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            "content": "Da der Corona-Soforthilfe-Zuschuss des Bundes in der Steuererklärung 2020 anzugeben ist, hat die SAB eine Zuordnung von bewilligten Anträgen zu den Steuernummern der Finanzverwaltung hergestellt. Die Prüfung der Existenz des Antragstellers erfolgt durch einen maschinellen Abgleich der vom Antragsteller im Antrag genannten Steuernummer und Kontonummer mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten. Ausgehend von einer Kennung in der Steuernummer des Antragstellers, aus der ein Indiz für eine Insolvenz ableitbar ist, wurden alle Anträge nach diesem Kennzeichen durchsucht und die ermittelten Anträge einer intensiveren Beurteilung unter Nutzung von Insolvenzregistern unterzogen. Die Bewilligung von Anträgen nach der Förderrichtlinie Ausbildungszuschuss wird von der Landesdirektion betreut und findet ohne einen automatisierten Datenabgleich statt. Für eine Inanspruchnahme durch das beantragende Unternehmen müssen u.a. der Nachweis zum Ausbildungsverhältnis, Gehaltsnachweise und ein Anerkennungs- bescheid der Agentur für Arbeit über die im jeweiligen Betrieb gewährte Kurzarbeit vorliegen. Grundlage der Bewilligungen durch die Landesdirektion sind folglich bereits durch die Agentur für Arbeit geprüfte Unterlagen. Frage 3: Was hat die Staatsregierung in der Vergangenheit unternommen, um Auszahlungen von durch Betrüger beantragte Corona Soforthilfe zu ver- hindern? In den Corona-Soforthilfe-Programmen sind im Antrag weitgehende Eigenerklärungen zu leisten. Die Antragsteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Falschanga- ben über subventionserhebliche Tatsachen als Subventionsbetrug strafbar sind. Sie müssen versichern, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahr- heitsgetreu gemacht wurden. Der Zuwendungsempfänger wird zudem verpflichtet, auch nach Bewilligung und Auszahlung an der Erfolgskontrolle mitzuwirken. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern für Zuschüsse des Bundes für Kleinunternehmen und Soloselbständige schreibt „stichprobenartige und ver- dachtsabhängige Prüfungen“ vor. Die Art der Antragstellung bietet bereits Prüfmöglich- keiten, um unrechtmäßigen Auszahlungen vorzubeugen und Auffälligkeiten zu entde- cken. Die SAB führt systematische Datenanalysen und interne maschinelle Datenabglei- che sowie diverse IT-Sicherheitschecks durch, die es erlauben, Anträge mit erhöhtem Risiko falscher Antragsstellungen zu identifizieren. Diese Fälle werden einer vollständi- gen Prüfung unterzogen. Nachdem die SAB eine betrügerische Internetseite entdeckt hatte, welche das SAB- Förderportal nachahmte, hatte die SAB sofort vorübergehend die Auszahlung für die Bundes-Zuschüsse gestoppt und zur Erhöhung der Sicherheit im Förderverfahren das Auszahlungsverfahren erweitert. Soweit kein maschineller Abgleich möglich ist, erhalten die Unternehmen mit der Bewilligung ein Auszahlungsantragsformular, auf dem die Ver- antwortlichen ihre Kontodaten eintragen und im Original unterschreiben müssen. Erst wenn das Formular im Original wieder bei der SAB eingeht, wird nach einer erneuten Prüfung der Zuschuss ausgezahlt. Bei der Bewilligung von Darlehen erfolgt die Identifizierung der Antragsteller u. a. durch die Vorlage von Ausweisdokumenten (Fotoidentifikation) und Handelsregisterauszügen. Seite 2 von 3",
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