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"content": "STAATSMlNlSTERlUM Freistaat FÜR SOZlALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Durchwahl Albertstraße 10101097 Dresden Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-19/769 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) ~.J Dezember 2019 Drs.-Nr.: 7/550 Thema: Umgang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts zu ALG II Sanktionen in den Sächsischen Optionskommunen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 wurden Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Sächsische Optionskommu- nen, welche die alleinige Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende regeln, sind von der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit das Urteil auch auf unter 25- Jährige anzuwenden, nicht auto- matisch betroffen. Optionskommunen sind der Landkreis Görlitz, Land- kreis Bautzen, Landkreis Meißen, Landkreis Leipzig und der Erzgebirgs- kreis.\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gehen die Jobcenter der oben genannten Optionskommunen mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes um? Zur Umsetzung der §§ 31, 31 a, 31 b und 32 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gibt es Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Diese sind inzwischen überarbeitet worden und wurden mit Datum vom 02.12.2019 veröffentlicht. Die Jobcenter sind gebeten, nach diesen nun zu verfahren. Frage 2: In wie vielen Fällen und in welchem Volumen wurde in den Jahren 2017/18/19 bis zu 30% sanktioniert? Bitte nach allen Landkreisen auf- schlüsseln. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher- Frage 3: schutz Wie viele Sanktionen mit welchem Volumen wurden 2017/18/19 insge- Albertstraße 1o 01097 Dresden samt ausgesprochen? Bitte nach allen Landkreisen aufschlüsseln. www.sms.sachsen.de",
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"content": "STAATSMlNlSTERlUM Freistaat FÜR SOZlALES UND SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Angaben sind in der Anlage für die Jahre 2017, 2018 und bis Juli 2019 aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2",
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"content": "Anlage zu Drs.-Nr. 7/550 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Impressum Produktlinie/Reihe: Tabellen Titel: Sanktionen (Monatszahlen) Region: Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat: Dezember 2017 Erstellungsdatum: 11.04.2018 Periodizität: monatlich Hinweise: Nächster Veröffentlichungstermin: 09.05.2018 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911 - 179 3632 Fax: 0911 - 179 1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: \"Statistik nach Themen\", Menüpunkt: \"Grundsicherung für Arbeitsuchende Thema: \"Sanktionen\" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Sanktionen (Monatszahlen) Nürnberg, Dezember 2017 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Inhaltsverzleichnis Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Deutschland nach Ländern und Jobcentern Tabelle Seite 1 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1 2.1 2.1 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - gleitende Jahressumme 2 2.2 2.2 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - aktueller Berichtsmonat 3 3.1 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 4 3.2 3.2 Sanktionen gegenüber männliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 5 3.3 3.3 Sanktionen gegenüber weibliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 6 3.4 3.4 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit ausländischer Staatsbürgerschaft 7 3.5 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren 8 3.6 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 25 bis unter 55 Jahren 9 3.7 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 55 Jahren und älter 10 Methodische Hinweise 11 Statistik-Infoseite 12",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Lesehilfe: Die Sanktionen bewirkten bundesweit bei knapp 137.000 ELB mit mindestens einer Sanktion im Berichtsmonat Dezember 2017 eine durchschnittliche Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs um 19%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 108 Euro, wovon 96 Euro auf Kürzungen von Regel- bzw. Mehrbedarfen und 12 Euro auf Kürzungen von Kosten der Unterkunft entfielen. ELB insgesamt ELB unter 25 Jahre Durchschnittliche Höhe der Kürzungen Durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Sanktion) ELB mit mindestens einer Sanktion) Bestand ELB Leistungs- Bestand ELB Leistungs- mit kürzung davon mit kürzung davon Träger- Regionen mindestens durch mindestens durch nummer einer Sanktion einer Sanktion 1) Gesamt- 1) Gesamt- Sanktion in % Regel- und Kosten der Sanktion in % Regel- und Kosten der regelleistung regelleistung Mehrbedarf Unterkunft Mehrbedarf Unterkunft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 8.522 18,4 103,75 94,42 9,33 1.691 24,9 119,18 100,86 18,31 JC Erzgebirgskreis 07146 382 22,4 128,16 109,28 18,88 72 33,1 167,92 124,10 43,82 JC Bautzen 07202 384 21,4 119,71 109,04 10,67 53 35,8 164,91 124,44 40,47 JC Görlitz 07208 342 16,5 91,64 71,34 20,29 67 25,3 109,47 39,19 70,28 JC Leipzig 07610 551 18,4 105,28 99,51 5,77 74 23,6 105,81 88,22 17,60 JC Meißen 07904 224 22,3 127,72 115,20 12,51 41 42,8 183,13 143,25 39,88 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Anteil der Kürzung durch die aktuell wirksamen Sanktionen einer Person an dem Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1) 2.1 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen - gleitende Jahressumme Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Gleitende Jahressumme der Berichtsmonate Januar 2017 bis Dezember 2017 davon: Weigerung Anzahl ELB, Aufnahme Erfüllung der gegen die im Anzahl im Weigerung Meldever- Eintritt einer oder Verminderung Vorraus- Berichtsjahr Berichtsjahr Erfüllung der säumnis beim Fortsetzung Sperrzeit oder Fortführung Abbruch bzw. von setzung für mindestens Träger- neu Pflichten der Meldever- ärztlichen unwirtschaft- Erlöschen des Regionen einer Anlass zum Einkommen Eintritt einer eine Sanktion nummer festgestellter Einglieder- säumnis beim oder psycho- lichen Anspruchs Arbeit, Abbruch einer bzw. Sperrzeit neu ausge- Sanktionen ungsverein- Träger logischen Verhaltens nach dem Ausbildung, Maßnahme Vermögen nach dem sprochen barung Dienst SGB III AGH oder SGB III wurde Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Sachsen 14 63.650 4.322 5.441 1.116 50.801 260 56 13 967 674 25.534 JC Erzgebirgskreis 07146 2.547 171 308 20 1.860 11 * * 101 67 1.191 JC Bautzen 07202 2.347 481 191 150 1.430 8 9 - 38 40 1.241 JC Görlitz 07208 1.838 188 167 175 1.208 11 * * 39 39 1.159 JC Leipzig 07610 3.938 291 285 154 3.097 * * - 85 23 1.631 JC Meißen 07904 2.024 292 266 41 1.366 4 4 - 32 19 955 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Es werden nur SGB II-Trägergebiete ausgewiesen, welche im gesamten Zeitraum immer vollständig und plausibel waren. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 2.2 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 davon: Weigerung Anzahl im Aufnahme Erfüllung der Weigerung Meldever- Eintritt einer Berichts- oder Verminderung Vorraus- Erfüllung der säumnis beim Fortsetzung Sperrzeit oder monat Fortführung Abbruch bzw. von setzung für Träger- Pflichten der Meldever- ärztlichen unwirtschaft- Erlöschen des Regionen neu einer Anlass zum Einkommen Eintritt einer nummer Einglieder- säumnis beim oder psycho- lichen Anspruchs festgestellter Arbeit, Abbruch einer bzw. Sperrzeit ungsverein- Träger logischen Verhaltens nach dem Sanktionen Ausbildung, Maßnahme Vermögen nach dem barung Dienst SGB III AGH oder SGB III Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 5.167 312 428 86 4.162 20 * * 86 69 JC Erzgebirgskreis 07146 220 16 22 * 154 - * * 13 12 JC Bautzen 07202 200 42 21 15 118 * - - - * JC Görlitz 07208 129 11 10 7 92 * - - * 6 JC Leipzig 07610 310 16 22 13 252 - - - 7 - JC Meißen 07904 128 18 16 6 84 - - - * * © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB Bestand ELB mit mindestens Neu festgestellte Sanktionen mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand zum Bestand Stichtag Anteil an Träger- Anzahl neu Bestand ELB Anteil an arbeitslose Regionen Anzahl neu wirksamer allen nummer sanktionierter allen ELB ELB Insgesamt sanktionierter Sanktionen absolut absolut arbeitslosen arbeitsloser in % (Sp. 6 an ELB ELB in % (Sp. ELB Sp. 5) 9 an Sp. 8) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 5.167 4.033 2.047 13.589 223.468 8.522 3,8 90.786 4.694 5,2 JC Erzgebirgskreis 07146 220 181 124 580 12.941 382 3,0 5.424 270 5,0 JC Bautzen 07202 200 173 138 491 13.530 384 2,8 6.231 305 4,9 JC Görlitz 07208 129 128 77 364 17.419 342 2,0 8.305 224 2,7 JC Leipzig 07610 310 254 188 845 12.662 551 4,4 5.218 405 7,8 JC Meißen 07904 128 97 63 329 11.449 224 2,0 5.220 129 2,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.2 Sanktionen gegenüber männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose männliche Bestand männliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Anzahl Bestand Anteil an Träger- Anteil an arbeitslose Regionen neu neu männliche ELB allen nummer allen ELB männliche ELB sanktionierte sanktionierte absolut absolut arbeitslosen in % (Sp. 4 an männliche arbeitslose ELB in % (Sp. Sp. 3) ELB männliche ELB 7 an Sp. 6) 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 2.796 1.441 113.329 5.879 5,2 51.626 3.294 6,4 JC Erzgebirgskreis 07146 137 94 6.274 282 4,5 3.006 203 6,8 JC Bautzen 07202 111 92 6.806 256 3,8 3.463 208 6,0 JC Görlitz 07208 80 47 8.892 224 2,5 4.646 137 2,9 JC Leipzig 07610 186 145 6.503 388 6,0 3.043 299 9,8 JC Meißen 07904 75 45 5.712 157 2,7 2.844 92 3,2 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.3 Sanktionen gegenüber weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zurück zum Inhalt Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose weibliche Bestand weibliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Anzahl Bestand Anzahl Bestand Anteil an Träger- neu Anteil an arbeitslose Regionen neu weibliche ELB allen nummer sanktionierte allen ELB weibliche ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an weibliche ELB in % (Sp. weibliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 1.237 606 110.131 2.643 2,4 39.155 1.400 3,6 JC Erzgebirgskreis 07146 44 30 6.667 100 1,5 2.418 67 2,8 JC Bautzen 07202 62 46 6.722 128 1,9 2.768 97 3,5 JC Görlitz 07208 48 30 8.525 118 1,4 3.657 87 2,4 JC Leipzig 07610 68 43 6.159 163 2,6 2.175 106 4,9 JC Meißen 07904 22 18 5.733 67 1,2 2.373 37 1,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.4 Sanktionen gegenüber ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose Bestand ausländische ELB mit ausländische ELB mit Neu festgestellte Sanktionen mindestens einer Sanktion mindestens einer Sanktion Bestand Bestand Anzahl arbeitslose Träger- Anzahl ausländische Anteil an Regionen neu Anteil an ausländische nummer neu ELB allen sanktionierte allen ELB ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ausländische ELB in % (Sp. ausländische Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 349 164 36.668 748 2,0 11.177 354 3,2 JC Erzgebirgskreis 07146 10 6 803 18 2,2 298 10 3,4 JC Bautzen 07202 - - 966 4 0,4 356 * 0,8 JC Görlitz 07208 14 10 1.887 25 1,3 685 20 2,9 JC Leipzig 07610 5 3 1.046 7 0,7 345 * 0,6 JC Meißen 07904 5 4 1.033 7 0,7 357 4 1,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von unter 25 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB unter Bestand ELB unter 25 Jahren Neu festgestellte Sanktionen 25 Jahren mit mindestens mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu unter 25 Anteil an Regionen neu ELB unter 25 allen nummer sanktionierte Jahren allen ELB sanktionierte absolut Jahren absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ELB unter 25 ELB in % (Sp. ELB unter 25 Sp. 3) Jahren 7 an Sp. 6) Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 829 352 31.829 1.691 5,3 6.287 739 11,8 JC Erzgebirgskreis 07146 34 * 1.557 72 4,6 353 52 14,7 JC Bautzen 07202 28 23 1.563 53 3,4 340 41 12,1 JC Görlitz 07208 36 23 2.087 67 3,2 481 42 8,7 JC Leipzig 07610 25 17 1.471 74 5,0 337 45 13,4 JC Meißen 07904 20 10 1.466 41 2,8 210 15 7,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 25 bis unter 55 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB von Bestand ELB von 25 bis unter 25 bis unter 55 Jahren mit Neu festgestellte Sanktionen 55 Jahren mit mindestens einer mindestens Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose neu von 25 bis Anteil an Träger- neu Anteil an ELB von 25 bis Regionen sanktionierte unter 55 allen nummer sanktionierte allen ELB unter 55 arbeitslose Jahren absolut absolut arbeitslosen ELB von 25 bis in % (Sp. 4 an Jahren ELB von 25 bis ELB in % (Sp. unter 55 Sp. 3) unter 55 7 an Sp. 6) Jahren Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 3.025 1.601 142.929 6.396 4,5 62.326 3.714 6,0 JC Erzgebirgskreis 07146 140 99 7.773 293 3,8 3.624 210 5,8 JC Bautzen 07202 134 107 8.339 301 3,6 4.057 247 6,1 JC Görlitz 07208 86 49 10.824 257 2,4 5.322 170 3,2 JC Leipzig 07610 214 161 7.905 439 5,6 3.770 339 9,0 JC Meißen 07904 72 50 7.259 171 2,4 3.443 107 3,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 55 Jahren und älter Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB im Bestand ELB im Alter von 55 Alter von 55 Jahren und älter Neu festgestellte Sanktionen Jahren und älter mit mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anzahl im Alter von 55 Träger- neu ELB im Alter Anteil an Regionen neu Jahren und Anteil an nummer sanktionierte von 55 Jahren allen sanktionierte älter allen ELB arbeitslose absolut und älter absolut arbeitslosen ELB im Alter in % (Sp. 4 an ELB im Alter ELB in % (Sp. von 55 Jahren Sp. 3) von 55 Jahren 7 an Sp. 6) und älter und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 179 94 48.710 435 0,9 22.173 241 1,1 JC Erzgebirgskreis 07146 7 * 3.611 17 0,5 1.447 8 0,6 JC Bautzen 07202 11 8 3.628 30 0,8 1.834 17 0,9 JC Görlitz 07208 6 5 4.508 18 0,4 2.502 12 0,5 JC Leipzig 07610 15 10 3.286 38 1,2 1.111 21 1,9 JC Meißen 07904 5 3 2.724 12 0,4 1.567 7 0,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet § 31 SGB II in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet entsprechende Berücksichtigung in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle die zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d.h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30%, bei Meldeversäumnissen 10% des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf ALGII, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von ALG. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt. Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beziehung. • Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. • Im Nenner sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule besuchen, der Fall. Dementsprechend kommt für diesen Personenkreis die Mehrzahl der möglichen Sanktionsgründe überhaupt nicht in Betracht. So können in diesen Fällen keine Sanktionen z. B. wegen der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, ausgesprochen werden. Bei der Betrachtung der Höhe dieser Quote muss also berücksichtigt werden, dass die Grundgesamtheit im statistischen Sinne nicht voll ausschöpfbar ist. Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II.",
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"content": "Stand: 13.07.2017 Statistik-Infoseite Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Förderungen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Migration Frauen und Männer Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen.",
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"content": "Tabellen Sanktionen (Monatszahlen) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Dezember 2018",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Impressum Produktlinie/Reihe: Tabellen Titel: Sanktionen (Monatszahlen) Region: Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat: Dezember 2018 Erstellungsdatum: 10.04.2019 Periodizität: monatlich Hinweise: Nächster Veröffentlichungstermin: 10.05.2019 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911 - 179 3632 Fax: 0911 - 179 1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: \"Statistik nach Themen\", Menüpunkt: \"Grundsicherung für Arbeitsuchende Thema: \"Sanktionen\" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Sanktionen (Monatszahlen) Nürnberg, Dezember 2018 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Inhaltsverzeichnis Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Tabelle Seite 1 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1 2.1 2.1 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - gleitende Jahressumme 2 2.2 2.2 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - aktueller Berichtsmonat 3 3.1 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 4 3.2 3.2 Sanktionen gegenüber männliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 5 3.3 3.3 Sanktionen gegenüber weibliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 6 3.4 3.4 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit ausländischer Staatsbürgerschaft 7 3.5 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren 8 3.6 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 25 bis unter 55 Jahren 9 3.7 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 55 Jahren und älter 10 Methodische Hinweise 11 Statistik-Infoseite 12",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Lesehilfe: Die Sanktionen bewirkten bundesweit bei knapp 129.000 ELB mit mindestens einer Sanktion im Berichtsmonat Dezember 2018 eine durchschnittliche Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs um 19%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 109 Euro, wovon 96 Euro auf Kürzungen von Regel- bzw. Mehrbedarfen und 12 Euro auf Kürzungen von Kosten der Unterkunft entfielen. ELB insgesamt ELB unter 25 Jahre Durchschnittliche Höhe der Kürzungen Durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Sanktion) ELB mit mindestens einer Sanktion) Bestand ELB Leistungs- Bestand ELB Leistungs- mit kürzung davon mit kürzung davon Träger- Regionen mindestens durch mindestens durch nummer einer Sanktion einer Sanktion 1) Gesamt- 1) Gesamt- Sanktion in % Regel- und Kosten der Sanktion in % Regel- und Kosten der regelleistung regelleistung Mehrbedarf Unterkunft Mehrbedarf Unterkunft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 7.570 17,6 100,83 91,90 8,93 1.592 24,2 116,63 97,68 18,95 JC Erzgebirgskreis 07146 309 19,9 112,34 99,60 12,73 59 33,1 155,54 122,58 32,96 JC Bautzen 07202 358 22,6 123,35 111,22 12,14 53 32,2 122,34 85,59 36,75 JC Görlitz 07208 339 15,6 88,48 67,81 20,67 65 31,8 128,43 34,59 93,83 JC Leipzig 07610 574 15,6 92,97 85,94 7,03 93 21,0 100,64 78,69 21,95 JC Meißen 07904 260 21,2 119,18 111,19 7,99 45 37,2 142,74 107,20 35,53 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Anteil der Kürzung durch die aktuell wirksamen Sanktionen einer Person an dem Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1) 2.1 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen - gleitende Jahressumme Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Gleitende Jahressumme der Berichtsmonate Januar 2018 bis Dezember 2018 davon: Weigerung Anzahl ELB, Eintritt einer Aufnahme Meldever- Erfüllung der gegen die im Anzahl im Weigerung Sperrzeit oder säumnis Verminderun Vorraus- Berichtsjahr Berichtsjahr Erfüllung der Abbruch bzw. Fortsetzung oder Fortführung beim g von setzung für mindestens Träger- neu Pflichten der Anlass zum Meldever- unwirtschaft- Erlöschen Regionen einer ärztlichen Einkommen Eintritt einer eine Sanktion nummer festgestellter Einglieder- Abbruch säumnis lichen des Arbeit, oder psycho- bzw. Sperrzeit neu ausge- Sanktionen ungsverein- einer beim Träger Verhaltens Anspruchs Ausbildung, logischen Vermögen nach dem sprochen barung Maßnahme nach dem AGH oder Dienst SGB III wurde SGB III Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Sachsen 14 55.654 3.471 4.659 904 44.674 212 43 14 928 749 23.848 JC Erzgebirgskreis 07146 2.217 138 233 12 1.714 12 * * 62 40 1.020 JC Bautzen 07202 2.275 437 185 145 1.423 - 3 - 37 45 1.132 JC Görlitz 07208 1.678 137 162 128 1.147 11 * * 60 22 1.072 JC Leipzig 07610 3.876 289 228 105 3.162 * * - 53 33 1.608 JC Meißen 07904 1.701 172 212 24 1.225 5 * * 30 29 811 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Es werden nur SGB II-Trägergebiete ausgewiesen, welche im gesamten Zeitraum immer vollständig und plausibel waren. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"number": 23,
"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 2.2 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 davon: Weigerung Eintritt einer Anzahl im Aufnahme Erfüllung der Weigerung Meldever- Sperrzeit Berichts- oder Verminderun Vorraus- Erfüllung der säumnis beim Fortsetzung oder monat Fortführung Abbruch bzw. g von setzung für Träger- Pflichten der Meldever- ärztlichen unwirtschaft- Erlöschen Regionen neu einer Anlass zum Einkommen Eintritt einer nummer Einglieder- säumnis beim oder psycho- lichen des festgestellter Arbeit, Abbruch einer bzw. Sperrzeit ungsverein- Träger logischen Verhaltens Anspruchs Sanktionen Ausbildung, Maßnahme Vermögen nach dem barung Dienst nach dem AGH oder SGB III SGB III Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 4.043 283 352 70 3.201 12 * * 68 50 JC Erzgebirgskreis 07146 160 9 19 - 120 - - - 9 3 JC Bautzen 07202 181 31 22 16 106 - - - * * JC Görlitz 07208 139 12 13 15 88 * * - 6 * JC Leipzig 07610 262 24 12 6 212 - - - 3 5 JC Meißen 07904 162 20 19 - 115 - - * 4 * © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose ELB Bestand ELB mit mindestens Neu festgestellte Sanktionen mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand zum Bestand Stichtag Anteil an Träger- Anzahl neu Bestand ELB Anteil an arbeitslose Regionen Anzahl neu wirksamer allen nummer sanktionierter allen ELB ELB Insgesamt sanktionierter Sanktionen absolut absolut arbeitslosen arbeitsloser in % (Sp. 6 an ELB ELB in % (Sp. ELB Sp. 5) 9 an Sp. 8) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 4.043 3.225 1.709 11.578 202.827 7.570 3,7 80.862 4.277 5,3 JC Erzgebirgskreis 07146 160 132 91 471 11.253 309 2,7 4.922 225 4,6 JC Bautzen 07202 181 157 130 463 12.060 358 3,0 5.498 271 4,9 JC Görlitz 07208 139 134 91 356 15.935 339 2,1 7.447 254 3,4 JC Leipzig 07610 262 220 171 846 11.415 574 5,0 4.617 418 9,1 JC Meißen 07904 162 134 94 404 10.239 260 2,5 4.926 170 3,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.2 Sanktionen gegenüber männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose männliche Bestand männliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu männliche Anteil an Regionen neu männliche allen nummer sanktionierte ELB allen ELB sanktionierte absolut ELB absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an männliche ELB in % (Sp. männliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 2.274 1.258 103.120 5.273 5,1 46.590 3.076 6,6 JC Erzgebirgskreis 07146 99 72 5.530 214 3,9 2.785 162 5,8 JC Bautzen 07202 123 104 6.098 263 4,3 3.069 206 6,7 JC Görlitz 07208 93 60 8.202 232 2,8 4.216 171 4,1 JC Leipzig 07610 155 123 5.874 401 6,8 2.687 295 11,0 JC Meißen 07904 99 66 5.099 192 3,8 2.748 125 4,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.3 Sanktionen gegenüber weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zurück zum Inhalt Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose weibliche Bestand weibliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Anzahl Bestand Anzahl Bestand Anteil an Träger- neu Anteil an arbeitslose Regionen neu weibliche ELB allen nummer sanktionierte allen ELB weibliche ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an weibliche ELB in % (Sp. weibliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 951 451 99.705 2.297 2,3 34.271 1.201 3,5 JC Erzgebirgskreis 07146 33 19 5.723 95 1,7 2.137 63 2,9 JC Bautzen 07202 34 26 5.962 95 1,6 2.429 65 2,7 JC Görlitz 07208 41 31 7.732 107 1,4 3.230 83 2,6 JC Leipzig 07610 65 48 5.540 173 3,1 1.930 123 6,4 JC Meißen 07904 35 28 5.140 68 1,3 2.178 45 2,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.4 Sanktionen gegenüber ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose Bestand ausländische ELB mit ausländische ELB mit Neu festgestellte Sanktionen mindestens einer Sanktion mindestens einer Sanktion Bestand Bestand Anzahl arbeitslose Träger- Anzahl ausländische Anteil an Regionen neu Anteil an ausländische nummer neu ELB allen sanktionierte allen ELB ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ausländische ELB in % (Sp. ausländische Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 392 199 36.374 903 2,5 11.389 451 4,0 JC Erzgebirgskreis 07146 4 * 790 19 2,4 286 11 3,8 JC Bautzen 07202 5 * 885 8 0,9 388 7 1,8 JC Görlitz 07208 5 4 1.861 12 0,6 666 10 1,5 JC Leipzig 07610 7 7 1.081 15 1,4 339 14 4,1 JC Meißen 07904 8 5 1.042 15 1,4 442 7 1,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von unter 25 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose ELB unter Bestand ELB unter 25 Jahren Neu festgestellte Sanktionen 25 Jahren mit mindestens mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu unter 25 Anteil an Regionen neu ELB unter 25 allen nummer sanktionierte Jahren allen ELB sanktionierte absolut Jahren absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ELB unter 25 ELB in % (Sp. ELB unter 25 Sp. 3) Jahren 7 an Sp. 6) Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 762 352 28.518 1.592 5,6 6.054 728 12,0 JC Erzgebirgskreis 07146 23 * 1.248 59 4,7 303 30 9,9 JC Bautzen 07202 30 23 1.330 53 4,0 322 35 10,9 JC Görlitz 07208 24 15 1.893 65 3,4 431 43 10,0 JC Leipzig 07610 39 31 1.323 93 7,0 335 60 17,9 JC Meißen 07904 23 8 1.256 45 3,6 234 14 6,0 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 25 bis unter 55 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand ELB von 25 bis unter Bestand arbeitslose ELB von Neu festgestellte Sanktionen 55 Jahren mit mindestens 25 bis unter 55 Jahren mit einer Sanktion mindestens Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose neu von 25 bis Anteil an Träger- neu Anteil an ELB von 25 Regionen sanktionierte unter 55 allen nummer sanktionierte allen ELB bis unter 55 arbeitslose Jahren absolut absolut arbeitslosen ELB von 25 in % (Sp. 4 an Jahren ELB von 25 ELB in % (Sp. bis unter 55 Sp. 3) bis unter 55 7 an Sp. 6) Jahren Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 2.315 1.280 127.254 5.619 4,4 54.225 3.337 6,2 JC Erzgebirgskreis 07146 105 77 6.609 232 3,5 3.181 179 5,6 JC Bautzen 07202 119 101 7.180 281 3,9 3.474 220 6,3 JC Görlitz 07208 102 70 9.550 253 2,6 4.618 194 4,2 JC Leipzig 07610 174 136 7.007 458 6,5 3.245 343 10,6 JC Meißen 07904 107 82 6.260 207 3,3 3.139 149 4,7 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 55 Jahren und älter Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2018 Bestand arbeitslose ELB im Bestand ELB im Alter von 55 Alter von 55 Jahren und älter Neu festgestellte Sanktionen Jahren und älter mit mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anzahl im Alter von 55 Träger- neu ELB im Alter Anteil an Regionen neu Jahren und Anteil an nummer sanktionierte von 55 Jahren allen sanktionierte älter allen ELB arbeitslose absolut und älter absolut arbeitslosen ELB im Alter in % (Sp. 4 an ELB im Alter ELB in % (Sp. von 55 Jahren Sp. 3) von 55 Jahren 7 an Sp. 6) und älter und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 148 77 47.055 359 0,8 20.583 212 1,0 JC Erzgebirgskreis 07146 4 * 3.396 18 0,5 1.438 16 1,1 JC Bautzen 07202 8 6 3.550 24 0,7 1.702 16 0,9 JC Görlitz 07208 8 6 4.492 21 0,5 2.398 17 0,7 JC Leipzig 07610 7 4 3.085 23 0,7 1.037 15 1,4 JC Meißen 07904 4 4 2.723 8 0,3 1.553 7 0,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet § 31 SGB II in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende finden entsprechende Berücksichtigung in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d. h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von Alg. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt. Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eines Berichtsmonats mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eines Berichtsmonats in Beziehung. • Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. • Im Nenner sind alle ELB zum Stichtag enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Seite 2/2 Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose ELB gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose ELB beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser ELB mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen ELB in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Ergänzend zur Sanktionsquote der jeweiligen Berichtsmonate wird zudem in Zeitreihen als Jahreswert der Jahresdurchschnitt der monatlichen Sanktionsquote ausgewiesen.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Statistik-Infoseite zurück zum Inhalt Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderung und berufliche Rehabilitation Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB Leistungen SGB III Migration Langzeitarbeitslosigkeit Frauen und Männer Berufe Wirtschaftszweige Bildung Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Einnahmen/Ausgaben Familien und Kinder Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Das Glossar enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Abkürzungen und Zeichen, die in den Produkten der Statistik der BA vorkommen, werden im Abkürzungsverzeichnis bzw. der Zeichenerklärung der Statistik der BA erläutert.",
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"content": "Tabellen Sanktionen (Monatszahlen) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Juli 2019",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Impressum Produktlinie/Reihe: Tabellen Titel: Sanktionen (Monatszahlen) Region: Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat: Juli 2019 Erstellungsdatum: 28.10.2019 Periodizität: monatlich Hinweise: Nächster Veröffentlichungstermin: 10.12.2019 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911 - 179 3632 Fax: 0911 - 179 1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: \"Statistik nach Themen\", Menüpunkt: \"Grundsicherung für Arbeitsuchende Thema: \"Sanktionen\" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Sanktionen (Monatszahlen) Nürnberg, Juli 2019 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Inhaltsverzeichnis Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Deutschland nach Ländern und Jobcentern Tabelle Seite 1 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1 2.1 2.1 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - gleitende Jahressumme 2 2.2 2.2 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - aktueller Berichtsmonat 3 3.1 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 4 3.2 3.2 Sanktionen gegenüber männliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 5 3.3 3.3 Sanktionen gegenüber weibliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 6 3.4 3.4 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit ausländischer Staatsbürgerschaft 7 3.5 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren 8 3.6 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 25 bis unter 55 Jahren 9 3.7 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 55 Jahren und älter 10 Methodische Hinweise 11 Statistik-Infoseite 12",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Lesehilfe: Die Sanktionen bewirkten bundesweit bei knapp 122.000 ELB mit mindestens einer Sanktion im Berichtsmonat Juli 2019 eine durchschnittliche Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs um 19%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 110 Euro, wovon 98 Euro auf Kürzungen von Regel- bzw. Mehrbedarfen und 12 Euro auf Kürzungen von Kosten der Unterkunft entfielen. ELB insgesamt ELB unter 25 Jahre Durchschnittliche Höhe der Kürzungen Durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Sanktion) ELB mit mindestens einer Sanktion) Bestand ELB Leistungs- Bestand ELB Leistungs- mit kürzung davon mit kürzung davon Träger- Regionen mindestens durch mindestens durch nummer einer Sanktion einer Sanktion 1) Gesamt- 1) Gesamt- Sanktion in % Regel- und Kosten der Sanktion in % Regel- und Kosten der regelleistung regelleistung Mehrbedarf Unterkunft Mehrbedarf Unterkunft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 7.327 18,0 105,14 95,74 9,40 1.791 25,8 129,19 107,67 21,52 JC Erzgebirgskreis 07146 289 19,4 109,16 93,12 16,05 59 30,4 149,01 107,25 41,76 JC Bautzen 07202 347 24,8 135,29 121,37 13,92 66 42,3 174,22 136,17 38,05 JC Görlitz 07208 306 17,4 98,16 76,48 21,68 75 23,5 108,23 46,97 61,25 JC Leipzig 07610 492 16,1 96,26 88,51 7,76 89 22,6 115,05 94,66 20,39 JC Meißen 07904 233 21,1 126,51 116,10 10,41 43 37,9 200,33 170,56 29,77 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Anteil der Kürzung durch die aktuell wirksamen Sanktionen einer Person an dem Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 1) 2.1 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen - gleitende Jahressumme Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Gleitende Jahressumme der Berichtsmonate August 2018 bis Juli 2019 davon: Weigerung Anzahl ELB, Eintritt einer Aufnahme Meldever- Erfüllung der gegen die im Anzahl im Weigerung Sperrzeit oder säumnis Verminderun Vorraus- Berichtsjahr Berichtsjahr Erfüllung der Abbruch bzw. Fortsetzung oder Fortführung beim g von setzung für mindestens Träger- neu Pflichten der Anlass zum Meldever- unwirtschaft- Erlöschen Regionen einer ärztlichen Einkommen Eintritt einer eine Sanktion nummer festgestellter Einglieder- Abbruch säumnis lichen des Arbeit, oder psycho- bzw. Sperrzeit neu ausge- Sanktionen ungsverein- einer beim Träger Verhaltens Anspruchs Ausbildung, logischen Vermögen nach dem sprochen barung Maßnahme nach dem AGH oder Dienst SGB III wurde SGB III Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Sachsen 14 52.575 3.171 4.241 900 42.211 217 45 9 981 800 22.790 JC Erzgebirgskreis 07146 1.973 113 192 * 1.524 15 * * 79 36 937 JC Bautzen 07202 2.063 348 167 174 1.299 - * - * 41 1.069 JC Görlitz 07208 1.558 130 171 136 1.010 16 * * 67 20 988 JC Leipzig 07610 3.411 241 188 90 2.788 * * - 65 32 1.473 JC Meißen 07904 1.582 178 200 17 1.128 * 4 * * 22 802 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Es werden nur SGB II-Trägergebiete ausgewiesen, welche im gesamten Zeitraum immer vollständig und plausibel waren. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 2.2 Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Gründen Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 davon: Weigerung Eintritt einer Anzahl im Aufnahme Erfüllung der Weigerung Meldever- Sperrzeit Berichts- oder Verminderun Vorraus- Erfüllung der säumnis beim Fortsetzung oder monat Fortführung Abbruch bzw. g von setzung für Träger- Pflichten der Meldever- ärztlichen unwirtschaft- Erlöschen Regionen neu einer Anlass zum Einkommen Eintritt einer nummer Einglieder- säumnis beim oder psycho- lichen des festgestellter Arbeit, Abbruch einer bzw. Sperrzeit ungsverein- Träger logischen Verhaltens Anspruchs Sanktionen Ausbildung, Maßnahme Vermögen nach dem barung Dienst nach dem AGH oder SGB III SGB III Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 4.003 241 321 82 3.199 * * - 86 59 JC Erzgebirgskreis 07146 177 13 14 * 132 * * - 11 4 JC Bautzen 07202 182 32 * 20 122 - - - * - JC Görlitz 07208 110 8 12 12 68 * - - 7 * JC Leipzig 07610 249 13 22 11 193 * - - 6 * JC Meißen 07904 108 10 15 * 77 - - - * 3 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose ELB Bestand ELB mit mindestens Neu festgestellte Sanktionen mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand zum Bestand Stichtag Anteil an Träger- Anzahl neu Bestand ELB Anteil an arbeitslose Regionen Anzahl neu wirksamer allen nummer sanktionierter allen ELB ELB Insgesamt sanktionierter Sanktionen absolut absolut arbeitslosen arbeitsloser in % (Sp. 6 an ELB ELB in % (Sp. ELB Sp. 5) 9 an Sp. 8) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sachsen 14 4.003 3.210 1.612 11.413 194.999 7.327 3,8 76.429 3.968 5,2 JC Erzgebirgskreis 07146 177 139 97 468 10.783 289 2,7 4.567 194 4,2 JC Bautzen 07202 182 157 118 466 11.471 347 3,0 4.805 243 5,1 JC Görlitz 07208 110 105 60 327 15.255 306 2,0 6.743 211 3,1 JC Leipzig 07610 249 216 161 716 10.969 492 4,5 4.186 335 8,0 JC Meißen 07904 108 83 55 353 9.728 233 2,4 4.332 149 3,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.2 Sanktionen gegenüber männlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose männliche Bestand männliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu männliche Anteil an Regionen neu männliche allen nummer sanktionierte ELB allen ELB sanktionierte absolut ELB absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an männliche ELB in % (Sp. männliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 2.288 1.140 99.462 5.138 5,2 43.533 2.818 6,5 JC Erzgebirgskreis 07146 109 75 5.329 214 4,0 2.517 149 5,9 JC Bautzen 07202 115 91 5.821 262 4,5 2.629 187 7,1 JC Görlitz 07208 69 37 7.860 213 2,7 3.771 142 3,8 JC Leipzig 07610 135 98 5.642 320 5,7 2.353 223 9,5 JC Meißen 07904 58 38 4.856 172 3,5 2.435 112 4,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.3 Sanktionen gegenüber weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zurück zum Inhalt Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose weibliche Bestand weibliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Anzahl Bestand Anzahl Bestand Anteil an Träger- neu Anteil an arbeitslose Regionen neu weibliche ELB allen nummer sanktionierte allen ELB weibliche ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an weibliche ELB in % (Sp. weibliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 922 472 95.535 2.189 2,3 32.896 1.150 3,5 JC Erzgebirgskreis 07146 30 22 5.454 75 1,4 2.050 45 2,2 JC Bautzen 07202 42 27 5.650 85 1,5 2.176 56 2,6 JC Görlitz 07208 36 23 7.394 93 1,3 2.972 69 2,3 JC Leipzig 07610 81 63 5.326 172 3,2 1.833 112 6,1 JC Meißen 07904 25 17 4.872 61 1,3 1.897 37 2,0 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.4 Sanktionen gegenüber ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose Bestand ausländische ELB mit ausländische ELB mit Neu festgestellte Sanktionen mindestens einer Sanktion mindestens einer Sanktion Bestand Bestand Anzahl arbeitslose Träger- Anzahl ausländische Anteil an Regionen neu Anteil an ausländische nummer neu ELB allen sanktionierte allen ELB ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ausländische ELB in % (Sp. ausländische Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 401 210 36.342 923 2,5 12.244 469 3,8 JC Erzgebirgskreis 07146 8 5 801 14 1,7 319 7 2,2 JC Bautzen 07202 * 5 876 11 1,3 350 8 2,3 JC Görlitz 07208 11 9 1.898 26 1,4 708 18 2,5 JC Leipzig 07610 6 4 1.088 12 1,1 378 9 2,4 JC Meißen 07904 * - 1.043 6 0,6 374 3 0,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von unter 25 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose ELB unter Bestand ELB unter 25 Jahren Neu festgestellte Sanktionen 25 Jahren mit mindestens mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu unter 25 Anteil an Regionen neu ELB unter 25 allen nummer sanktionierte Jahren allen ELB sanktionierte absolut Jahren absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ELB unter 25 ELB in % (Sp. ELB unter 25 Sp. 3) Jahren 7 an Sp. 6) Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 838 351 28.334 1.791 6,3 6.504 832 12,8 JC Erzgebirgskreis 07146 24 * 1.308 59 4,5 370 33 8,9 JC Bautzen 07202 32 25 1.314 66 5,0 302 46 15,2 JC Görlitz 07208 * 17 1.887 75 4,0 486 47 9,7 JC Leipzig 07610 38 29 1.342 89 6,6 352 54 15,3 JC Meißen 07904 * * 1.207 43 3,6 198 17 8,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 25 bis unter 55 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand ELB von 25 bis unter Bestand arbeitslose ELB von Neu festgestellte Sanktionen 55 Jahren mit mindestens 25 bis unter 55 Jahren mit einer Sanktion mindestens Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose neu von 25 bis Anteil an Träger- neu Anteil an ELB von 25 Regionen sanktionierte unter 55 allen nummer sanktionierte allen ELB bis unter 55 arbeitslose Jahren absolut absolut arbeitslosen ELB von 25 in % (Sp. 4 an Jahren ELB von 25 ELB in % (Sp. bis unter 55 Sp. 3) bis unter 55 7 an Sp. 6) Jahren Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 2.233 1.184 120.704 5.170 4,3 50.801 2.940 5,8 JC Erzgebirgskreis 07146 108 80 6.234 214 3,4 2.921 151 5,2 JC Bautzen 07202 113 88 6.699 250 3,7 2.998 183 6,1 JC Görlitz 07208 73 39 8.995 215 2,4 4.066 152 3,7 JC Leipzig 07610 168 126 6.632 382 5,8 2.937 271 9,2 JC Meißen 07904 69 49 5.818 182 3,1 2.686 127 4,7 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 55 Jahren und älter Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Juli 2019 Bestand arbeitslose ELB im Bestand ELB im Alter von 55 Alter von 55 Jahren und älter Neu festgestellte Sanktionen Jahren und älter mit mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anzahl im Alter von 55 Träger- neu ELB im Alter Anteil an Regionen neu Jahren und Anteil an nummer sanktionierte von 55 Jahren allen sanktionierte älter allen ELB arbeitslose absolut und älter absolut arbeitslosen ELB im Alter in % (Sp. 4 an ELB im Alter ELB in % (Sp. von 55 Jahren Sp. 3) von 55 Jahren 7 an Sp. 6) und älter und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 139 77 45.961 366 0,8 19.124 196 1,0 JC Erzgebirgskreis 07146 7 * 3.241 16 0,5 1.276 10 0,8 JC Bautzen 07202 12 5 3.458 31 0,9 1.505 14 0,9 JC Görlitz 07208 * 4 4.373 16 0,4 2.191 12 0,5 JC Leipzig 07610 10 6 2.995 21 0,7 897 10 1,1 JC Meißen 07904 * * 2.703 8 0,3 1.448 5 0,3 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: 28.06.2019 Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet § 31 SGB II in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende finden entsprechende Berücksichtigung in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d. h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von Alg. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt. Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Seite 14 von 16",
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"content": "Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: 28.06.2019 Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eines Berichtsmonats mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eines Berichtsmonats in Beziehung. • Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. • Im Nenner sind alle ELB zum Stichtag enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule besuchen, der Fall. Dementsprechend kommt für diesen Personenkreis die Mehrzahl der möglichen Sanktionsgründe überhaupt nicht in Betracht. So können in diesen Fällen keine Sanktionen z. B. wegen der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, ausgesprochen werden. Bei der Betrachtung der Höhe dieser Quote muss also berücksichtigt werden, dass die Grundgesamtheit im statistischen Sinne nicht voll ausschöpfbar ist. Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose ELB gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose ELB beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser ELB mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen ELB in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Ergänzend zur Sanktionsquote der jeweiligen Berichtsmonate wird zudem in Zeitreihen als Jahreswert der Jahresdurchschnitt der monatlichen Sanktionsquote ausgewiesen. Seite 15 von 16",
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"content": "Stand: 31.05.2019 Statistik-Infoseite Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt und Grundsicherung im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Ausbildungsmarkt Beschäftigung Förderung und berufliche Rehabilitation Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB Leistungen SGB III Berufe Bildung Daten zu den Eingliederungsbilanzen Einnahmen/Ausgaben Familien und Kinder Frauen und Männer Langzeitarbeitslosigkeit Migration Regionale Mobilität Wirtschaftszweige Zeitreihen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Die Methodischen Hinweise erläutern die Entstehung und Aussagekraft der jeweiligen Fachstatistik. Die Qualitätsberichte der Statistik erläutern die Entstehung und Aussagekraft der jeweiligen Fachstatistik. Das Glossar enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Abkürzungen und Zeichen, die in den Produkten der Statistik der BA vorkommen, werden im Abkürzungsverzeichnis bzw. der Zeichenerklärung der Statistik der BA erläutert.",
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