluol                                       17 2-Naphthylamin                                              17 2-Phenylphenol                                              14 3,3'-Dichlorbenzidin                                        17 3,3'-Dimethoxybenzidin                                      17 3,3'-Dimethyl-4,4'-                                          17 diaminodiphenylmethan 3,3'-Dimethylbenzidin                                       17 4,4'-Diaminodiphenylmethan                                  17 4,4'-Methylen-bis-(2-chloranilin)                           17 4,4'-Oxydianilin                                            17 4,4'-Thiodianilin                                           17 4-Aminodiphenyl                                             17 4-Chlor-3-methylphenol                                      14 4-Chlor-o-toluidin                                          17 4-Nitrophenol                                               14 AAS Service - 325                                           75 Abbeißbarkeit nach DIN EN 71                                154 Abbeißbarkeit und Verschluckbarkeit                          21 nach DIN EN 71 Abreißbarkeit nach DIN EN 71                                155 Abreißbarkeit und Verschluckbarkeit nach                    120 DIN EN 71 Anilin                                                      17 Antimon - Z                                                 109 Antimon Sb berechnet                                        93 Antimon Z                                                   55 Aromatische Amine aus Azofarbstoffen                        17 Arsen - H                                                   164 Arsen As berechnet                                          93 Asche (500°C)                                                 1 Ausbluten Farbstoffe (H2O)                                  19 Ausbluten Farbstoffe (HAc)                                  19 Ausbluten Farbstoffe (Na2CO3)                                19 Ausbluten Farbstoffe (Speichel)                             19 Ausbluten opt. Aufheller (H2O)                                3 Ausbluten opt. Aufheller (HAc)                                3 Ausbluten opt. Aufheller (Na2CO3)                             3 Ausbluten opt. Aufheller (Speichel)                           3 Barium                                                        7 Barium Ba                                                   34 Barium Ba berechnet                                          93 Barium-F                                                    157 7",
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            "content": "Drucksache 17/376           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Benzidin                                                      17 Benzisothiazolon; 1,2-Benzisothiazolin-3-                     14 on Benzoesäure                                                  14 Benzol in Spielwaren                                         147 Benzylbutylphthalat (BBP)                                    25 Blei                                                          17 Blei Pb                                                      935 Blei Pb berechnet                                             93 Blei-Z                                                       158 Brom Br                                                      869 Butylbenzylphthalat (BBP)                                     11 CMI 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on                     14 Cadmium                                                       16 Cadmium Cd                                                   935 Cadmium Cd berechnet                                          93 Cadmium-Z                                                    157 Chrom                                                         17 Chrom Cr                                                     901 Chrom Cr berechnet                                            93 Chrom Z                                                       55 Chrom-Z                                                      103 Citronensäure                                                  1 Cobalt Co                                                     34 DNOP Phthalsäuredi-n-octylester (Di-n-                        36 octylphthalat) Di-(2-Ethylhexyl)-phthalat (DEHP)                             58 Diisodecylphthalat (DIDP)                                    36 Diisononylphthalat (DINP)                                    79 Eisen Fe                                                      32 Fläche der Probe (Migration)                                   2 Flächengewicht                                                 1 Flüchtige org. Bestandteile SPME                              27 Formaldehyd (HW)                                               1 Formaldehyd (KW)                                               2 Formaldehyd (WKI-Flaschenm- 24h)                             137 Formaldehyd (WKI-Flaschenm. 24h)                             137 Geruch                                                         1 Geschmack                                                      1 Glyoxal (KW)                                                   1 Glyoxal aus Papier (HW)                                       1 Glyoxal aus Papier (KW)                                       1 Gold Au                                                       64 Isophoron (HPLC)                                             46 Kunstoff-ID Beilsteinprobe                                   926 Kunstoff-ID Brennprobe                                       923 Kunstoff-ID FTIR                                             931 Kunststoffklassifizierung                                    392 Kupfer Cu                                                     32 MAK-Amine nach Extraktion HPLC                               18 MI 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on                              14 Mangan Mn                                                    28 NOKO-Probe                                                     1 8",
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            "number": 9,
            "content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode     Drucksache 17/376 Naphthalin                                             14 Naphthalinabgabe aus Borsten                            5 Nickel Ni                                               32 Nickelwischtest                                         14 PHB-Butylester                                         15 PHB-Ethylester                                         15 PHB-Methylester                                         15 PHB-Propylester                                        15 PHB-Säure                                              15 Phthalsäuredibutylester (DBP)                          37 Quecksilber H                                           55 Quecksilber Hg                                         869 Quecksilber Hg berechnet                                93 Quecksilber-H                                          109 Schimmelpilze                                            1 Schweißechtheit                                         98 Selen Se berechnet                                     93 Selen-H                                                164 Silber Ag                                               31 Sorbinsäure                                            15 Speichelechtheit                                        83 Stärke (Mikroskopie)                                     1 Stärke (enzymatisch)                                     1 TCMTB Busan                                            14 Toluol in Spielwaren                                   144 Triclosan (Irgasan)                                    14 Verschluckbarkeit                                      198 Wator-test (Wasser)                                      1 Weichmacher in Kunststoffen GC                           3 Weichmachergehalt (Etherextrakt)                       172 Weichmacheridentidät (FTIR)                            217 Weichmacheridentität (HPLC)                            33 Xylol in Spielwaren                                    144 Zink Zn                                                 65 Zinn Sn                                                 32 o-Aminoazotoluol                                       17 o-Anisidin                                             17 o-Toluidin                                             17 optische Aufheller Papier                                3 p-Aminoazobenzol                                       17 p-Chloranilin                                          17 p-Kresidin                                              17 pH-Wert (Indikatorstäbchen)                              1 prim.aromat.Amine in wässriger Simulanz                  2 9",
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