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"content": "~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Der Staatsminister SÄCHS ISCHES STAATSMINI STER IUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Aktenzeichen Drs.-Nr.: 7/2629 (bitte bei Antwort angeben) Thema: Rücklagen des Freistaates Sachsen und seiner Staatsbetriebe UK/21 -H 1322/184/21 0- 2020/38202 Dresden , 2.Juli 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die WAS - WICHTIGES Kleine Anfrage wie folgt: Arbe iten im Öffe ntli chen Dienst Sachsen Vorbemerkung: Zertifikat seit 2013 Die Frage 1 zielt auf die allgemeinen und zweckgebundenen kameralen , audit berufundfamllie haushaltsmäßig gebildeten Rücklagen des Freistaates Sachsen ab. Diese sind über Zuführungen und Entnahmen mit dem Kernhaushalt verbunden. Deren Bestände werden buchmäßig gesondert nachgewiesen . Bei der Be- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium antwortung der Fragen 3 und 4 sind dementsprechend diejenigen Rücklagen der Finanzen Carolaplatz 1 der Staatsbetriebe und NSM-Einrichtungen berücksichtigt, welche bei den 01 097 Dresden Staatsbetrieben/Einrichtungen selbst oder zentral beim Freistaat Sachsen Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 als Bestände gehalten werden - so genannte „kamerale Rücklagen\". minister@smf.sachsen .de* www.smf.sachsen.de Frage 1: Wie hoch waren die Rücklagen des Freistaates Sachsen zum Verkehrsverbindung : 31 .03.2020? Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 7, 8 Haltestelle Ca rolaplatz Für Besucher mit Behinderun gen Frage 2: Für welche Zwecke waren die Rücklagen gemäß Frage 1 ge- befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtner- bunden und jeweils in welcher Höhe? (Bitte auf die Zwecke dienst melden . aufgliedern.) *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Vorau ssetzunQen.",
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"content": "~S~CHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben sind in der Anlage 1 dargestellt. Frage 3: Wie hoch waren die Rücklagen der Staatsbetriebe des Freistaates Sachsen zum 31.03.2020? (Bitte auf die Staatsbetriebe aufgliedern) Frage 4: Für welche Zwecke waren die Rücklagen gemäß Frage 3 gebunden und jeweils in welcher Höhe? (Bitte auf die Zwecke aufgliedern.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 : Die Angaben sind in der Anlage 2 dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 1c<Cha Anlagen Seite 2 von 2",
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"content": "Drs. 7/2629 Anlage 1 Rücklagen des Freistaates Sachsen in EUR Rücklage 31.03.2020 Zweck / Zweckbindung Haushaltsausgleichsrücklage 1.595.098.208,43 Der Gesamtbestand unterteilt sich in Sockelbetrag als Konjunkturvorsorge und temporä- re Aufstockung zur Haushaltsdeckung. davon Konjunkturvorsorge 1.313.017.204,01 Dauerhafter Bestandteil der Rücklage; die Rücklage dient der Absicherung von Haus- (Sockelbetrag) haltsrisiken, insbesondere der konjunkturellen Vorsorge – vgl. auch § 18 Abs. 4 SäHO. davon temporärer Bestand 282.081.004,42 Vorübergehender Bestandteil der Rücklage; von dem Bestand, der nach dem 31.03.2020 um 650.000.000,00 EUR aus dem Haushaltsvollzug 2019 erhöht wurde, wird ein Betrag von 928.699.100,00 EUR im Haushaltsjahr 2020 (vgl. Nachtragshaushalt) zur Haus- haltsdeckung entnommen. Rücklage kommunaler Finanzausgleich 182.735.000,00 Die Rücklage gewährleistet die periodengerechte Finanzierung von Ansprüchen der (§ 2 Abs. 3 SächsFAG) Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, vgl. § 2 Abs. 3 SächsFAG. Im Haushaltsjahr 2020 werden der Rücklage planmäßig 103.505,000,00 EUR entnom- men, die weiteren Mittel sollen im Doppelhaushalt 2021/2022 entnommen werden. Rücklage zur Weitergabe von Wohngeld- 39.206.500,00 Einsparungen bei den Ausgaben für Wohngeld sind in Höhe des Landesanteils an die- einsparungen an Kommunen sen Wohngeldausgaben an die Kommunen weiterzureichen, § 18 Abs. 2 Sätze 4 und 5 SächsAGSGB. Die Wohngeldrücklage dient der periodengerechten Ausgabendeckung. Die 39.206.500,00 EUR sollen vollständig im Doppelhaushalt 2021/2022 entnommen werden. Personalausgabenrücklage 246.000.000,00 Die Personalausgabenrücklage dient der Absicherung haushalterischer Ausgaberisiken im Personalbereich z. B. aufgrund von Besoldungsnachzahlungen (insbesondere durch Rechtsprechungen) und von höherer als erwarteten Tariferhöhungen. Der Bestand dient der Abfederung künftiger Personalmehrausgaben, insbesondere auf- grund des Tarifabschlusses 2019 und dessen Fortwirkung in 2021/2022. Regionalisierungsmittel-Rücklage 252.408.226,61 Die Regionalisierungsmittel-Rücklage wird aus zweckgebundenen Einnahmen des Bun- des nach dem Regionalisierungsgesetz gebildet. Sie dient dazu, für die Laufzeit des Regionalisierungsgesetzes bis 2031 eine kontinuierliche Finanzierung des ÖPNV/SPNV sicherzustellen. Seite 1 von 1",
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