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"content": "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/376 17. Wahlperiode 10-04-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Voß und Dr. Marret Bohn (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Überwachung der Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug Vorbemerkung: An Kinderspielzeug sind besondere Anforderungen hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit zu stellen. Dies gilt insbesondere für Spielzeug für Kinder unter drei Jahren, da diese Kinder erfahrungsgemäß das Spielzeug auch in den Mund nehmen. Dennoch weisen Kinderspielzeuge häufiger erhöhte und auch gesund- heitsbedenkliche Schadstoffgehalte auf. Im April 2009 hat die EU-Verbrau- cherschutzkommissarin Kuneva auf alarmierende Zahlen im EU-Schnellwarn- system RAPEX hingewiesen. Danach sind die gefährlichen Konsumgüter um 16 % gegenüber 2007 angestiegen, darunter ein Viertel Spielzeuge. Eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 14.10.2009 kritisiert, dass die in Spielzeugen gemessenen Werte von Weichmachern wie poly- zyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) die als unbedenklich geltenden Mengen teilweise um das Hundertfache übersteigen. Das BfR verweist darauf, dass zahlreiche PAKs in begründeten Verdacht stehen, erbgutverändernd zu wirken, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Das BfR sieht hier ei- nen Zusammenhang zu der steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern. 1. Wie viele Kontrolluntersuchungen bei Spielzeugen hat das Land Schleswig- Holstein in den letzten drei Jahren durchgeführt? Auf welche Stoffe wurde dabei untersucht? Im Landeslabor Schleswig-Holstein wurden seit dem 01.01.2007 insgesamt 360",
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"content": "Drucksache 17/376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Proben mit dem Warencode 85xxx (= Spielwaren und Scherzartikel) untersucht. Das Untersuchungsspektrum ist in der Anlage aufgeführt. 2. Wie viele Spielzeuge wurden bei den Kontrolluntersuchungen beanstandet? In Bezug auf welche Schadstoffe? Von den 360 Proben mit dem Warencode 85xxx (= Spielwaren und Scherzarti- kel), die seit dem 01.01.2007 im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht wur- den, waren 87 Proben zu beanstanden. Die Beanstandungen bezogen sich auf folgende Gründe: Bea- Anzahl Bemerkung Code Proben 31 Gesundheitsschädlich (an- 3 Puff-Puff Zigaretten dere Ursachen) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004; § 30 LFGB; § 31(1) LFGB 35 Verstöße gegen sonstige 32 Verbotene Weichmacher 26 Rechtsvorschriften, stoffli- Benzol (Fasermaler) 5 che Beschaffenheit Formaldehyd (Holzspiel) 1 Maßn. n. Art. 5 (1) lit. a) bis g) VO (EG) 1935/2004; VO n. § 32 LFGB 37 Verstöße gegen sonstige 32 Lösemittel 24 Rechtsvorschriften, stoffli- Formaldehyd 5 che Beschaffenheit Lautstärke 1 WRMG, GefahrstoffV, Verschluckbarkeit 2 GPSG 38 Verstöße gegen sonstige 10 Fehlerhafte Kennzeichnung Rechtsvorschriften, Kenn- zeichnung, Aufmachung WRMG, GefahrstoffV, GPSG 39 Keine Übereinstimmung 8 Physikalische Eigenschaften mit Hilfsnormen, stoffliche (DIN EN 71) Beschaffenheit freiwillige Vereinbarungen BGA, BfR, BVL, DFG, DIN 40 Keine Übereinstimmung 2 Fehlerhafte Kennzeichnung mit Hilfsnormen, Kenn- zeichnung, Aufmachung freiwillige Vereinbarungen BfR, BVL, DFG, DIN 2",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/376 3. Welche Hersteller bzw. Einzelhändler haben Spielzeug in den Verkehr gebracht, das nicht den Rechtsvorschriften entsprach? Im Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wird keine Zusammenstellung über die von Beanstandungen betroffenen Hersteller und Ein- zelhändler von Spielzeug geführt. Im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind die Her- steller und Händler von beanstandetem Kinderspielzeug bekannt, können aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage veröffentlicht werden. 4. Welche Spielzeuge wurden vom Markt entfernt und wie wurden sie entsorgt? Jedes Spielzeug, das durch ein amtliches Gutachten als nicht verkehrsfähig be- urteilt wurde, musste von den verantwortlichen Inverkehrbringern vom Markt ge- nommen werden. Die ordnungsgemäße Durchführung der Rückrufe sowie die Kontrolle der Entsorgung der vom Markt genommenen Produkte, wurden von den für den Hersteller bzw. Importeur/Großhändler örtlich zuständigen Behörden (Sitzlandprinzip) überwacht. Außerdem wurde von den Überwachungsbehörden, die für die belieferten Händler zuständig sind, überprüft, ob der Rückruf alle Händler erreicht hatte und ob er befolgt wurde. Auf welche Weise die Entsorgung im Einzelfall erfolgt ist, ist hier nicht bekannt. Die Entscheidung über die Art der Entsorgung liegt in der Hand des jeweiligen Verfügungsberechtigten über die Ware. Dieser muss gegenüber der zuständigen Behörde einen Nachweis über die fach- und sachgerechte Beseitigung vorlegen. 5. Wie viele Nachkontrollen wurden durchgeführt? Die Anzahl der Nachkontrollen ist nicht bekannt, da in der jährlichen Statistik nur die Anzahl der Betriebskontrollen insgesamt, aufgegliedert nach Herstellern, Im- porteuren, Einzelhändlern etc., erfasst wird. Eine Aufgliederung in Kontrollen und Nachkontrollen, bzw. nach Produkten oder Produktgruppen erfolgt nicht. 6. Wie viele Bußgeldverfahren wurden wegen Verstöße gegen Verbraucherschutz- bestimmungen bei Spielzeugen eingeleitet (aufgelistet nach LFGB, BGVO, 2. GPSGV, RL 88/378/EG, RL 2009/48/EG)? Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Bußgeldverfahren nach dem LFGB so- wie der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Schleswig-Holstein auf- grund von Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen bei Spielzeugen eingeleitet wurden. Im Bereich der 2.GPSGV wurde 2009 ein Bußgeldverfahren durchgeführt. 7. Wie viele Strafverfahren mit welchen Strafen wurden eingeleitet bzw. beendet? Wie viele Strafverfahren auf Grund gesundheitlich bedenklichen Kinderspiel- zeugs eingeleitet bzw. beendet wurden, wird in dieser Differenzierung in Schles- 3",
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"content": "Drucksache 17/376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode wig-Holstein weder vom staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister noch in der Strafverfolgungsstatistik gesondert erfasst. Der Landesregierung ist jedoch be- kannt, dass der Kreis Ostholstein insgesamt drei Strafanzeigen gegen einen au- ßerhalb von Schleswig-Holstein ansässigen Großhändler gestellt hat. Diese Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich des GPSG wurden bisher keine Strafverfahren eingeleitet, da diese nur bei wiederholten und vorsätzlichen Taten eingeleitet werden. 8. Wie oft wurde ein behördlicher Rückruf angeordnet und wer hat ihn durchge- führt? Es liegen keine Zahlen vor, ob und wenn ja, in wie vielen Fällen ein Rückruf von den Behörden angeordnet wurde. In der Regel wird der Rückruf nach LFGB oder GPSG von dem für das Produkt verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur oder Großhändler freiwillig durchgeführt, wenn durch ein amtliches Gutachten nach- gewiesen wird, dass das Produkt nicht verkehrsfähig ist. Hier gilt der verwal- tungsrechtliche Grundsatz: freiwillige Maßnahmen vor behördlichen Maßnah- men. 9. Hat das Land als Reaktion auf die oben zitierten Feststellungen des Bundesinsti- tuts für Risikobewertung (BfR) nach Oktober 2009 seine Kontrolltätigkeit ausge- weitet? Wurden personelle Veränderungen im Hinblick auf die Marktüberwa- chung bei Spielzeug vorgenommen und wenn ja, welcher Art waren diese Ver- änderungen? Die Kontrolltätigkeit wurde nicht ausgeweitet, da bereits in den letzten Jahren die Untersuchung auf Weichmacher einen Schwerpunkt bei der Untersuchung von Spielzeug gebildet hat. Die Bewertung des BfR beruht im Wesentlichen auf den Untersuchungsergebnissen, die von den Ländern gemeldet wurden. Zu personel- len Veränderungen im Untersuchungsbereich siehe Antwort zu Frage 10. 10. Welchen Schwerpunkt haben sich die Überwachungsbehörden für Spielzeuge im Jahr 2010 gesetzt? Im Rahmen der erweiterten Norddeutschen Kooperation ist die Zuständigkeit für die Untersuchung von Spielzeug ab April dieses Jahres vom Landeslabor Schleswig-Holstein auf das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher- heit (LAVES) übergegangen. Für 2010 hat das IfB Lüneburg folgende Pro- grammschwerpunkte im Rahmen der überwachenden Untersuchung von Spiel- waren vorgesehen: 4",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/376 Titel Warencodes Schwerpunkt Parameter Untersuchung von Ele- 851103 Kraftfahrzeug Kennzeichnung/Kenntlichmachung menten aus der Migration Lackierung von Spiel- verbotene Stoffe zeugautos aus Metall (rot, Elemente orange, gelb und grün) Untersuchung von Ele- 851101 Figur/Puppe Kennzeichnung/Kenntlichmachung menten aus der Lackie- 851104 Flugzeug Migration rung von Metallspielzeug 851105 Eisenbahn verbotene Stoffe ohne Autos (rot, orange, 851106 Schiff/Boot Elemente gelb und grün) Untersuchung von bunt 851001 Rassel/Greifling Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Rasseln, (für Kinder unter 36 Migration Greiflingen ect. < 3 Jahre Monaten geeignet) verbotene Stoffe (Farben: rot, orange, gelb, Elemente grün) Untersuchung von bunt 851006 Ziehfigur (für Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Holztieren zum Kinder unter 36 Mona- Migration Ziehen oder sonst. Holz- ten geeignet) verbotene Stoffe tieren für Kinder < 3 Jahre Elemente Untersuchung von bunt 851002 Bauklotzspiel Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Bauklötzen < 3 (für Kinder unter 36 Migration Jahre (Farben: rot, oran- Monaten geeignet) verbotene Stoffe ge, gelb, grün) Elemente Untersuchung von bunt 851003 Steckspiel (für Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Steckspielen < Kinder unter 36 Mona- Migration 3 Jahre (Farben: rot, o- ten geeignet) verbotene Stoffe range, gelb, grün) Elemente Untersuchung Borsäure 851503 Wabbelmasse Kennzeichnung/Kenntlichmachung aus Wabbelmassen Migration (Schleimzubereitungen, verbotene Stoffe Hüpfknete ect.) Elemente Spielzeugfiguren / Figu- 851101 Figur/Puppe Grundanalytik, Kennzeich- ren-Sets (Actionfiguren) nung/Kenntlichmachung, Weich- aus Kunststoff macher/Phthalate, Elemente Untersuchung von bunt 851702 Kaufmannsla- Kennzeichnung/Kenntlichmachung lackierten Kaufmannsla- den und Zubehör Migration denzubehör < 3 Jahre verbotene Stoffe (Farben: rot, orange, gelb, Elemente grün) Sandspielzeug aus 851605 Sandspielzeug Grundanalytik, Kennzeich- Kunststoff nung/Kenntlichmachung, Weich- macher/Phthalate, Elemente 5",
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"content": "Drucksache 17/376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 11. Welche Ratschläge erteilt die Landesregierung Käufern von Spielwaren? Adressaten des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind die Pro- duktverantwortlichen (Hersteller, Importeure, Händler) mit dem Schutzziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Es findet durch die Marktüberwachung nach dem GPSG keine Verbraucherberatung im engeren Sinne statt. Vielmehr wird die Öffentlichkeit bei Erkenntnissen über identifizierte, unsichere Produkte informiert. Unabhängig von den individuellen Einzelfällen stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räu- me unter www.schleswig-holstein.de Informationen zum Stichwort „Produktsi- cherheit“ in den Webauftritt der Landesregierung. 12. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der Europäischen Chemikalienver- ordnung (REACH) auf die oben beschriebenen Risiken haben? Das Chemikalienrecht bzw. die REACH-Verordnung enthalten im Wesentlichen Bestimmungen über chemische Stoffe und Gemische. Spielzeuge, die chemika- lienrechtlich ganz überwiegend als Erzeugnisse anzusehen sind, unterfallen den chemikalienrechtlichen Regelungen nur in untergeordnetem Maße. Gleichwohl gibt es auch im Chemikalienrecht stoffbezogene Verbote und Beschränkungen sowie bestimmte Verpflichtungen, die Erzeugnisse und z. T. sogar speziell Spiel- zeuge betreffen. Für eine Beurteilung sollte zunächst klar unterschieden werden zwischen Weichmachern einerseits und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) andererseits. Die PAK sind keine typischen „Weichmacher“, sondern als Verunreinigungen in sog. Weichmacherölen enthalten, die überwiegend bei der Herstellung von Gummi eingesetzt werden. Dabei gibt es durchaus auch PAK- arme oder –freie Weichmacheröle, die jedoch teurer sind. Die PAK-Problematik spielt insbesondere in der Reifenproduktion eine Rolle. REACH enthält für Weichmacher klare Verbots- und Beschränkungsregelungen hinsichtlich der Verwendung in Spielzeugen und Babyartikeln, für PAK jedoch le- diglich Ansätze für eine mittelfristige Lösung der Probleme (Aufbau des Anhang XIV und evtl. Substitution von SVHC-Stoffen). Besondere Regelungen zum Verbraucher- und Kinderschutz sind den entsprechenden Spezial-Vorschriften vorbehalten. 6",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/376 Anlage zur Beantwortung von Frage 1: Untersuchungsspektrum zu den 360 Proben „Spielwaren und Scherzartikel“, die im Zeit- raum 01.01.2007 bis 30.03.2010 im Landeslabor untersucht wurden: Parameter Anzahl Messungen 1,4-Phenylendiamin 17 2,4,5-Trimethylanilin 17 2,4-Diaminoanisol 17 2,4-Toluylendiamin 17 2-Amino-4-nitrotoluol 17 2-Naphthylamin 17 2-Phenylphenol 14 3,3'-Dichlorbenzidin 17 3,3'-Dimethoxybenzidin 17 3,3'-Dimethyl-4,4'- 17 diaminodiphenylmethan 3,3'-Dimethylbenzidin 17 4,4'-Diaminodiphenylmethan 17 4,4'-Methylen-bis-(2-chloranilin) 17 4,4'-Oxydianilin 17 4,4'-Thiodianilin 17 4-Aminodiphenyl 17 4-Chlor-3-methylphenol 14 4-Chlor-o-toluidin 17 4-Nitrophenol 14 AAS Service - 325 75 Abbeißbarkeit nach DIN EN 71 154 Abbeißbarkeit und Verschluckbarkeit 21 nach DIN EN 71 Abreißbarkeit nach DIN EN 71 155 Abreißbarkeit und Verschluckbarkeit nach 120 DIN EN 71 Anilin 17 Antimon - Z 109 Antimon Sb berechnet 93 Antimon Z 55 Aromatische Amine aus Azofarbstoffen 17 Arsen - H 164 Arsen As berechnet 93 Asche (500°C) 1 Ausbluten Farbstoffe (H2O) 19 Ausbluten Farbstoffe (HAc) 19 Ausbluten Farbstoffe (Na2CO3) 19 Ausbluten Farbstoffe (Speichel) 19 Ausbluten opt. Aufheller (H2O) 3 Ausbluten opt. Aufheller (HAc) 3 Ausbluten opt. Aufheller (Na2CO3) 3 Ausbluten opt. Aufheller (Speichel) 3 Barium 7 Barium Ba 34 Barium Ba berechnet 93 Barium-F 157 7",
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"content": "Drucksache 17/376 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Benzidin 17 Benzisothiazolon; 1,2-Benzisothiazolin-3- 14 on Benzoesäure 14 Benzol in Spielwaren 147 Benzylbutylphthalat (BBP) 25 Blei 17 Blei Pb 935 Blei Pb berechnet 93 Blei-Z 158 Brom Br 869 Butylbenzylphthalat (BBP) 11 CMI 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on 14 Cadmium 16 Cadmium Cd 935 Cadmium Cd berechnet 93 Cadmium-Z 157 Chrom 17 Chrom Cr 901 Chrom Cr berechnet 93 Chrom Z 55 Chrom-Z 103 Citronensäure 1 Cobalt Co 34 DNOP Phthalsäuredi-n-octylester (Di-n- 36 octylphthalat) Di-(2-Ethylhexyl)-phthalat (DEHP) 58 Diisodecylphthalat (DIDP) 36 Diisononylphthalat (DINP) 79 Eisen Fe 32 Fläche der Probe (Migration) 2 Flächengewicht 1 Flüchtige org. Bestandteile SPME 27 Formaldehyd (HW) 1 Formaldehyd (KW) 2 Formaldehyd (WKI-Flaschenm- 24h) 137 Formaldehyd (WKI-Flaschenm. 24h) 137 Geruch 1 Geschmack 1 Glyoxal (KW) 1 Glyoxal aus Papier (HW) 1 Glyoxal aus Papier (KW) 1 Gold Au 64 Isophoron (HPLC) 46 Kunstoff-ID Beilsteinprobe 926 Kunstoff-ID Brennprobe 923 Kunstoff-ID FTIR 931 Kunststoffklassifizierung 392 Kupfer Cu 32 MAK-Amine nach Extraktion HPLC 18 MI 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on 14 Mangan Mn 28 NOKO-Probe 1 8",
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"content": "Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/376 Naphthalin 14 Naphthalinabgabe aus Borsten 5 Nickel Ni 32 Nickelwischtest 14 PHB-Butylester 15 PHB-Ethylester 15 PHB-Methylester 15 PHB-Propylester 15 PHB-Säure 15 Phthalsäuredibutylester (DBP) 37 Quecksilber H 55 Quecksilber Hg 869 Quecksilber Hg berechnet 93 Quecksilber-H 109 Schimmelpilze 1 Schweißechtheit 98 Selen Se berechnet 93 Selen-H 164 Silber Ag 31 Sorbinsäure 15 Speichelechtheit 83 Stärke (Mikroskopie) 1 Stärke (enzymatisch) 1 TCMTB Busan 14 Toluol in Spielwaren 144 Triclosan (Irgasan) 14 Verschluckbarkeit 198 Wator-test (Wasser) 1 Weichmacher in Kunststoffen GC 3 Weichmachergehalt (Etherextrakt) 172 Weichmacheridentidät (FTIR) 217 Weichmacheridentität (HPLC) 33 Xylol in Spielwaren 144 Zink Zn 65 Zinn Sn 32 o-Aminoazotoluol 17 o-Anisidin 17 o-Toluidin 17 optische Aufheller Papier 3 p-Aminoazobenzol 17 p-Chloranilin 17 p-Kresidin 17 pH-Wert (Indikatorstäbchen) 1 prim.aromat.Amine in wässriger Simulanz 2 9",
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