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"content": "~ SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Ihre Nachricht vom Herrn Dr. Matthias Rößler 11. Mai 2020 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Geschäftszeichen 01067 Dresden (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/21/46 Dresden.Z~ . Mai 2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 7/2305 Thema: Förderung des Fördervereins Demokratisches Handeln e.V. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Internetauftritt des Fördervereins Demokratisches Handeln e.V. (https://www.demokratisch-handeln.de/) wird dieser vom Freistaat Sachsen gefördert.\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte des Vereins Demokratisches Handeln e.V. wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 durch den Freistaat MACH Sachsen in jeweils welcher Höhe und aufgrund welcher Förderrichtlinie WAS - WICHTIGES bzw. Vereinbarung an welchen Schulen und Einrichtungen gefördert? Ar bt il t n im Öfft ntlichtn Oitn!ol Sach!.tn (Bitte nach Haushaltsjahren je Schule und Einrichtung die Projekte aufgliedern.) Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1 zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren je Schule und Einrichtung für jedes Projekt aufgliedern.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde im Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Januar 2013 eine Vereinbarung getroffen, nach der das Sächsische für Kultus Staatsministerium für Kultus das o. g. Förderprogramm jährlich mit einer Carolaplatz 1 01097 Dresden pauschalen Summe von 20,0 T€ unterstützt. Diese Vereinbarung galt bis 2018. Zur besseren Steuerung der Prozesse und Stärkung der regionalen www.smk.sachsen.de Perspektiven wurde dieses Verfahren umgestellt. Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Der Freistaat Sachsen fördert seitdem auf der Grundlage der Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Wettbewerbs Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter Seite 1 von 3 www.smk .sachsen.de/kontakt.htm",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5iSACHsEN „Demokratisch Handeln - Ein Förderprogramm für Jugend und Schule\" zwischen dem Landesamt für Schule und Bildung und dem Thüringer Förderverein „Demokratisch Handeln\" e. V. vom 3. Mai 2019 die Regionalstruktur des Wettbewerbes in Sachsen. Die Höhe der jährlichen Förderung betrug 20,0 T€ im Haushaltsjahr 2019 und wird im Haushaltsjahr 2020 ebenfalls 20,0 T€ betragen . Der Wettbewerb „Demokratisch Handeln - Ein Förderprogramm für Jugend und Schule\" leistet einen Beitrag zu politischer Bildung und demokratischer Erziehung. Er hat zum Ziel, die junge Generation zum Engagement für das politische Gemeinwesen zu ermutigen und sucht deshalb die Auseinandersetzung mit Themen und Aufgaben des demokratischen Gemeinwesens in unterschiedlichen Lernformaten und Projekten in Schule und Jugendbildung. Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Verein im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1 geplant und jeweils in welcher Höhe Fördermittel dafür ausgezahlt bekommen und wie hoch war je Projekt die Teilnehmerzahl? (Bitte nach Haushaltsjahren je Schule und Einrichtung für jedes Projekt aufgliedern.) Eine direkte finanzielle Förderung einzelner Projekte an Schulen erfolgte nicht. Im Haushaltsjahr 2019 nahmen insgesamt 24 Schulen am Wettbewerb teil (siehe Anlage 7 zur Kleinen Anfrage Drs. 7/2010). Es erfolgte keine Erhebung darüber, wie viele Klassen bzw. Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulprojekten im Wettbewerb beteiligt waren . Die Einzelheiten der Finanzplanung sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Plan Plan Anteil Haushaltsjahr 2019 Gesamtfinanzierung Ist Anteil Sachsen Sachsen Bundesländer Personalkosten 64.150,00 10.500,00 13.777,14 Sachkosten 46.350,00 9.500,00 6.222,86 Summe 110.500,00 20.000,00 20.000,00 Plan Gesamtfinanzierung Haushaltsjahr 2020 Plan Anteil Sachsen Bundesländer Personalkosten 60.000,00 15.000,00 Sachkosten 26.365,00 5.000,00 Summe 86.365,00 20.000,00 Im Haushaltsjahr 2020 wurden bislang 10.000 € Förderung ausgezahlt. Ein Nachweis der Mittelverwendung für 2020 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Frage 4: Aus welchen Tatsachen leitete die Bewilligungsstelle ab, dass bei dem geförderten Verein eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (s. Nr. 1.2 VwV zu § 44 SäHO)? Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller auf Ziffer 1.3 VwV zu§ 44 SäHO abzielt. Seite 2 von 3",
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"content": "~ SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Beim Förderverein „Demokratisch Handeln\" e. V. handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der unter VR 230903 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Jena eingetragen ist. Das Finanzamt Jena hat als zuständige Finanzbehörde im Freistaat Thüringen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vereins durch Freistellungsbescheid von 06.01.2020 festgestellt und dem Verein damit die steuerliche Gemeinnützigkeit beschieden . Laut Kooperationsvereinbarung ist der Förderverein „Demokratisch Handeln\" e. V. verpflichtet, zweimal jährlich einen Verwendungsnachweis der Mittel vorzulegen. Die Vorlage ist Voraussetzung zur Auszahlung weiterer Zuwendungen. Bei der Prüfung der Mittelverwendung wurden bislang keine Beanstandungen festgestellt. Auf Grund der bisher durchgeführten Zuwendungsverfahren bestehen keine Anhaltspunkte, am Vorliegen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu zweifeln. Frage 5: Erhielt der Verein im Zeitraum 2015 bis 2020 weitere Fördermittel von Dritten? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten je Mittelgeber aufgliedern.) Der Förderverein „Demokratisch Handeln\" e. V. ist eine selbständige juristische Person privaten Rechts. Über die Höhe der einzelnen Zuwendungen Dritter an den Verein liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3",
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