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"content": "STAATSMIN1STER1UNI Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 2-1053/90/61 Dresden, 13. März 2020 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 7/1702 Thema: Abschiebung in Maghreb-Staaten 2019 — Auslastung Ausrei- segewahrsam und Abschiebehaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausreisepflichtige wurden insgesamt im Jahr 2019 in die Maghreb-Staaten abgeschoben? (Bitte auflisten nach einzelnen Staa- ten!) Im Jahr 2019 wurden insgesamt 244 Personen gem. § 58 Abs. 1 Aufent- haltsgesetz (AufenthG) in die Maghreb-Staaten abgeschoben. Davon nach Algerien 23 Personen, Marokko 86 Personen und Tunesien 135 Personen. Frage 2: Hausanschrift: Wie viele Personen aus den Maghreb-Staaten sollten im Jahr 2019 ab- Sächsisches Staatsministerium geschoben werden? Bei wie vielen von ihnen ist die Abschiebung ge- des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 scheitert aufgrund von Untertauchen vor der Abschiebung, fehlenden 01097 Dresden Ausweispapieren, Erkrankungen bzw. sonstigen Gründen? (Bitte auf- schlüsseln nach Hinderungsgrund!) Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Im Jahr 2019 waren insgesamt 2.961 Abschiebungen geplant, von denen Verkehrsanbindung: 1.099 Abschiebungen vollzogen wurden. Bei 1.862 durch die Zentrale Aus- Zu erreichen mit den Straßenbahnli— länderbehörde (ZAB) vorbereiteten Abschiebungen gemäß § 58 Abs. 1 nien 3.6.7.8,13 AufenthG traten im abgefragten Zeitraum Umstände ein, auf Grund derer Besucherparkplätze: die Abschiebung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen.",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats- regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund- satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit- betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die— ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein- zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats- regierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Eine statistische Aufschlüsselung der gescheiterten Abschiebungen nach Zielstaat und Gründen für die erfolglose Durchführung erfolgt nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die in der ZAB vorliegenden 1.862 Akten zu den gescheiterten Abschiebungen händisch ausgewertet werden, um darin diese zusätzlich abgefragten Daten zu ermitteln. Ausgehend von einem durch- schnittlichen Arbeitsaufwand von einer Stunde je Akte und von einer 40-Stunden- Woche wären mehr als elf Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Ver— fügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen informationsinteresses einerseits und der Ge- währleistung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Verwaltung andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Wie viele Personen sind im Laufe des Jahres 2019 von Sachsen in Abschiebe- hafteinrichtungenl Ausreisegewahrsamseinrichtungen untergebracht und nicht abgeschoben worden? Im Laufe des Jahres 2019 wurden in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen insgesamt 61 Personen in der Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung unterge— bracht. Davon wurden zwei Personen entlassen, bei zwei Personen ist die Abschie- bung gescheitert und zwei Personen befinden sich weiterhin in der Einrichtung. Frage 4: Wie viele Personen konnten im Jahr 2019 in Abschiebehaft] Ausreisegewahrsam genommen werden? (Bitte nach Monaten getrennt aufschlüsseln und Angabe ob Person für die Behörde eines anderen Bundeslandes oder des Bundes über- nommen wurde.) Es wird auf die Anlage 1 venNiesen. Seite 2 von 3",
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"content": "Anlage 1 zu Drs.-Nr. 7/1702 Jahr 2019 Untergebrachte Monat Aufschlüsselung nach BundeslandIBund gesamt Freistaat Bayern —\\oo—\\—\\—\\—\\—\\—\\—-\\—\\<.oo>—\\—\\.b—\\—\\NO)—\\—\\oooo<J1—\\—\\AAOANAwNAAmAth-hmmN-ß—-\\I\\)I\\>—\\U1 Brandenburg Hamburg Januar 15 Hessen Freistaat Sachsen Sachsen—Anhalt Freistaat Bayern Hessen Februar 21 Freistaat Sachsen Sachsen—Anhalt Freistaat Thüringen Brandenburg Bund März 19 Freistaat Sachsen Sachsen—Anhalt Freistaat Thüringen Baden-Württem berg April Bund Freistaat Sachsen Freistaat Bayern Brandenburg Bund Mai 12 Freistaat Sachsen Sachsen—Anhalt Freistaat Thüringen Juni Freistaat Sachsen Bund Juli Freistaat Sachsen Freistaat Thüringen Bund Hessen August 13 Nordrhein-Westfalen Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt F reistaat Bayern September Bund Freistaat Sachsen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Oktober 11 Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Freistaat Bayern Brandenburg Bund Hessen November 18 Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz _\\ Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Freistaat Sachsen Dezember Freistaat Thüringen",
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"content": "Anlage 2 zu Drs.-Nr. 7/1702 Jahr 2019 Monat durchschnittliche durchschnittliche Bettenauslastung Aufenthaltsdauer in Tagen Januar 7,00 12,06 Februar 14,25 11,74 März 12,62 11,53 April 10,23 13,35 Mai 9,00 14,68 Juni 6,20 20,67 Juli 4,68 9,67 August 5,45 9,94 September 6,50 17,73 Oktober 5,32 9,17 November 11,97 14,96 Dezember 9,84 13,26",
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