HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/140325/?format=api",
"id": 140325,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/140325-interkulturelle-offnung-der-landesverwaltung-im-freistaat-sachsen/",
"title": "Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung im Freistaat Sachsen",
"slug": "interkulturelle-offnung-der-landesverwaltung-im-freistaat-sachsen",
"description": "",
"published_at": "2019-07-11T00:00:00+02:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/67cc8d89f2ad1e4fd153a85a782a9ef5410dfa40.pdf",
"file_size": 252083,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://ws.landtag.sachsen.de/images/7_Drs_164_1_1_1_.pdf",
"title": "",
"author": "",
"_tables": [],
"creator": "",
"subject": "",
"producer": "; modified using iTextSharp™ 5.4.3 ©2000-2013 1T3XT BVBA (Sächsischer Landtag, Verwaltung; licensed version)",
"publisher": "Sächsischer Landtag",
"reference": "7/164",
"foreign_id": "sn-7/164",
"publisher_url": "https://www.landtag.sachsen.de/de"
},
"uid": "8b014236-395d-47bd-9373-7789747e09e7",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sn",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": 7
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=140325",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-09-23 08:48:34.382992+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/140325/?format=api",
"number": 1,
"content": "STAATS1V1N1STER1UM Freistaat FÜR SOZ1ALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Dle StaatsminIsterin für Glelchstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Präsidenten des Sächsischen Landtages Telefax +49 351 564-54909 Herrn Dr. Matthias Rößler lhr Zelchen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bItte bel Antwort angeben) VZ-0141.51-19/609 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) 7, November 2019 Drs.-Nr.: 7/164 Thema: interkulturelle öffnung der Landesverwaltung im Freistaat Sach- sen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Zuwanderungs- und Integrationskonzept II (ZIK II) wurde das Ziel abgeleitet, mehr Men- schen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst zu gewin- nen und einzustellen (Seite 76). In Drs. 6/13726 stelite die Staatsregie- rung dar, dass die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung nicht bekannt sei und das Merkmal Migrations- hintergrund der Beschäftigten auch nicht erfasst wird. In Drs. 6/297 war zumindest eine Aufschlüsselung der Beschäftigten nach Staatsangehö- rigkeit möglich. Zur Umsetzung des o.g. Zieles und zur „Interkulturellen öffnung\" nach Außen soil eine strategische Organisatlonsentwicklung im Sinne eines Vielfaltsmanagements (sog. „Diversity Management\") umgesetzt werden (vgi. ZIK II, Seite 76).\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Umsetzung des sog. „Diversity Managements\" in den ein- zeinen Behörden der Landesverwaltung und in welchem Umfang sind personelle Ressourcen für das Diversity Management jewells gebun- den? Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1 verwiesen. Hausanschrlft: Sash:dashes StaatsmInIsterium für Soziates und Verbraucher- schutz Albertstraße 10 01097 Dresden Beaucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/140325/?format=api",
"number": 2,
"content": "STAATSM1N1STER1UM Freistaat FÜR SOZ1ALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Weiche direkten und indirekten Kosten sind mit der interkulturellen Außendarstel- lung und der Organisationsentwicklung nach Innen (sog. „Dlversity Management\") in den letzten 5 Jahren verbunden gewesen? 2015-2019 Direkte Kosten indlrekte Kosten Interkulturelle Außendar- 48.100,00 E Die Kosten sind als Tell der stellung Personalverwaltung nicht abgrenzbar. Organisationsentwicklung 195.000,00 E Die Kosten sind als Teil der nach innen Personalverwaltung nicht abgrenzbar. Die Darstellung der Kosten umfasst auch die noch für das Jahr 2019 geplanten Ausga- ben. Die Kosten für die interkulturelle Außendarstellung umfassen alle Kosten für die Pflege der Verbindungen der Hochschule Meißen ins Ausland, insbesondere für die Zusam- menarbeit mit den ausländischen Partnerhochschulen. Frage 3: Woraus leitet die Staatsregierung die Notwendigkeit ab, mehr Menschen mit Mig- rationshintergrund für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und einzustellen, wenn doch die derzeitlge Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund nicht be- kannt 1st und somit auch keine derartige Bewertung möglich 1st? Es sel vorangestellt, dass es sich nicht um eine explizite Notwendigkeit handelt, Perso- nen mit Migrationshintergrund einzustellen. Es ist dahingehend zu verstehen, dass die sächsische Staatsregierung erkannt hat, dass die sächsische Gesellschaft vielfältig ist und dass sich diese Vielfalt in den Behörden entsprechend widerspiegeln soil. Es erfolgen daher entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal der sächsischen Verwaltung. Die Herstellung von Chancengleichheit ist eine wesentliche Aufgabe einer demokrati- schen Gesellschaft, dazu gehören Zugänge und Beschäftigungsoptionen. lnnerhalb der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen besteht derzeit eine Unterrepräsentanz von Beschäftigten mit Migrationshintergrund. Aus Sicht gelingender Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes ist eine angemessene demografische Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in den Verwaltungen von Land und Kommune wünschenswert. Demokratisches Handeln lässt sich nur durch eine adäquate soziale und politische Repräsentation der gesellschaftlichen Verhältnisse legitimieren. Daher muss sichergestellt sein, dass in Sachsen auch Menschen mit Migrationshintergrund mindes- tens entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil sozial und politisch repräsentiert sind. Darüber hinaus fördert eine diverse Beschäftigungsstruktur die Leistungsfähigkeit der Verwaltung insgesamt. Durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz kann bspw. besser auf die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen eingegangen werden. Dadurch werden demokratische Beteiligung sowie gegenseitige Akzeptanz gefördert. Selte 2 von 4",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/140325/?format=api",
"number": 3,
"content": "STAATSM1N1STER1UM Freistaat FÜR SOZ1ALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Schließlich sind qualifizierte Zuwanderung und die Würdigung aller bereits vorhandenen Talente von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen eine weitere Chance für die Bewältigung demografischer und ökonomischer Herausforderungen. Der Freistaat Sachsen verzeichnet bereits einen Fachkräftemangel, der noch branchenbezogen variiert. Mit der Fachkräftestrategie 2030 für den Freistaat Sachsen liegt eine vollumfäng- liche Analyse der allgemeinen Situation vor. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Altersabgangs ist die frühzeitige und voraus- schauende Gewinnung von Fachkräften für den bevorstehenden Generationenwechsel Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Neben anderen Maßnahmen, wie z. B. der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von bestimmten Gruppen und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, ist daher auch die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshinter- grund in einem regionalen, nationalen, europäischen und internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte notwendig (vgl. ZIK II, S. 14-15, S. 22). Durch die Umsetzung des „Diversity Managments\", welches unter anderem auch Menschen mit Migrationshintergrund miteinbezieht, werden als wichtige Ziele die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vie !fait definiert, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion o- der Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und ldentität. Frage 4: Was 1st, nach Ansicht der Staatsregierung, ein angemessener Ante 11 von Beschäf- tigten mit Migrationshintergrund und ab weichem Ante 11 von Beschäftigten mit Migrationshintergrund bedarf es keiner Fördermaßnahmen mehr? Der Migrationshintergrund wird in Bewerbungsverfahren und in laufenden Dienstverhält- nissen auf Grund Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 Sächsische Verfassung nicht erhoben. Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13726 vom 11. Jull 2018 verwiesen. Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamts von 2017 liegt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der sächsischen Bevölkerung bei ca. 7%1. Damit ergibt sich eine legitime Grundlage, in der öffentlichen Verwaltung den Anteil an Perso- nen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. lnsbesondere sind Behörden als Spiegel der Gesellschaft zu verstehen und sollten dementsprechend diese auch wiederspiegeln. Al- lerdings hat dies wie in der Eingangsformulierung bereits dargelegt, unter diskriminie- rungsfrelen Umständen zu passieren. Ein „angemessener Anteil\" ist aus diesen Gründen unter Berücksichtigung des Grundgesetzes (GG) und des Allgemeinen Gleichstellung- gesetzes (AGG) und nicht festgelegt. Es bleibt daher bei den strategischen Zielen des ZIK II (S. 76, sowie Umsetzungsplan ZIK II S. 40 ff.), die unter anderem durch das Gewinnen von Personen mit Migrationshin- tergrund erreicht werden sollen. Daneben orientiert sich die Staatsregierung an der „Charta der Vielfalt\" und dem Personalentwicklungskonzept „Diversity Management\". 1 Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integra- tion, Kennzahlenbericht Integration Sachsen, 2. Halbjahr 2018, S. 7. Seite 3 von 4",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/140325/?format=api",
"number": 4,
"content": "STAATSM1N1STER1UM Freistaat FÜR SOZ1ALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Diese setzen darauf, dass mit vorhandenen lnstrumenten ein integrativer und ganzheit- licher Ansatz unter Beachtung des GG und des AGG verfolgt wird. Fördermaßnahmen beziehen sich vor allem auf Sensibilisierungsmaßnahmen zu Gunsten aller im „Diversity Managemenr bzw. der Charta der Vielfalt angesprochenen Zielgruppen, zu denen auch Menschen mit Migrationshintergrund zählen. Frage 6: Wie viele Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit waren jewells in den letzten 5 Jahren in den einzelnen Behörden der Landesverwaltung (mit nachgeord- neten Behörden) beschäftigt? (Bitte auch den Ante il an alien Beschäftigten aus- weisen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 2 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Aniagen Selte 4 von 4",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8b/01/42/8b014236395d47bd93737789747e09e7/page-p4-{size}.png"
}
]
}