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"content": "STAATSMlNlSTERWM Freistaat DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 36-1 053/99/1 0 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden. 27. Mai 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/2143 Thema: „Gefährliche Orte, „Kontrollstellen“, „Kontrollbereiche“ und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüber- schreitende Kriminalität“ in Leipzig] 1. Quartal 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der S'a'chsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellungen auf § 15 Abs. 1 Sächsisches PolizeivolIzugsdienstgesetz (SächsPVDG) beziehen. Frage 1: Wie viele und welche Orte in Leipzig werden gegenwärtig nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG auf Grund welcher detaillierter Lageerkennt- nisse geführt? (Bitte aufstellen nach Revierbereich, Orten, Plätzen, Straßen, Straßenzügen und dem jeweiligem räumlichen Umfang.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium In Leipzig wurden in den folgenden besonders kriminalitätsbelasteten örtli- des Innern chen Bereichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Nr. 2 SächsPVDG durchgeführt: Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 1. Stadtbezirk Leipzig-Ost (Revierbereich Leipzig-Zentrum) www.smi.sachsen.de . „Ludwigstraße“ (Eisenbahnstraße/Elisabethstraße 9 Eisenbahnstraße Verkehrsanbindung: 9 Rosa-Luxemburg-Straße 9 Mariannenstraße 9 Hermann- Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Liebmann—Straße 9 Ludwigstraße 9 Elisabethstraße) nien 3, 6, 7, 8, 13 . „Rabet“ (Eisenbahnstraße/Elisabethstraße —> Elisabethstraße 9 Kon- Besucherparkplätze: radstraße 9 Hermann—Liebmann—Straße 9 Rabet 9 Lorenzstraße 9 Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Konstantinstraße 9 Eisenbahnstraße) Str. 2 oder 4 melden. 2. Stadtbezirk Leipzig-Mitte (Revierbereich Leipzig-Zentrum) . Bereich „Schwanenteich“ neben der Leipziger Oper . Bereich „Kleiner-Wil|y-Brand-PIatz/Bürgermeister-Müller-Park“",
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"content": "STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN 3. Stadtbezirk Leipzig-West (Revierbereich Leipzig-Südwest) . Teilbereich der Fußgängerzone „Stuttgarter Allee\" 4. Stadtbezirk Leipzig-Ost (Revierbereich Leipzig-Südost) . Bereich „Leonhard—Frank—Straße“ (Leonhard-Frank—Straße 9 Püchauer Straße [nördlich der Kreuzung Macherner Straße] % Walther—Barth-Straße [zwischen Leonhard-Frank-Straße und Reinhardtstraße] —> Alfred-Schurig-Straße % Ros- marienweg % Portitzer Straße [ab Macherner Straße bis Übergang Louis- Fürnberg-Straße] % Louis-Fürnberg-Straße). Die im Zusammenhang mit der Frage stehenden Lageerkenntnisse wurden als „VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Diese Einstufungen beruhen auf § 4 Abs. 2 Nr. 4 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz i. V. m. Ziffern II Nr. 8.1, I Nr. 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen, da die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Ziel der Maßnahme ist es, auf der Grundlage der Kenntnisse zur örtlich konkreten deliktsbezo- genen Kriminalitätsbelastung, Straftaten zu verhindern. Ein öffentliches Bekanntwerden der polizeilichen Lage würde dazu führen, dass potentielle Täter ihre Vorgehensweise darauf einstellen könnten. Aufgrund dieser Einstufung wurde die weitergehende Be- antwortung der Frage 1 an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermögli- chen. Frage 2: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020 die Ein- richtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Ver- sammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entspre- chend der §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageer- kenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPVDG wird we- der statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Ein Kontrollbereich wurde anlässlich der unter dem Titel „Wir sind alle links unten“ an- gekündigten Versammlungslage am 24. Januar 2020, 20:00 Uhr, bis 26. Januar 2020, 06:00 Uhr, eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste den innerhalb von Kreisverkehr/Kari- Tauchnitz-Straße, Martin-Luther-Ring, Wilhelm-Leuschner-PIatz, Roßpiatz, Grünewald- straße, Windmühlenstraße, Bayrischer Platz, Arthur-Hoffmann-Straße, Kohlenstraße, Lößniger Straße, Richard-Lehmann-Straße, Zwenkauer Straße, Meusdorfer Straße, Mühlhoizgasse, Teichstraße, B2 in stadteinwärtige Richtung, Wundtstraße, Karl- Tauchnitz-Straße bis Kreisverkehr/KarI-Tauchnitz-Straße gelegenen Bereich und er- streckte sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten Breite, ein- schließlich Gehweg und möglicher angrenzender Bebauung. Tatsachen rechtfertigten die Annahme, dass im angesprochenen räumlichen Bereich Straftaten im Sinne des § 100a Strafprozessordnung und nach § 28 Sächsisches Ver- Seite 2 von 4",
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"content": "STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES iNNERN SACHSEN sammlungsgesetz drohten. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Erkenntnislage zur autonomen linksextremistischen Szene in Leipzig war insbesondere von Bedeutung, dass im Vorfeld der für den 29. Januar 2020 terminierten mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vereinsverbot der lnternetplattform „linksun- ten.indymedia.org“ bundesweit auch durch die militante autonome Szene zu Protesten aufgerufen worden war. Wegen der zentralen Bedeutung der Plattform für die Szene sollten am 25. Januar 2020, dem so genannten ,,Tag (((i)))“, insbesondere Aktionen in Leipzig vor dem Sitz des BundesvenNaltungsgerichtes stattfinden. Neben angezeigten Versammlungen war auch mit spontanen Aktionen der gewaltbereiten bzw. gewaltge- neigten linksextremistischen Szene zu rechnen. In der Stadt selbst wurden eine Viel- zahl von Piakatierungen, Graffiti, Transparentaktionen mit der Zielrichtung „Tag(((i)))“ am 25. Januar festgestellt. Unter anderem wurde in Leipzig ein Plakat mit der Aufschrift „Am 25.01.2020, gemeinsam und entschlossen gegen das Verbot, wir sind alle Iinksunten, indymedia.org. BURNING THE Court-House“ an einer Hauswand ange- bracht. Am 10. Januar 2020 erschien auf „de.indymedia.org“ ein Artikel des Autors „Ein auf- ständiger Einkaufswagen“ unter der Überschrift „Wir suchen die direkte Konfrontation — Am Tag (((i))) alle nach Leipzig: Bullen angreifenl“. Darin heißt es u. a.: „...Die Jahre der Defensive müssen wir hinter uns bringen und uns in ein neues kämp- ferisches und hoffentlich revolutionäres Jahrzehnt begeben. Hierfür rufen wir alle emanzipatorischen und militanten Kräfte auf, am Tag (((i))), den 25.01.2020, gemein- sam das alte Leipziger Pflaster aufzuwühlen und die neue Welt zu erkämpfen! Der Artikel schließt mit der Schlussformel: „...im Gegensatz zu ihnen, fühlen wir uns dadurch nicht verletzt und bleiben dabei: Bullenschweine angreifen! Für den Krawall, für einen militanten Widerstand. Am Tag (((i))) den Staat angreifen, Leipzig wird brennen. Freiheit für alle Gefangenen, Feuer allen Knästen. (A)...“ Seite 3 von 4",
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"content": "STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Frage 3: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 15 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Es wird auf die Antwort auf die Frage 2 Absätze 2 ff. venNiesen Zum Kontrollbereich anlässlich der regelmäßig wiederkehrenden Silvesterereignisse zum Jahreswechsel 2019/2020 in Leipzig, Stadtteil Connewitz, wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 7/1173 verwiesen. Weitere Kontrollbereiche wurden nicht eingerichtet. Frage 4: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020 auf Grund welcher dokumentierten Erkenntnisse und welches polizeilichen Kontrollkonzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPolG aus- gewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Erkenntnissen und Benennung des poli- zeilichen Konzeptes auflisten) Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS- NUR FÜR DEN DlENSTGEBRAUCH“, da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Kontrollzweck zuwiderlaufen Würde. Aufgrund dieser Einstufung der ausgewiese— nen Straßen und der für die Entscheidung zugrundeliegenden Erkenntnisse wurde die Beantwortung der Frage 4 an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu er- möglichen. Ergänzend wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 verwiesen. Frage 5: Sind gegen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 vorgenommene verdachtsunab- hängige Kontrollen an „gefährlichen Orten“, in Kontrollbereichen, an Kontroll- stellen oder auf Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität Rechtsmittel eingelegt worden? (bitte auch Verfahrensstand ange- ben) Im abgefragten Zeitraum wurde ein Rechtsmittel gegen eine Kontrolle in einem Kon- trollbereich eingelegt. Das gerichtliche Verfahren wurde durch die Zurückweisung des Antrages des Klägers auf Zulassung der Berufung durch das Sächsische Oberverwal- tungsgericht rechtskräftig abgeschlossen. ndlichen Grüßen ProDr. RolandWölier Seite 4 von 4",
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