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"content": "STAATSMlNISTERlUM Freistaat DES iNNERN SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 3—1053/91/199 Dresden, 5. März 2020 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste (AfD) Drs.-Nr.: 7/1453 Thema: Entwicklung d. Gewaltkriminalität zwischen 2001 und 2010 im LK Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage Wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt auf der Grundlage der Polizei- lichen Kriminalstatistik (PKS). Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der sechs- stellige Straftatenschiüssel in der PKS eingeführt. Ab diesem Jahr können die Straftaten differenzierter ausgewertet werden. Somit konnte ab dem Jahr 2008 die separate Darstellung nach den unten aufgeführten Paragra- phen ermöglicht werden. Der Vergleich zu den Vorjahren ist eingeschränkt. Ab dem Berichtjahr 2008 werden außerdem die Aufenthaltsanlässe detail- lierter in der PKS erfasst. Angaben zu tatverdächtigen Zuwanderern nach Hausanschrift: festgelegter Definition der PKS können erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Sächsisches Staatsministerium Die Anzahl der ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer für den Zeitraum von des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 2001 bis 2007 enthält neben den Asylbewerbern nur die unerlaubt aufhälti- 01097 Dresden gen Personen. Der Vergleich zu den Vorjahreswerten von 2008 ist somit eingeschränkt. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Verkehrsanbindung: Wie hat sich die Zahl der Gewaltdelikte im Landkreis Meißen zwischen Zu erreichen mit den Straßenbahnli- den Jahren 2001 und 2010 (beide Jahre inklusive) entwickelt? (Bitte nien 3, 6, 7, 8. 13 aufschlüsseln für: Mord StGB § 211; Totschlag, StGB § 212; gefährli- Besucherparkplätze: che u. schwere Körperverletzung, StGB § 224 u. § 226; Körperverlet- Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— zung mit Todesfolge, StGB § 227; Vergewaltigung u. schwere sexuelle Str. 2 oder 4 melden. Nötigung, § 177 u. § 178 sowie Brandstiftung, § 306 a-c)",
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"content": "STAATSMINISTERiUM Freistaat DES iNNERN SACHSEN Frage 2: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Tatverdächtigen im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im Sinne der „Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen“ [„PKS“]‚ also „Asylbe- werber“, „Internationallnational Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „gedul- dete Ausländer“ [auch mit abgelaufener Duldung], „Kontingentflüchtlinge“ sowie „unerlaubt aufhältige Personen“) Frage 3: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Beschuldigten im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im in Punkt 2 spezifizierten Sinne) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Verurteilten im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im in Punkt 2 spezifizierten Sinne) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner— halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die für eine vollständige Antwort notwendigen Angaben werden von den Staatsanwalt- schaften und Gerichten weder abschließend statistisch erfasst noch in den Datenban- ken gesondert ausgewiesen. Die forumSTAR-Datenbank für den Bereich des Straf- rechts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen wurde erst im Laufe des Jahres 2010 implementiert, weshalb für den hier maßgeblichen Zeitraum nicht auf dort gespeicherte Daten zurückgegriffen werden kann. Damit müsste insoweit auf die Strafverfolgungsstatistik zurückgegriffen werden, welche allerdings lediglich die Anzahl der Verurteilten ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfasst, ohne dass eine Unter- scheidung nach „Zuwanderern“ im Sinne der Frage 2 vorgenommen wird. Seite 2 von 3",
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"content": "STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Zur vollständigen Beantwortung der Frage Wäre somit eine händische Auswertung je- denfalls sämtlicher 1.283 Verfahren erforderlich, in welchen laut Strafverfolgungsstatis- tik im vorgenannten Zeitraum eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Frei- staat Sachsen wegen Mordes (§ 211 StGB), Totschlags (§§ 212, 213 StGB), Körper— verletzungsdelikten im Sinne der §§ 224, 226, 227 StGB, Vergewaltigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB oder Brandstiftung gemäß § 306a bis c StGB (diese jedoch erst seit 2007 bezüglich ausländischer Staatsangehöriger statistisch erfasst) verurteilt wurde. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse müssten darüber hinaus im Hinblick auf Verurtei- lungen des Amtsgerichts Meißen, des Amtsgerichts Riesa sowie des Landgerichts Dresden (zuständig für den Landkreis Meißen) ausgewertet werden. Eine händische Auswertung bereits der vorgenannten Verfahren wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaitschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Bei- ziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist da- her von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Der anfallende zeitliche Aufwand für eine händische Auswertung allein der Akten zu insgesamt 1.283 Vorgängen wird auf mindestens 80 Arbeitstage für eine/n in Vollzeit tätige/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig— keit der Staatsanwaltschaften sowie der Gerichte andererseits zu dem Ergebnis, dass _eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl der aus- zuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten ist. undlichzw Grüßen Pr f. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 3 von 3",
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"content": "Anlage zu Drs.-Nr. 7/1453 Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in % 0100 Mord gem. § 211 StGB 2001 .\": 0 2002 + 2003 O 2004 2005 2006 2007 010000 Mord gem. § 211 StGB 2008 2009 2010 0200 Totschlag und Tötung auf Verlangen gem. 2001 O(‘OC’DMV—OOFFO(‘Ofl'mox—OOOVOOLDOFNNONOOV OOOOOOO §§ 212, 213, 216 StGB 2002 2003 2004 2005 ‘— 2006 2007 VONOx—NFFVVVOLOLDNVV 020010 Totschlag gem. § 212 StGB 2008 2009 2010 MOMOFrw—Nri—fl'omqu-q-q—com 1110 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 2001 15 - T— ‘— gem. §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 2002 15 i 2003 14 - 2004 12 - 2005 5 2006 5 2007 7 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 2008 7 gem. §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 2009 7 +l++l+|+ 2010 8 ++|+l+ . +| + ' ++l++|+| +| + OOOOOOOOOOOOOOOOOO",
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"content": "Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in % 2210 Körperverletzung mit Todesfolge gem. 2001 §§ 227, 231 StGB 2002 2003 2004 +|+|+- 2005 2006 2007 +|+|+| 221010 Körperverletzung mit Todesfolge gem. 2008 § 227 StGB 2009 2010 +1+ +1 OOx—OOOOOOF 2220 Gefährliche und schwere Körperverlet- 2001 OOFOOOOOT‘PLD OOPFOOOOF‘OF 1 4,9 342 zung gem. §§ 224, 226, 231 StGB 2002 + 0 d' 18,6 380 2003 - 7 2,7 350 2004 - 11 4,4 315 L0 00 2005 + 14,8 382 2006 - 45 16,5 318 2007 (“) oo 16,7 348 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher 2008 ++ 8 6,7 168 Körperverletzung gem. § 224 StGB 2009 I VI\" 18,9 142 N 2010 11 10,7 116 222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer 2008 o o Körperverletzung gem. § 226 StGB 2009 2010 ++|++ 222110 Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, 2008 5 3,4 203 Wegen oder Plätzen gem. § 224 StGB 2009 - 18 12,8 160 2010 24 19,5 130 OOOON 1,5 222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, 2008 Wegen oder Plätzen gem. § 226 StGB 2009 +|+ N O 2010 ONN",
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"content": "Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in% 6410 (Vorsätzliche) Brandstiftung und Herbei- 2000 41 + 3 19 führen einer Brandgefahr gem. §§ 306 bis 2001 35 39 306c‚ 306f Abs. 1 und 2 StGB 2002 39 31 2003 48 20 2004 61 21 2005 53 21 4,8 2006 70 22 <}- ‘— 2007 77 13 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 2008 53 00 I\\ 21 gern. § 306 StGB 2009 12 O 2010 641020 Schwere Brandstiftung 2008 NmNVFOOOOO 100,0 gem. § 306a StGB 2009 L0 <ro>‘—oo‘—cn N (\") OOOOOx-OOOOOFO 2010 641030 Besonders schwere Brandstiftung 2008 N VV—COFOOOOOO gem. § 306b StGB 2009 2010 641 040 Brandstiftung mit Todesfolge 2008 gern. § 3060 StGB 2009 2010 N I + V x—x-OOOOOOO * Die Veränderung in Prozent wird angegeben, wenn im Vorjahr mindestens 1 0 Fälle erfasst wurden. I+++I + + ++ +| +l +l +| +l",
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