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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat uto rüR DEMoKRATIE SACHSEN EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Die Staatsministerin SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR Durchwahl DEMOKRATIE, EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Telefon +49 351 564-15000 Hospitalstraße 7 lO1O97 Dresden Telefax +49 351 564-15009 staatsministerin@ Präsidenten des Sächsischen Landtages smj.justiz. sachsen.de* Herrn Dr. Matthias Rößler Aktenzeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 (bitte bei Antwort angeben) 01067 Dresden 1 040E/46/346-LR Dresden, 23. Juli2O20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 712661 Thema: Gleichstellung,Vielfalt undAntidiskriminierung Freistaat Sachsen im TOB MIT Sehr geehrter Herr Präsident, eo namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: l,l'WvtlJOB.MIT-J.DE Frage 1: Wurde der im Referat Gleichstellung im Geschäftsbereich der Sächsi- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium schen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Gleichstellung geführte Gleichstellungsbeirat in der 7. Legislaturperi- Hospitalstraße 7 01097 Dresden ode des Sächsischen Landtags bereits einberufen und wenn nein, www. justiz. sachsen. de/smj aus welchen Gründen nicht und wann plant die Staatsregierung den Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Beirat einzuberufen? Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 11 Parken und behinderten- gerechter Zugang über Der Gleichstellungsbeirat wurde in der 7. Legislaturperiode des Sächsi- Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum DatenschuE erhalten schen Landtags noch nicht einberufen. Sie auf unserer lnternetseite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. .Per E-Mail kein Zugang für elektro- nisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Nachrichten; nähere lnformationen zur elektronischen Kommunikation mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung unter https://M.iustiz.sachsen.de/E- Kommunikation-SMJ Seite 1 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRAT]E EUROPA UND GLE]CHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Nach Umressortierung des Bereichs Gleichstellung vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) in die Ressortzuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) war die bestehende Venvaltungsvorschrift über die Bildung und Arbeit des Gleichstellungsbeirates des SMS an die nunmehr geltende Ressortzuständigkeit des SMJusDEG anzupassen. Zu diesem Zweck wurde die Venvaltungsvorschrift des SMJusDEG über die Bildung und Arbeit des Gleichstellungsbeirates (VwV Gleichstellungsbeirat) erlassen, mit der u. a. Aufgaben, Zusammensetzung und Vorsitz des Gremiums geregelt werden. Durch das SMJusDEG wurde sodann das Verfahren zur Bestellung der künftigen Mit- glieder des Gleichstellungsbeirates eingeleitet. Die konstituierende Sitzung des Gremi- ums ist im lV. Quartal 2020 geplant. Aufgrund vordringlicher Arbeitsprozesse im Zuge der Eingliederung des Referats Gleichstellung aus dem SMS in das SMJusDEG sowie der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie war bzw. ist eine Einberufung des Gleichstellungsbeirates zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Frage 2: Was ist der aktuelle Stand der sächsischen Strategie zum SchuEvor Diskriminie- rung und zur Förderung von Vielfalt in Sachsen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 106) und welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung durchgeführt oder plant die Staatsregierung durchzuführen um die Strategie weiterzuentwickeln und fortzuführen und die Beratungsstrukturen zu stärken? Die Kabinettsstrategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen wurde 2017 verabschiedet und soll in der laufenden Legislaturperio- de fortgeführt und weiterentwickelt werden. Wichtige Vorhaben wurden bereits realisiert, so zum Beispiel der Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2017 und der Beitritt zur Charta der Vielfalt im Jahr 2019. Viele Maßnahmen befinden sich in kontinuierlicher Umsetzung sowie Fortentwicklung Seite 2 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUST]Z UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN 1. Verankerunq der Strateoie als politische Querschnittsaufqabe Mithilfe der Konstituierung des Lenkungsausschusses Antidiskriminierung wurde ein wichtiges lnstrument zur Verankerung von Diskriminierungsschutz als Querschnittsauf- gabe aller Ressorts der Staatsregierung geschaffen. Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung wurde im SMS bzw. nach der Umressortierung im SMJusDEG eingerichtet. Sie koordiniert die Arbeit des Lenkungsausschusses, be- gleitet den Aufbau der Beratungsstrukturen und bearbeitet Einzelthemen mit den jeweils zuständigen Fachakteuren bzw. Fachakteurinnen. Es erfolgte eine fachspezifische Ver- netzung auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene. 2. Ausbau der Beratunqsstrukturen zum Alloemeinen Gleichbehandlunosoesetz (AGG) lm Zuge des seit dem Jahr 2018 laufenden Landesmodellprojektes wurden Strukturen der horizontalen Antidiskriminierungsberatung erfolgreich aufgebaut. Das Modellprojekt läuft bis Dezember 2020 und wird vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen umgesetzt. Dieses hält an den drei Regionalstandorten in Leipzig, Dresden und Chemnitz mit Aus- strahlung in die angrenzenden Landkreise merkmalsübergreifend Beratung für von Dis- kriminierung betroffene Personen vor. Der Aufbau wird in enger Kooperation mit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung im SMJusDEG geleistet. Ziel ist es, die Erfassung und Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Aufbauphase für die Wei- terentwicklung des Angebotes zu nutzen. Die Strukturen sollen nach 2020 fortgeführt und verstetigt werden. lm Rahmen der Weiterführung des Beratungsangebotes soll über die Verstetigung des bisherigen Angebotes hinaus eine stärkere Einbindung des ländli- chen Raumes erfolgen. Verschiedene Formate wie E-Mail-Beratung, Online-Beratung oder aufsuchende Beratung sind dafür bereits in der Erprobungsphase und sollen in die Weiterentwicklung einfließen. 3. Landesaktionsplan zur Förderunq der Akzeotanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt Der Landesaktionsplan zur Förderung der Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (LAP Vielfalt) als Bestandteil der Kabinettsstrategie hat zumZiel, die Wertschät- zung von Vielfalt mit Bezug auf die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Sachsen zu Seite 3 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUST]Z UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN stärken und Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, inter- und transge- schlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTTIQ.) abzubauen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die beteiligten Ressorts. Die Begleitung und Koordinierung zum LAP Vielfalt und dem zugehörigen Beirat liegt in der Zuständigkeit des SMJUsDEG. Auch der LAP Vielfalt soll entsprechend den Zielstellungen des Koalitionsvertrages wei- terentwickelt werden. Dafür wird die Ausschreibung einer Studie zu Lebenslagen von LSBTTIQ. in Sachsen vorbereitet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie wird im An- schluss fachlich fundiert der Weiterentwicklungsprozess geführt werden. Eine breite Beteiligung der relevanten Akteure bzw. Akteurinnen ist vorgesehen. lm Staatsministerium für Kultus (SMK) wird in Kooperation mit Lehrkräften und unter fachlicher Begleitung durch das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul, ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Sachsen erarbeitet, der auf dem LAP Vielfalt und dem ,,Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen\" aufbaut. Er richtet sich an Lehrkräfte allgemeinbildender und wei- terführender Schulen wie Förderschulen, Oberschulen und Gymnasien sowie berufsbil- dender Schulen wie Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und berufliche Gymnasien. Die Staatsregierung hat in den Jahren 2015 und 2016 basierend auf den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention einen Aktionsplan zu deren Umsetzung erstellt. ln dem am 8. November 2016 verabschiedeten Aktionsplan der Staatsregierung wurden über 200 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Politikfeldern beschlossen. Neben grundlegenden und übergreifenden Themen beziehen sich die Handlungsbedarfe und Maßnahmen auf konkrete Handlungsfelder, die sich wiederum den Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen zuordnen lassen. Der Aktionsplan wird fortgeschrieben. Mit dem Arbeitsmarktprogramm >Wir machen das! Menschen mit Behinderungen in - Ausbildung und Beschäftigung< will die Staatsregierung Arbeitgeber motivieren, die Po- tenziale von Menschen mit Behinderungen für ihre Unternehmen zu erschließen. Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt des- halb Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Seite 4 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLE]CHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen, mit jährlich insge- samt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Men- schen mit Behinderungen mit einer Pauschale von jeweils bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Zur Durchführung des Arbeitsmarktprogramms wurde eine Venrualtungsverein- barung mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, abgeschlossen und eine Förderrichtlinie erstellt. 5. Handlunosfeld Vielfältiokeit und Chancenqleichheit im Bericht der Personal- kommission ll Der Freistaat Sachsen hat als landesweit größter Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Die Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs (Personalkommission ll) be- schäftigte sich daher auch mit dem Thema Diversität im Öffentlichen Dienst. lm Hand- lungsfeld Vielfältigkeit und Chancengleichheit fordert die Kommission die Zunahme der Diversität im Öffentlichen Dienst aktiv zu begleiten und als Chance zu begreifen. ln die- sem Zusammenhang gibt sie zwei Handlungsempfehlungen. a) Enrverbspotentiale umfassend nutzen: Ziel hierbei ist eine gezielte Ansprache und Qualifizierung aller potentiell Enrverbsfähigen für eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst. Dazu gehören auch Menschen mit Behinde- rung oder Langzeitarbeitslose ebenso wie Menschen mit Migrationshintergrund. Hierfür sollte beispielsweise die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit intensiviert werden. b) Vorurteilen oeoenüber rsität entqeqenwirken : Es bedarf einer Sensibilisierung der Bediensteten für die Folgen des demografischen Wandels und der daraus resultierenden Diversität. Hierfür gilt es, Vorurteile jeder Art zu identifizieren und diesen durch gezielte Angebote entgegenzuwirken. 6. lnteoration und Antidiskriminierunq Über die Richtlinie lntegrative Maßnahmen werden unter anderem Fördermittel für die interkulturelle Öffnung von lnstitutionen außerhalb der Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Seite 5 von 10",
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"content": "STAATSM]NISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN lm Bereich des SMK wurde das Thema Diskriminierungsschutz als Querschnittsaufgabe im Referat 36 ,,Politische Bildung, Migration, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)\" im Geschäftsverteilungsplan verortet. ln Sachsen wird das Programm ,,Vielfalt entfalten - Gemeinsam für starke Schulen\" bis 2023 mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit der Stif- tung Mercator durchgeführt. Ziel des Programms ist die Förderung einer diversitätssen- siblen und diskriminierungskritischen Schulentwicklung. Das Bewusstsein für Diversität und Diskriminierung im Schulalltag soll geschärft werden, damit Unterricht noch vorur- teilsbewusster und chancengerechter gestaltet werden kann. Das Programm richtet sich an Schulen, an die Bildungsverwaltung sowie an lnstitutionen der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und verknüpft dadurch Diversitätsansätze in den Bereichen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung systematisch miteinander. 7 Demo kralie Tentrrrm und I roo ram m ..Weltoffenes Sachsen\" Die Maßnahmen des Demokratie-Zentrums Sachsen und des Landesprogramms,,Welt- offenes Sachsen\" befinden sich in laufender Umsetzung und werden entsprechend des Bundesprogramms,,Demokratie leben!\" fortgeführt. 8. Beitritt des Freistaates zur..Charta der Vielfalt\" Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2019 bekennt sich der Freistaat Sachsen zur Förderung von Chancengleichheit und Wertschätzung innerhalb der Be- legschaft, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltan- schauung, Behinderung, Alter sowie sexueller und geschlechtlicher ldentität. lm Zuge der Modernisierung der sächsischen Veruvaltung ist die Ausrichtung an Diversity Ma- nagement eine wichtige Unterstützung und Ergänzung. ln der aktuellen Legislaturperiode soll das Bekenntnis zur Charta der Vielfalt innerhalb der sächsischen Venrualtung konkret untersetzt werden. Dafür soll ein Konzept entwi- ckelt werden, welches entsprechende Zuständigkeiten und konkrete Maßnahmen zut Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen (der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber, die Landesvenvaltung als Dienstleisterin, als Ausführende von Rechtsvorschriften und als Auft rag- u nd Fördermittelgeberi n ) festschreibt. Seite 6 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EIJROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Queeres Netzwerk Sachsen wurde im Oktober 2019 erfolgreich der Fachtag: ,,Diversität in der Venrvaltung leben - Herausfor- derungen als Chance\" für Bedienstete der Kommunal- und Landesverwaltungen Sach- sens durchgeführt. Dies bildete einen praxisnahen Einstieg in die Umsetzung der Charta der Vielfalt. lm Rahmen der Entwicklung eines Fortbildungskonzeptes zur Förderung von Diversität und zum Abbau von Diskriminierung ist vorgesehen, das E-Learning-Programm zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als für alle Bedienstete verpflichtende Online- Schulung zu modernisieren und an den aktuellen lnformationsbedarf anzupassen. Die Arbeitsgruppe zur fachlichen Begleitung der Beschwerdestellen nach $ 13 AGG wird fortgeführt. 9. Modellprojekt zur Erprobu nq anonvm isierter Bewerbu nqsverfah ren Das Modellprojekt anonymisierte Bewerbungsverfahren wurde durch das Personalrefe- rat des Staatsministeriums des lnnern (SMl) im Zeitraum April bis August 2019 durchge- führt. Für das Modellprojekt wurden zwei Ausschreibungsverfahren bei der Landesdirek- tion Sachsen ausgewählt, um die Vielfalt der Beschäftigungsbereiche in dieser größten Venrvaltungsbehörde im Geschäftsbereich des SMI abzubilden. Darüber hinaus war hier ein breites Spektrum an Bewerbern bzw. Bewerberinnen zu envarten und der Einfluss einer möglichen Bekanntheit einzelner Bewerber bzw. Bewerberinnen aus vorangegan- genen Verfahren weniger wahrscheinlich. Weil das SMI personalführende Dienststelle für Beamte der Laufbahngruppe 2.2 und vergleichbare Beschäftigte der Landesdirektion Sachsen ist, hat sich das Modellprojekt auf zwei Verfahren aus diesem Bereich bezo- gen. Für die Bearbeitung der ausgewählten Verfahren wurden zwei Arbeitsgruppen aus Mit- arbeiter/innen gebildet, die auch regulär regelmäßig Auswahlverfahren bearbeiten. Eine dieser Arbeitsgruppen bearbeitete die Bewerbungsunterlagen in anonymisierter Form, die zweite Arbeitsgruppe nahm die Anonymisierung vor und bildete mit der Bearbeitung der n icht anonym isierten Bewerbu ngsu nterlagen d ie Referenzg ru ppe. Seite 7 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLE]CHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Beide Arbeitsgruppen erstellten je eine Übersicht, aus der die für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgewählten Bewerber/innen hervorgingen. Diese erstellten Matrizen wurden in der Folge verglichen. Beide Arbeitsgruppen sind bei der Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen in Bezug auf die Erfüllung der Mindestanforderungen unabhängig voneinander zum jeweils im Wesentlichen gleichen Ergebnis in Bezug auf die Einladung der Bewerber/innen zum Vorstellungsgespräch gekommen. Nach Auswertung des Projektes lassen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren in den durch das SMI im Rahmen des Modellprojektes durchgeführten Stellenbesetzungsver- fahren grundsätzlich umsetzen. Die Anonymisierung der Daten verursacht zusätzlichen Auflrvand im Verfahren. Er lässt sich lediglich minimieren, je eher die Anonymisierung im Verfahren ansetzt und wie sie ggf. technisch in den Bewerbungsprozess integriert ist, nicht jedoch vermeiden. Verfah- ren mit klar definierbaren Anforderungsprofilen sind für anonymisierte Verfahren besser geeignet als solche mit umfangreichen Anforderungsprofilen, die durch verschiedenste Ausbildungsgänge erfüllt werden können. Rückfragemöglichkeiten bei Bewerber/innen und Recherchemögl ichkeiten bestehen im anonym isierten Verfah ren nicht. Der Vergleich der Auswahllisten in den beiden durchgeführten Verfahren zeigt, dass eine entsprechend den Vorgaben von Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz durchgeführte Auswahlverfahren eine ausreichende Gewähr für eine diskriminierungsfreie Auswahl bietet. Zumindest für den öffentlichen Dienst - der an diese Vorgabe gebunden ist - bedarf es im Ergebnis des Modellprojektes und der Bewertung des SMI anonymisierter Bewer- bungsverfahren deshalb nicht. Eine Bewertung des Lenkungsausschusses Antidiskrimi- nierung steht noch aus. Seite I von 10",
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"content": "STAATSMINlSTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN 10. Koordinierunosstelle zur Förderunq der Chancenoleichheit an sächsischen Universi- täten und Hochschulen Die Koordinierungsstelle hat ihr Themenspektrum hinsichtlich der verschiedenen Dis- kriminierungskategorienA/ielfaltsaspekte wie Alter, physische und psychische Beein- trächtigungen, sexuelle ldentität oder kulturelle Herkunft eniveitert. Frage 3: lst eine Fortführung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskri- minierung in Sachsen geplant und wenn ja, welche Maßnahmen sind für wann angesetzt? Die Fortführung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen ist geplant. lm lV. Quartal 2020 soll die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses stattfinden. Die thematische Ausrichtung orientiert sich an den Zielstellungen des Koalitionsvertrages in Bezug auf die Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Sachsen. Das Gremium wird die formulierten Querschnittsaufgaben und Ziele bündeln und den Austausch zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Ressorts und mit den zivilgesell- schaftlichen Organisationen anregen. Aufgrund der vordringlichen Arbeitsprozesse im Zuge der Eingliederung des Bereichs Gleichstellung aus dem SMS in das SMJusDEG sowie der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie war bzw. ist eine Einberufung des Lenkungsausschusses zu ei- nem früheren Zeitpunkt nicht möglich. Seite 9 von 10",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG I Freistaat SACHSEN Frage 4: Plant die Staatsregierung eine Weiterentwicklung des sächsischen Aktions- programms zur HIV/AIDS- und ST|-Bekämpfung und wenn ja für wann? Die Staatsregierung plant eine Weiterentwicklung des Aktionsprogramms. Ein für Ende März 2020 geplantes erstes Arbeitstreffen zu dieser Thematik musste wegen der CO- VID-19-Pandemie abgesagt werden. Wann eine Überarbeitung des Aktionsprogramms abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung L-- Wolfram er Seite 10 von 10",
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