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"content": "STAATSMINISTERIUIVI Freistaat DER JUSTIZ SACHSEN Die Staatsministerin SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Durchwahl Hospitalshaße 7 101097 Dresden Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Präsidenten des Sächsischen Landtages staatsministerin@ smj.justiz.sachsen.de* Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 Aktenzeichen 01067 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 1040E/57l16-KLR Dresden, 2. März2O20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg (AfD) Drs.-Nr.: 711344 Thema: Verfahren am Amtsgericht Marienberg Sehr geehrter Herr Präsident, TOB MIT namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die 1' O Kleine Anfrage wie folgt: ww\\ir.toB-MrT-t.DE Frage 1: Wie viele Verfahrenseingänge hat es beim Amtsgericht Marienberg H5:,::\"r:':t,\"abminisrerium 2017,2018 und 2019 gegeben? (bitte nach Jahresscheiben getrennt fl::ffi:1i\"*, die Summen angeben und nach Straf-, Bußgeld-, Familien- und Zivtl- 010e7 Dresden sachen sowie nach Haupt- und Eilverfahren aufschlüsseln) 3l';ßT::;:l\"utsche Post www. justiz. sachsen.de/smj Frage 2: Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Wie hoch war die Zahl der Bestandsverfahren am Amtsgericht Marien- Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 berg zum 31.12.2017,31.12.2018 und 31.12.20'19? (bitte nach Jahres- Parken und behinderten- gerechter Zugang trber scheiben getrennt die Summen angeben und nach Straf-, Bußgeld-, Einfahrt Hospitalstraße 7 Familien- und Zivilsachen sowie nach Haupt- und Eilverfahren auf- Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternet- schlüsseln) seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie ftlr verschlilsselte elektronische Nachrichtent nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit sächsischen Justizbehörden unter www.iustiz.sachsen.de/E- Seite 1 von 5 Kommunikation.",
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"content": "STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ 5 Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie lange dauerten 20'17,2018 und 2019 gerichtliche Verfahren am Amtsge- richt Marienberg durchschnittlich? (bitte nach Jahresscheiben trennen und nach Straf-, Bußgeld-, Familien- und Zivilsachen sowie nach Haupt- und Eil- verfahren aufsch lüsseln) Frage 4: Wie hoch war der Anteil an unerledigten Gerichtsverfahren, die zum 31.12.2017, 31.12.201 8 und 31.12.2019 a) länger als 6 Monate b) länger als 12 Monate c) länger als 24 Monate beim Amtsgericht Marienberg anhängig waren? (bitte nach Jahresscheiben getrennt die Summen angeben und nach Straf-, Bußgeld-, Familien- und Zivil- sachen sowie nach Haupt- und Eilverfahren aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Verfahrenseingänge, -bestände und -dauern sowie die Anzahl der Verfahren, die zu den jeweiligen Stichtagen länger als sechs Monate, zwölf Monate und 24 Monate anhängig waren, können der Tabelle in der Anlage entnommen werden. Bezüglich der Fragen 1 bis 3 sind Verfahren in Zuständigkeit der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers, denen ein richterliches Verfahren nicht vorausging, nicht Gegenstand der vorliegenden amtlichen Statistiken in Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen und Zivilsachen und somit darüber nicht zahlenmäßig ermittelbar. Zur Beantwortung von Frage 4 wurde eine im vorliegenden Zusammenhang nur in dieser Hinsicht mögli- che Auswertung des gerichtlichen Fachverfahrens forumSTAR durchgeführt, da die lnformationen im Sinne der Fragestellung der Staatsregierung nicht vorliegen. Eine Seite 2 von 5",
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"content": "STAATSNIINISTERIUM DER JUSTIZ 5 Freistaat SACHSEN Differenzierung danach, ob die Verfahren durch Richterinnen und Richter oder Rechts- pflegerinnen und Rechtspfleger geführt werden, ist nicht möglich. Da die den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 zugrunde gelegten amtlichen Statistiken lediglich richterliche Verfahren beinhalten, bei Frage 4 jedoch auch Verfahren in der Zuständigkeit der Rechtspflegerinides Rechtpflegers beinhaltet sind, sind die sich er-gebenden Werte nicht kompatibel. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner- halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf. 14-l-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Venvaltungsaufiruandes ist eine weitergehende Beantwortung nicht leistbar. Aus den amtlichen Statistiken in Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen und Zivilsachen ergeben sich die gewünschten Verfahrensdaten zu Eilverfahren betreffend die Fra- gen 1 bis 3 nicht separat. Es wird bei den vorliegenden Daten nicht zwischen Haupt und Eilverfahren unterschieden. Zudem sind darin - wie ausgeführt - die Verfahren in der Zuständigkeit der Rechtspflegerin/des Rechtpflegers nicht beinhaltet. Seite 3 von 5",
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"content": "STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ 5 Freistaat SACHSEN Für die umfassende Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wäre somit die Durchsicht von mindestens 7.937 Akten, die in den Jahren 2017 bis 2019 eingegangen sind, erforder- lich. Hinzu käme noch die Anzahl der Verfahren, die bereits vor 2017 eingegangen sind und zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht erledigt waren, sowie die nicht ermittelbare Anzahl an Verfahren in Zuständigkeit der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers, denen ein richterliches Verfahren nicht vorausging. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestel- lung und den Rücktransport ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Akte zu rechnen. Ausgehend von einer 4O-h-Woche wäre ein Mitarbeiter mindes- tens 49 Wochen damit beschäftigt, die Fragen zu beantworten. Andere Aufgaben könn- ten währenddessen nicht wahrgenommen werden. Eine solche Erhebung wäre mit ei- nem Aufiuand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Jus- tiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des par- lamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Be- antwortung abgesehen. Es wird zu der Frage 4 darauf hingewiesen, dass die Werte auch Verfahren beinhalten, welche ihrer Art nach erst nach einer gesetzlich festgelegten Dauer beendet werden können, wie etwa eine Vormundschaft gewöhnlich bis zur Volljährigkeit des Mündels andauert. Weiterhin ist anzumerken, dass als Eilverfahren in Zivilsachen im Sinne der Frage 4 zivilrechtliche Arrestverfahren und Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie dazu- gehörige Rechtsmittelverfahren anzusehen sind. ln Strafsachen sind beschleunigte Strafuerfahren im Sinne des $ 417 Strafprozessordnung (SIPO) und dazugehörige Be- rufungsverfahren erfasst. ln Familiensachen sind bei den Amtsgerichten alle Verfahren, die eine einstweilige Anordnung zum Gegenstand haben (vgl. S 49 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- keit [FamFG]), erfasst. Seite 4 von 5",
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"content": "Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg (AfD) Anlage Drs.-Nr. 7/1344, Verfahren am Amtsgericht Marienberg Verfahrenseingänge (Frage 1) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen Jahr 2017 792 325 947 750 Jahr 2018 639 556 829 679 Jahr 2019 685 393 654 688 am Stichtag anhängige Verfahren (Frage 2) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen 31.12.2017 248 134 495 297 31.12.2018 210 143 403 225 31.12.2019 187 107 327 250 durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten (Frage 3) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen Jahr 2017 3,6 3,3 6,8 4,1 Jahr 2018 3,8 4,2 6,1 4,5 Jahr 2019 3,1 2,4 5,8 4,5 Anzahl der Verfahren, die am Stichtag länger als 6 Monate anhängig waren (Frage 4) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen Hauptverfahre Stichtag Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren n 31.12.2017 56 0 416 0 347 10 106 1 31.12.2018 43 0 191 0 251 4 55 0 31.12.2019 32 0 161 0 248 6 70 0 Anzahl der Verfahren, die am Stichtag länger als 12 Monate anhängig waren (Frage 4) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen Hauptverfahre Stichtag Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren n 31.12.2017 35 0 323 0 218 2 70 0 31.12.2018 30 0 63 0 20 3 33 0 31.12.2019 23 0 80 0 154 2 25 0 Anzahl der Verfahren, die am Stichtag länger als 24 Monate anhängig waren (Frage 4) Strafsachen Bußgeldsachen Familiensachen Zivilsachen Hauptverfahre Stichtag Hauptverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren Eilverfahren Hauptverfahren Eilverfahren n 31.12.2017 25 0 248 0 95 0 24 0 31.12.2018 23 0 19 0 88 0 26 0 31.12.2019 9 0 25 0 91 0 2 0",
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