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"content": "STAATS'[4INISTERIUM Freistaat FÜR ENERGIE, KLIIVIAScHUTZ, SACHSEN UI\\4WELI UND LANDWIRTSCHAFT Der Staatsminister sÄcHsIscHEs STMTSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KL!MAscHUTz, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 0 1 076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Telefax +49 351 564-20007 01067 Dresden poststelle@ smul.sachsen.de lhr Zeichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Hippold (CDU) lhre Nachricht vom Drs.-Nr.: 711830 28. Februar 2020 Thema: Verwaltungsverfahren zur Schiffbarkeitserklärung des Aktenzeichen Bärwalder Sees (Naturschutzrechtliches Gutachten) (bitte bei Antwort angeben) z-1050151190 Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, 27. Mä22020 namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Was war die konkrete Aufgabenstellung zur Anfertigung des naturschutzrechtlichen Gutachtens vom 27.10.2018, angefertigt vom Naturschutzinstitut Region Dresden €. V., zur Schiffbarkeitserklärung für den Bärwalder See? MACH- WAS I WICHTIGES ln der dem Gutachten vom 27. September 2Q18 zugrundeliegenden Arbeiten im öff€stlichen oienst Sachsen Aufgabenstellung vom 12. Dezember 2Q16 für den ,,Artenschutzfachbeitrag zur vorhandenen und geplanten Nutzung des Bänrvalder Sees im Rahmen der Feststellung der Fertigstellung (FdF)\" lautet die Zielstellung (Seite 5): Hausanschrift: ,,Utn auszuschließen, dass die derzeitige und künftige Nutzung des Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Bärwalder Sees zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Natur und Umwelt und Landwirtschaft Landschaft führt, sind artenschutzrechtliche Aspekte gutachtlich zu prüfen.\" Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Weiterhin wurde die Aufgabenstellung unter dem Punkt 3 ,,Teilaufgaben/ www.smul.sachsen.de Ausschreibungsgegenstand\" (Seite 5 ff.) wie in der Anlage I Verkehrsverbindung: wiedergegeben formuliert. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Frage 2= Wie ist das Ausschreibungsverfahren für die Erstellung Bosucherparkplätze: eines derartigen Gutachtens erfolgt? Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 melden. lm Vorfeld der Vergabe wurde in Abstimmung mit dem vormaligen Bitte beachten Sie die N tr) o Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) allgemeinen Hinweise zur rfj N durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) zunächst eine konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische o N Leistungsbeschreibung - unter Zugrundelegung der ebenfalls durch die Staatsministerium für Energie, o N LDS erstellten Prolektbeschreibung zur Feststellung der Fertigstellung Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der (FdF) des Bänrralder Sees für die allgemeine Schiffiahrt gemäß g 17 lnformationspfl ichten nach der Absatz 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 4",
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"content": "STAATSIUINISTERIUM Freistaat FÜR ENERGIE, KLIIVIASCHUTZ, UMWER UND TANDWIRTSCHAFT IE SACHSEN 11. November 2016 - für das zu erstellende Gutachten erarbeitet. Mit E-Mail vom 30. November 2016 wurde die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Venvaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als Ausbautreibende und bergrechtlich Verantwortliche für den Bärwalder See von der LDS zur Vergabe des Gutachtens auf Basis der Leistungsbeschreibung vom 28. November 2016 aufgefordert. Die in der Leistungsbeschreibung formulierte Aufgabenstellung wurde in den Unterlagen vom 12. Dezember 2016 der LMBV wortgleich übernommen. lm Februar 2017 übermittelte die LMBV die eingegangenen Angebote an die LDS. Deren obere Naturschutzbehörde prüfte daraufhin die fachliche Geeignetheit der Bieter, deren eingegangene Angebote und gab eine Empfehlung zur Vergabe. Diese Empfehlung wurde der LMBV übermittelt. Frage 3: Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben (Zeitpunkt), wie fang war der Untersuchungszeitraum und zu welchem Ergebnis kommt das naturschutzrechtliche Gutachten bezüglich der Schiffbarkeitserklärung für den Bärwalder See? Zwischen dem Auftraggeber LMBV und dem Auftragnehmer Naturschutzinstitut Region Dresden e. V. wurde am 20. Februar 2017 der Vertrag zur Erbringung der Leistung in Form des Gutachtens ,,Artenschutzfachbeitrag zur vorhandenen und geplanten Nutzung des Bänvalder Sees im Rahmen der Feststellung der Fertigstellung (FdF)\" geschlossen. Die ornithologischen Erfassungen wurden vom Auftragnehmer an mehreren Terminen vom 28. März 2017 bis zum 26. Oktober 2017 durchgeführt. Darüber hinaus wurden bereits vorhandene ornithologische Daten aus den Jahren 2009 bis 2017 gesichtet, aufbereitet und ausgewertet. Bezüglich der Feststellung der Fertigstellung des Bärwalder Sees kommt das Gutachten zusammenfassend zu folgendem Ergebnis (Kapitel 8, Seite 65 f.): ,,An h and der avifau n i sti sche n Altd ate n rech erche u nd de n Erfassungsergebnrssen des Jahres 2017 ist zu konstatieren, dass die Wirkungen der FdF auf brütende Wasser- vögel gering (Sommerhalbjahr) und die möglichen Wirkungen der FdF (im Winter- halbjahr) auf durchziehende, rastende und überwinternde Wasservogelarten problematisch sind. 1...1 Für die rastenden und übenuinternden Wasservogelarten, welche die freie Seefläche nutzen, können insbesondere optische Wirkungen auf dem See, dle von allen Wasserfahrzeugen ausgehen, erhebliche Störungen bewirken. Erhebliche Störungen auf rein semiaquatische Durchzügler, die an Uferstreifen, Sand- und Schlickflächen oder Schilfzonen gebunden sind, können sich durch Befahrung nahe entlang am lJfer ergeben. Die Bestände der Wasseruögel des Bärwalder Sees können jedoch durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen ausreichend erhalten werden.\" Zur Wasserfläche V3 in der Mitte des Sees wird ausgeführt (Kapitel 7.1, Seite 57): ,,Die Schutzzone ist ganzjährig einzurichten, um sowohl den im Sommer mausernden, als auch im Winter rastenden Wasseruögeln ausreichend Rückzugsraum zu bieten.\" Seite 2 von 4",
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"content": "STAATSI\\4INISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UTVIWELT UND L,ANDW IRTSCHAFT rrtLn-,Err = ln folgender Übersicht (Kapitel 7 .1, Seite 55, Tabelle g) dargestellte Vermeidungsmaßnahmen werden im Gutachten als notwendig erachtet. Zur räumlichen Verortung der einzelnen Maßnahmen wird auf Anlage 2 verwiesen. Kürz Betroffene Maßnahme lnhalt Zeitraum el Nutzungen V1 Anlegeverbot Verbot des seewärtigen 11.2. - jegliche Anlandens am Ufer 31 .10. Wasserfahrzeuge Fahrverbot im Motorisierte v2 Uferschutzzone abgegrenzten Uferbereich (150 m-Streifen ab 11.2. - Wasserfahrzeuge 31 .1 0. und Kite-Surfer Uferlinie) Zentrale Nutzungs- und V3 Schutzzone in ganzjährig jegliche Nutzungsart Befahrverbot der Seemitte Fahr- und Nutzungsverbot jegliche Nutzung v4.1 des Sees für den 1.11. - 31.3. (außer Bootsverkehr Fahrgastschifffahrt) gefahrgeneigte Fahr- und Nutzungsverbot Sperrung des Nutzungen und v4.2 des Sees für 1 .10. - 30.4. Sees im Winter motorisierten gefahrgeneigte Nutzungen Flugverkehr Beschränkung der Nutzung v4.3 auf festgelegte Route bzw. 1.11. - 31.3 Fahrgastschifffahrt Korridor Betretungsverbot der Sperrung Flächen zwischen Betretungsverbot sensibler 21.3. und V5 Wirtschaftsweg und Ufer im durch Menschen und Bruthabitate an 20.9. bezeichneten Abschnitt am Haustiere Land Nordwestufer Verbot des Betretens der Betretungs- Betretungsverbot Uferbefestigungen V6 verbot Stein- 11.4. - 31.8. durch Menschen und (Steinpackungen und packungen Haustiere Steinschüttungen) Sperrung 200 m Radius um v7.1 ganzjährig Jegliche Nutzung Schutzzone Uferschwalbenkolonie Uferschwalbe Sperrung der Bucht südlich 20.4. und v7.2 Jegliche Nutzung der Uferschwalbenkolonie 10.9. Frage 4: lnwieweit wurden bei der Erarbeitung des Gutachtens die Belange der Nutzer des Sees, insbesondere der Fischerei und der gesetzlich vorgeschriebenen Hegepflicht, einbezogen und beim Ergebnis berücksichtigt? lm Zuge der Bearbeitung wurden derzeitige und künftige Nutzungsinteressen, insbesondere bei der Auswahl der Vermeidungsmaßnahmen, berücksichtigt, soweit dies mit Artenschutzbelangen vereinbar ist. ln diesem Rahmen wurden die Seite 3 von 4",
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"content": "STAATSIMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, U]VIWELI UND IANDWIRTSCHAFT l5 Freistaat SACHSEN Einschränkungen der Nutzungen durch die dem Artenschutz dienenden Vermeidungsmaßnahmen so gering wie möglich gehalten. Die beispielsweise durch die Gemeinde Boxberg/O.L. geltend gemachten touristischen Belange wurden bei der Konkretisierung der Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt. Auch Belange der Fischerei wurden mit dem Gutachter diskutiert und bei den Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt. Dies betrift zum Beispiel den Zeitraum der winterlichen Sperrung. Frage 5: Wurden bei der Anfertigung des Gutachtens aus behördlicher Sicht anerkannte Methodenstandards berücksichtigt? Die ornithologischen Erfassungen sowie die Sichtung, Aufbereitung und Auswertung der vorhandenen ornithologischen Daten und deren Bewertung erfolgten gemäß den Vorgaben der Naturschutzbehörden und in enger Abstimmung mit der zur Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft gehörenden Sächsischen Vogelschutzutarte Neschwitz. Zur fachlichen Bewertung der Wirkungen des Schiffuerkehrs, des Gemeingebrauchs und ausgewählter gefahrgeneigter Nutzungen (Windsurfen, Kitesurfen, Jetski, Wasserski) auf die Avifauna wurde einschlägige Fachliteratur herangezogen. Aus behördlicher Sicht wurden damit anerkannte Methodenstandards berücksichtigt. li en Grüßen ru\"' Wolfram r Anlagen: 2 Seite 4 von 4",
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"content": "Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Landtagsanfrage Drs.-Nr.: 7/1830 „Teilaufgaben / Ausschreibungsgegenstand“ (Seite 5 ff. der Aufgabenstellung vom 12. Dezember 2016 zum Artenschutzfachbeitrag): „Auf Grundlage der Projektbeschreibung (siehe Anlage 2 und 3) der oberen Wasserbehörde, die Aussagen zur derzeitigen und künftigen Nutzung des Sees enthält, hat der Auftragnehmer folgende Leistung zu erbringen: Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages auf Grundlage der §§ 44 und 45 BNatSchG a) Sichtung der vorhandenen Daten zur Avifauna des Bärwalder Sees für die Jahre 2009 bis 2016. Die dafür nötigen Datenquellen Daten sind mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) abzustimmen. Bei Bedarf ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Datenanfrage an ornitho.de zu stellen. Die Kosten für die Beschaffung der Daten übernimmt der Auftraggeber. Diese Daten sind durch die geplanten Erfassungen der Avifauna im Sommerhalbjahr 2017 (siehe Punkt 3 d) zu ergänzen. b) Sichtung der vom Auftraggeber bzw. von der LDS bereitgestellten Gutachten, Materialien und Genehmigungen (siehe unter Pkt. 5 [2], [3], [4], [6], [7], [8] und [9]). c) Sichtung des MultiBase-Datenbankauszugs zu vorkommenden Arten. Der Datenbankauszug wird von der uNB LK Görlitz auf Anfrage und unter Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (im Shape-Format) bereitgestellt. Ist feststellbar, dass zur gutachterlichen Einschätzung der Vorhabenauswirkungen weitere Datenerfassungen notwendig werden, sind diese nach den gängigen Standardmethoden in Absprache mit dem Auftraggeber, der LDS und der uNB durchzuführen. d) Kartierung der Avifauna im Sommerhalbjahr 2017 1. Rastererfassung der Wasservögel auf dem See • Einteilung des Sees in gut im Gelände erkennbare Abschnitte und Erfassung der Wasservögel getrennt nach diesen Abschnitten • Einteilung des Gewässers erfolgt in Absprache mit der uNB und der BfUL (Vogelschutzwarte Neschwitz) • Erfassung im Zeitraum von April bis September 2017 • pro Monat sind vier Erfassungen, jeweils zweimal sonnabends/sonntags oder feiertags und zweimal dienstags bis donnerstags, durchzuführen • Dokumentation von Beobachtungsbedingungen und besonderen Vorkommnissen • besonderes Augenmerk auf Störungen der im See befindlichen Ruhezone (siehe Anlage 1 und 3, Genehmigung Punkt 5 unter [2]): o Dokumentation von Verstößen (Datum, Uhrzeit, Bildnachweis), gegebenenfalls Meldung an die LDS, Referat 36 wenn Bildnachweis und Bootsnummer vorliegen o Verhalten der Wasservögel bei Störung (Dokumentation des Verhaltens der Wasservögel, Schätzung der Abstände zwischen Störquelle und Vögeln) o Sollten Störungen zu nicht verwertbaren Ergebnissen führen, so sind die Erfassungen nach Rücksprache mit der uNB und der LDS abzubrechen.",
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"content": "2. Kartierung der Avifauna und wertvoller Bruthabitate im Bereich der Uferlinie (bei maximaler Wasserspiegellage 125 Meter NHN) außerhalb von bebauten Uferbereichen und Badestränden • wasserseitige Kartierung der für Brutvögel relevanten Habitate sowie Kartierung der dort vorkommenden Brutvögel: o wasserseitige Kartierung relevanter Brutvogelhabitate (Größe, Ausprägung) o Kartierung der Avifauna aller relevanten Brutvogelhabitate in o Abstimmung mit uNB und BfUL (VSW) o quantitative Erfassung vorkommender Brutvogelarten o Erfassung im Zeitraum von April bis Juni 2017 o 4 Erfassungstermine, verteilt über den Erfassungszeitraum • Landseitige Kartierung der vorkommenden Brutvögel o Auswahl repräsentativer Lebensräume in Absprache mit uNB und BfUL (VSW) o quantitative Erfassung vorkommender Brutvogelarten o Transekterfassung in ausgewählten Lebensräumen: jeweils Breite 100 Meter, Länge circa 3000 Meter o Erfassung im Zeitraum von April bis Juni 2017 o sechs Erfassungstermine, verteilt über den Erfassungszeitraum e) Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung und Erstellung eines Fachbeitrages unter Berücksichtigung entsprechender Fachinformationen (Fachinformationssysteme, Musterprotokolle, Leitfäden der Bundesländer – zum Beispiel Hessen, VwV Artenschutz NRW 2016, siehe Punkt. 5 unter [10], [11], [12] und [13]). 1. Ermittlung der Wirkungen des Vorhabens Anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung (siehe Anlage 2 und 3) sind die Wirkfaktoren, -pfade und -prozesse vom Auftragnehmer zu ermitteln. Summations- und Wechselwirkung sind zu beachten. Gefahrengeneigte Nutzung der Seen, die gem. § 7 Absatz 3 SächsSchiffVO verboten sind, müssen in die Wirkprognose einbezogen werden. Bei der Erstellung der Wirkprognose ist zwischen motorbetriebenen Fahrzeugen verschiedener Varianten (E-Motor/Verbrennungsmotor, Motorleistung, Kraftstoff) sowie nichtmotorbetriebenen (Segel- und Paddelbooten) zu unterscheiden. Hinweise zu Störwirkungen durch Segelboote bietet die zur Verfügung gestellte Studie am Berzdorfer See (siehe Punkt 5 unter [7]). Die Auswirkungen der Fahrgastschifffahrt, der Wasserflugzeugnutzung auf dem See, von Jetbootnutzung, Kitesurfen und von Großveranstaltungen auf dem See sind ebenfalls auf ihre Wirkung auf die Vogelarten zu bewerten. Die Ergebnisse des vorliegenden Schallschutzgutachtens sind in die Wirkprognose mit einzubeziehen. Weitere dem Auftragnehmer aufgrund seiner Erfahrung bekannte Störfaktoren sind in die Erstellung der Wirkprognose einzubeziehen. 2. Erstellen einer artspezifischen Konfliktanalyse Anhand der ermittelten Wirkungen des Vorhabens ist artspezifisch (eine Zusammenfassung zu funktionellen Gruppen ist möglich) eine Konfliktanalyse zu erstellen und festzustellen, ob Verbote gem. § 44 BNatSchG durch das Vorhaben ausgelöst werden könnten. Sollte sich bei der Untersuchung der Gesamtsituation aufdrängen, dass sich lokale Populationen auf die umliegenden Gewässer wie Lohsa II erstrecken, sind diese in die Betrachtung einzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf die konkrete Definition der lokalen Population zu legen (Störungsverbot).",
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"content": "3. Festlegung möglicher Vermeidungsmaßnahmen Für durch das Vorhaben ausgelöste Verbote sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen zu entwickeln und bei der artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen. Dabei ist die - bereits im AFB von 2011 (siehe Punkt 5 unter [6]) vorgeschlagene und mit wasserrechtlicher Genehmigung 2016 festgesetzte – Ruhezone (siehe Anlage 1 in Verbindung mit Anlage 3), bezüglich Erforderlichkeit, Größe, Lage und tages- sowie jahreszeitlicher Notwendigkeit zu bewerten. Zu prüfen ist auch, ob Flachwasserbereiche der bisherigen Schutzzone auf dem See durch Verschiebung der Grenzen oder zeitlicher Staffelung für die Angelfischerei zugänglich gemacht werden können, ohne die Nutzung der Schutzzone für geschützte Arten zu gefährden. Bei der Entwicklung von Vermeidungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass diese sich ausschließlich an die Allgemeinheit richten können. Es sind daher ausschließlich Maßnahmen wie die Beschränkung auf bestimmte Teilbereiche des Sees, zeitliche Begrenzungen, Begrenzung der Nutzungsarten et cetera möglich. Empfohlene Vermeidungsmaßnahmen müssen praxistauglich und umsetzbar sein. Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob Spaziergänger, Radfahrer, Badegäste und Wellenschlag zu Störungen der vorkommenden Arten am Bärwalder See führen. 4. Ausnahme/Befreiung Bei prognostiziertem Eintreten von Verbotstatbeständen sind bei fehlenden Vermeidungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme bzw. Befreiung zu prüfen. 5. Zusammenfassung Es ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung des Artenschutzfachbeitrages zu erstellen. Diese muss eine gutachterliche Einschätzung der möglichen Nutzung des Sees (Einschränkung Teilbereiche, zeitliche Einschränkung, Einschränkung bestimmter bootstypbezogener Nutzungsarten im Sinne der Anlage 2 Nummer 2, Spalte 4 zu § 17 Absatz 2 Nummer 2 SächsWG) enthalten, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle möglich ist. In Abhängigkeit von den Erfassungsergebnissen 2017 ist ein Vorschlag zum Erfordernis und zur Ausgestaltung eines geeigneten Risikomanagements über den Erfassungszeitraum hinaus zu erarbeiten (begleitendes Monitoring).“",
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"content": "LEGENDE Maßnahmen V1 Anlegeverbot 11.2. bis 31.10. V2 Uferschutzzone 11.2. bis 31.10. V3 zentrale Schutzzone in der Seemitte ! ! ! ganzjährig Sperrung des Sees im Winter ! ! ! ! ! ! V4.1: 1.11. bis 31.3. ! ! ! ! keine Nutzung zulässig ! ! ! ! ! ! ! V4.2: 1.10. bis 30.4. ! ! kein Kite-Surfen, Jetski und ! ! Flugverkehr zulässig ! ! ! ! V4.3 räumliche Beschränkung der ! ! ! ! ! ! ! ! Fahrgastschifffahrt (FGS) ! ! ! ! 1.11. bis 31.3. ! ! ! ! ! FGS im Korridor zulässig ! ! V5 Sperrung sensibler Bruthabitate ! ! an Land 21.3. bis 20.9. ! ! ! ! ! ! V6 Betretungsverbot Stein- ! ! packungen 11.4. bis 31.8 V7.1 Schutzzone Uferschwalbe ! ! ganzjährig ! ! ! V7.2 Schutzzone Uferschwalbe ! ! 20.4. bis 10.9. ! ! ! ! nutzbare Seefläche ! ! ! ! ! ! ohne Auflagen vom 1.5. - 30.9. ! ! ! ! ! ! ! ! ! bisherige zentrale Schutzzone ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! AG Naturschutzinstitut ! ! AUFTRAGNEHMER: ! ! Region Dresden e.V. Weixdorfer Straße 15, 01129 Dresden ! ! ! Tel.: 0351/8020033, Fax.: 0351/8020034 ! nsi-dresden@naturschutzinstitut.de ! ! ! ! ! ! ! ! ! Lausitzer und Mitteldeutsche ! ! AUFTRAGGEBER: Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ! ! ! ! ! ! ! Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg Tel.: 03573/84-0, Fax: 03573 84-4500 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! PROJEKT: Artenschutzfachbeitrag zur vorhandenen und ! geplanten Nutzung des Bärwalder Sees im ! ! ! ! Rahmen der Feststellung der Fertigstellung geprüft 02.03.2018 Schimkat Planinhalt: bearbeitet 02.03.2018 M. Schimkat gezeichnet 02.03.2018 M. Schimkat Überblick Maßnahmen, Sperrzeiten sowie Grundlage: nutzbare Seefläche Luftbilder: WMS des GeoSN ± Maßstab: 1: 25.000 Karten-Nr: 7 0 0,25 0,5 Kilometer",
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