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            "content": "~ SACHsEN STAATSMlNlSTERIUM FÜR KULTUS Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTU S                                   Ihr Zeichen Postfach 10 09 10 101079 Dre sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Ihre Nachricht vom Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden                                                                Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/21/15 Dresden,         Äf .Mai          2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 7/2244 Thema: RL Digitale Schulen: Festbeträge Robotik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom Januar 2020 wurde darauf hingewiesen, dass durch die Überarbeitung der Lehrpläne der steigende Bedarf an programmierbaren Geräten für den Unterricht abgedeckt werden soll. Dafür stehen je Klassen - bzw. Jahrgangsstufe für Einplatinencomputer und Z ubehör je 800 Euro, und für Robotik-Bausätze je 3.550 Euro zur Verfügung.\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:                                                                    MACH _ __ WAS -           WICHTIGES Frage 1: Ab welchem Zeitpunkt können die angegebenen Festbeträge                 A1btil t n im Örtcn tllchtn Oltm l Saclm n zur Anschaffung der entsprechenden Unterrichtsmittel abgerufen werden? Soweit mit „Abruf\" die Auszahlung einer zuvor bewilligten Zuwendung gemeint ist, so ist er grundsätzlich dann möglich, nachdem die entsprechenden Unterrichtsmittel innerhalb des dafür vorgesehenen Maßnahmezeitraums angeschafft worden sind. Es gelten die in der RL Digitale Schulen vom 21 . Mai 2019 (SächsABI. S. 839), die durch Ziffer 1 der Richtlinie vom 7. Januar 2020 (SächsABI. S. 61) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABI. SDr. S. S 385), genannten Bestimmungen zu Auszahlung und Verwendungsnachweis.                Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Frage 2: Gibt es besondere Bedingungen bei der Anschaffung von               Carolaplatz 1 01097 Dresden Geräten, an die diese Beträge gebunden sind? Wenn ja, welche? www.smk.sachsen .de Es gelten die Vorgaben der RL Digitale Schulen . Darüberhinausgehende, Verkehrsverbindung : besondere Bedingungen gibt es nicht.                                         Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter Seite 1 von 2                                                                www.smk.sachsen.de/kontakt.htm",
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            "content": "~ SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 3: Wie erfolgt die Abrechnung beim Kauf der Geräte? Wird den Schulen das Geld im Voraus ausgezahlt oder erfolgt eine entsprechende Verrechnung? Nach § 23 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBI. S. 648), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBI. S. 782) geändert worden ist, ist es Aufgabe der Schulträger, die Ausstattung der Schulen mit notwendigen Lehr- und Lernmitteln sicher zu stellen. Der Schulträger wird bei dieser Aufgabe durch die Bereitstellung von Fördermitteln unter anderem nach der RL Digitale Schulen, unter den dort genannten Voraussetzungen und Bedingungen, unterstützt. Eine Auszahlung von Mitteln nach der RL Digitale Schulen an einzelne Schulen erfolgt nicht. Wie die einzelnen Schulträger ihre Beschaffungsprozesse organisieren, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Eine Pflicht der Staatsregierung , sich die Informationen dazu zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Frage 4: Wie viele Finanzmittel werden dafür 2020 unter welchem Haushaltstitel zur Verfügung gestellt und wie viele Mittel wurden bereits an welche Schularten dafür ausgereicht? (Bitte je Schulart die Ausgabenart aufschlüsseln.) Gemäß Anlage 2 zur RL Digitale Schulen steht jedem Schulträger ein Antragsbudget zur Verfügung, auf das hiermit verwiesen wird. Fördermittel für Robotikelemente werden aus diesem Budget zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen so über die Laufzeit des DigitalPakt Schule 2019 - 2024 bei HHSt. 05 03/883 88 sowie 15 30/883 15 (kommunale Träger) Mittel in Höhe von insgesamt 212.746.082,69 Euro und bei HHSt. 05 03/893 88 (freie Träger) Mittel in Höhe von 36.796.417,31 Euro als Neubewilligungsvolumen zur Verfügung . Bezogen auf dieses Volumen sind bislang in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 bei HHSt. 05 05 03/883 88 sowie 15 30/883 15 (kommunale Träger) Mittel in Höhe von insgesamt 40.750.460,78 Euro und bei HHSt. 05 03/893 88 (freie Träger) Mittel in Höhe von 8.001 .638,89 als Zuwendungen an die Schulträger bewilligt worden. Nach der in der RL Digitale Schulen geltenden Verwaltungspraxis erfolgt keine Bindung dieser Mittel an einzelne Schulen oder Schularten . Die Fördermittel können vielmehr für alle in den Antrag einbezogenen Schulen gleichermaßen durch den Träger verwendet werden. Auch erfolgt im Rahmen der Abrechnung keine getrennte Erfassung der Robotikelemente gegenüber den übrigen förderfähigen digitalen Arbeitsgeräten. Die Frage ist daher hinsichtlich der Schul- und Ausgabenarten nicht beantwortbar, da der Staatsregierung die entsprechenden Informationen nicht vorliegen . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2",
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