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"content": "~ SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Der Staatsminister SÄCHSISC HES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTU S Ihr Zeichen Postfach 1O 09 1O 1 01079 Dresden Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages 18. Februar 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von -Lindenau-Platz 1 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 01067 Dresden Z-1053/20/33 Dresden, { l . März 2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 7/1724 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs 7/862: „Nachfrage zu Drs 7/518 - Anwendung des SächsNSG auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer und die Reglementierung des Konsums an Schulen\" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: \"In Drs 7/862 führt die Staatsregierung folgendes aus: 'Da das Sächsis che Nichtraucherschutz- gesetz den Konsum von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten nicht umfasst, wird das Sächsische Staatsministerium für Kultus bis zu einer gesetzli- chen Regelung das Landesjugendamt und die Jugendämter der Land- kreise und Kreisfreien Städte sowie die Träger von Kindertageseinrich- tungen auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder MACH _ __ vor Gefahren zu schützen, die vom Konsum von Tabakerhitzern und E- WAS - WICHTIGES Zigaretten ausgehen können. Dies kann zum Beispiel im Rahmen der Arbtitr n im Öfftntlichtn D ir n ~ ! Sach~tn Hausordnung durch die Einrichtungsträger ges chehen.' Noch in Drs 7/518, Frage 2 führte die Staatsregierung aus: 'Aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung bedarf es derzeit keiner rechtlichen Klar- stellung, dass das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht anwendbar ist. Die gesetzliche Regelung und deren Auslegung, die für E-Zigaretten durch obergericht- liche Rechtsprechung überwiegend bestätigt wurde, ist eindeutig und in der Rechtspraxis gefestigt.'\" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Frage 1: Inwieweit ist die oben angeführte Aussage der Staatsregierung Carolaplatz 1 01097 Dresden aus Drs 7/862 so zu verstehen, dass die Staatsregierung eine Änderung des SächsNSG in Bezug auf die Erfassung von E-Zigaretten und Taba- www.smk. sachsen .de kerhitzern vornehmen will oder anstrebt oder welche andere „gesetzli- Verkehrsverbindung: che Regelung\" ist dort gemeint? Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elekt- ronisch signierte sowie für verschlüs- selte elektronische Dokumente erh al- ten Sie unter www.sm k.sach- Seite 1 von 2 sen.de/kontakt.htm",
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"content": "~ SACi'.1sEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 2: Warum kam die Staatsregierung ggf. in der Zwischenzeit zur Auffassung, dass es gesetzlicher Änderungen im Nichtraucherschutzrecht in Bezug auf das Erfassen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern bedarf? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Formulierung „bis zu einer gesetzlichen Regelung\" umschreibt den regelungsfreien Zeit- raum. Aktuell ist keine Änderung der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung geplant. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt (Datum) wurden das Landesjugendamt und die Jugend- ämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Träger von Kindertageseinrichtun- gen aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Gefahren zu schüt- zen, die vom Konsum von Tabakerhitzern und E-Zigaretten ausgehen können? Falls dies noch nicht geschehen ist, zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen? Das entsprechende Schreiben wurde mit Datum 21. Februar 2020 an die Jugendämter der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie nachrichtlich an das Landesjugendamt gesandt. Frage 4: Inwieweit wurden und werden auch öffentliche Schulen, in denen bislang der Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern im Hausrecht nicht ausgeschlos- sen oder nicht geregelt wurde, zu weiteren Schutzmaßnahmen aufgefordert oder sen- sibilisiert? Mit Datenstand 28. Februar 2020 haben 90 Schulen in öffentlicher Trägerschaft noch keine hausrechtliche Regelung getroffen . Diese Schulen werden aufgefordert, bis zum Schuljahres- ende Regelungen zum Verbot des Konsums von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in der Haus- ordnung festzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2",
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