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"content": "STAATSMlNISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 3-1 0513/89/55 Dresden. 28. Januar 2020 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 7/857 Thema: Illegale Push-Backs Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Berichten zufolge finden an der kroatischen Grenze immer wieder illegale Push-Backs statt, an denen kroatische Poli- zist*innen beteiligt sein sollen. Zudem wird der Grenzagentur Frontex von Geflüchteten und Hilfsorganisationen vorgeworfen, mithilfe sog. MAS(‚Multipurpose Aerial Surveillance‘)-Flüge zu dieser Praxis beizu- tragen, indem sie Grenzregionen u.a. in Kroatien überwacht und Ent- deckungen der Grenzübertritte an die kroatische Polizei weiterleitet. Im Rahmen der Frontex-Operationen sind in Kroatien auch deutsche Poli- zeivollzugsbeamt*innen im Einsatz (BT Drs. 19/14276 Frage 16). Als Push-Backs werden völkerrechtswidrige Zurückweisungen von ausländischen Personen ohne Aufenthaltstitel (für das Zielland) an der Hausanschrift: Grenze bezeichnet, die gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Sächsisches Staatsministerium Nichtzurückweisung verstoßen (Art. 33 GFK). Die zurückgewiesenen des Innern Personen haben dabei keine Möglichkeit einen Antrag auf Asyl zu stel- VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden len. Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 (Quellen: https:llwww.borderviolence.eulwp-contentluploadleuly- www.smi.sachsen.de 2019-Final-Report.gdf Verkehrsanbindung: https:Ilwww.deutschlandfunk.delpolizeiqewalt-auf-der-balkanroute-sie- Zu erreichen mit den Straßenbahnli- brechen-arme-beine.724.de.html?dram:article id=455251 nien 3, 6, 7, 8, 13 h_tt_ps:IIwww.spEgel.de/politiklauslandlbosnien-humanitaere- Besucherparkplätze: katastrophe-vor-den-toren-der-eu-a-1297625.html Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. https:Ilwww.heise.de/tp/featureslHilft-Frontex-bei-illegalen-Push- Backs-4542820.html )“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM Freistaat DES lNNERN SACHSEN Frage 1: Wie viele sächsische Beamt*innen befinden sich nach Erkenntnissen der Sächsi- schen Staatsregierung in welcher Funktion derzeit im Rahmen des Frontexein- satzes an den EU-Außengrenzen im Einsatz? (Bitte Einsatzorte angeben) Derzeit befinden sich zwei sächsische Polizeibeamte im Rahmen der Zusammenarbeit mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex zur Unterstützung der bulgarischen bzw. griechischen Grenzpolizei im Einsatz des European Patrols Network „JO Flexible Operational Activities Land on Border Surveillance - Southeastern“. Beide versehen ihren Dienst als Border Surveillance Officer. Frage 4: lnwieweit werden sächsische Einsatzkräfte, die an Frontex-koordinierten Maß- nahmen teilnehmen, hinsichtlich der Vermeidung von Grundrechtsverstößen und der Verpflichtung des Internationalen Schutzes sensibilisiert? Sächsische Polizeibeamte werden, wie alle anderen Polizeibediensteten deutscher Polizeibehörden, die an Frontex-koordinierten Maßnahmen teilnehmen, in spezifischen Vorbereitungsseminaren (VBS) vor der Entsendung in Frontex-Einsätze zentral einge- wiesen und beschult. Eines der Kernthemen dieser Beschulungen ist der „Code of Conduct“ (000), also der Verhaltenskodex von Frontex mit all seinen Inhalten. Des Weiteren wird auf den 000 in anderen Zusammenhängen hingewiesen, z. B. bei der Vorstellung der Module ,,Allge— meine Vorbereitung auf Frontex-Einsätze“, „Zusammenarbeit mit nationalen und inter- nationalen Kräften“ sowie „Workflow im Hotspot\". Das Thema „Menschenrechte und Grundrechtsverstöße“ wird grundlegend thematisiert und an verschiedenen Stellen der VBS aufgegriffen. Durch die Geschäftsstelle der Bund-Länder—Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissi- onen“ werden bei der Vorstellung ihrer Aufgaben im Rahmen der VBS ebenfalls 0. 9. Themen in Zusammenhang mit den „Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen“ (Leitlinien) vertieft und eine entsprechende Sensibilisierung vorgenommen. Dabei werden auch Gründe für eine Repatriierung, also eine Beendigung des Einsatzes, wie es z. B. der Verdacht ei- nes Dienstvergehens oder einer Straftat darstellt, erläutert (Ziffer 4.10.4 der Leitlinien). Daneben wird an die Beamtinnen und Beamten von Frontex umfangreiches Informati- onsmaterial zu o. 9. Themen ausgehändigt. Der CoC wird darüber hinaus nochmals im „Operational Briefing\", also der Einweisung vor Beginn des Einsatzes im Einsatzgebiet vorgestellt. Dies stellt einen eigenen The- menkomplex dar. Seite 2 von 3",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung in Bezug auf illega- le Push-Backs aus Kroatien nach Bosnien-Herzegowina und anderen Regionen an den EU-Außengrenzen vor? Frage 3: Inwieweit ist der Sächsischen Staatsregierung bekannt, ob die im Einsatz befind- lichen sächsischen Beamt*innen selbst an solchen illegalen Push-Backs beteiligt waren oder sind oder Kenntnis von der Praxis vor Ort haben? Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich der Beteiligung sächsischer Beamt*innen an sog. MAS-Flügen und deren Auswertung vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2, 3 und 5: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit ndlichen Grüßen 4%. . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3",
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