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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR ENERGIE, KLIlMASCHUTZ, SACHSEN U]\\4WELT UND TANDW IRTSCHAFT Parallel wurden die bestehenden EU-rechtlichen Möglichkeiten zur Erleichterung der Förderverfahren wie zum Beispiel die Bewilligung nach Pauschalen genutzt. So wurden seit dem Jahr 2014 sukzessive standardisierte Einheitskosten/Pauschalen eingeführt. Hinsichtlich der Antragstellung wird es dem Antragsteller mit der Webanwendung DlANAweb bereits so leicht wie möglich gemacht. Eine lnstallation von Software auf dem PC ist nicht mehr notwendig und gehört der Vergangenheit an. Dabei steht die Anwendung bereits ab März eines jeden Jahres bereit, was im Ländervergleich ein sehr früher Zeitpunkt ist. Dadurch wird den Landwirten im Freistaat Sachsen eine vergleichsweise lange Antragsbearbeitungszeit eingeräumt, um einem möglichen Termindruck entgegenzuwirken. Die Anwendung selbst kommt dem Antragstellenden mit zum Teil vorausgefüllten Formularen sowie der Möglichkeit, Schlaggeometrien aus dem Vorjahr (auch Kontrollgeometrien) ohne eigenes Digitalisieren zu übernehmen, komfortabel entgegen. Darüber hinaus sind umfangreiche und vielfältige Plausibilitätsprüfungen in der Webanwendung hinterlegt, mit der Wirkung, dass der Landwirt durch Hinweistexte (zum Beispiel zu unausgefüllten Antragsfeldern, zt) Überlappungen von Flächen usw.) informiert wird und die Gelegenheit erhält, seine Angaben bereits vor dem ersten Einreichen zu berichtigen. Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung im Zuge der kommenden Finanzierungsperiode 2022-2027, uffi Bürokratie und allgemeine, unnötige Verkomplizierungen in landwirtschaftlichen Antragsverfahren sowie im Betriebsalltag von Landwirtschaftsunternehmen zu verringern? Der Freistaat Sachsen hat mit seinen Vorschlägen für ein ELER-Reset frühzeitig Ansätze für die Verringerung des bürokratischen Aufwandes in der GAP eingebracht (https://www.smul.sachsen.de/foerderunq/neuausrichtunq-der-eler-foerderunq-nach- 2020-eler-reset-5944.htm| . letzter Abruf am 8.7.2020). Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hat zudem im vergangenen Jahr ein Eckpunktepapier zur Vereinfachung der GAP erarbeitet, welches der EU-Kommission vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt wurde. Forderungen hieraus sind zum Beispiel die Abschaffung der Zahlungsansprüche, die fakultative Handhabung bestimmter Regelungen (Definition echter Betriebsinhaber, Kürzung von Direktzahlungen unter Anrechnung von Arbeitskosten, Anwendung Risikomanagementinstrumente), die Streichung von Tierkennzeichnung und registrierung sowie des Betriebsnachhaltigkeitsinstrumentes für Nährstoffe aus den Regularien der Konditionalität, schlanke Gestaltung der Venrualtungs- und Kontrollsysteme und die konsequente Umstellung auf ein ziel- und ergebnisorientiertes Umsetzungsmodell. Seite 2 von 4",
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"content": "STAATSIVIINISTERIUM Freistaat FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, SACHSEN UTUWEUI UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: werden weiterhin innerhalb des jährlichen Antrages auf Direktzahlungen und flächenbezogener Agrarförderung Schläge mit genauen m2 herangezogen oder ist hierbei eine Vereinfachung geplant, beispielsweise eine Abrundung der Schläge auf zwei Nachkommastellen je Hektar? Hinsichtlich der Größenermittlung landwirtschaftlicher Flächen basiert die Anforderung von vier Kommastellen auf fachlichen Erfordernissen durch die zugrunde liegenden materiellen Regelungen und beruht auf bundesweiter Abstimmung aller Länder. Bis einschließlich des Jahres 2015 wurde im Freistaat Sachsen die Beantragung von Schlägen mit zwei Nachkommastellen praktiziert. Die lntegrierte Veruyaltungs- und Kontrollsystem- Verordnung (lnVeKoSV) vom 24. Februar 2015 regelte im $ 7 Form und Frist, dass landwirtschaftliche Parzellen mit mindestens zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet anzugeben sind. Da jedoch in Bundesländern mit wesentlich kleinerer Bewirtschaftungsstruktur das Antragsverfahren mit Flächenangaben auf den Quadratmeter bezogen etabliert war und der bundesweite Flächenabgleich über die Zenlrale lnVeKoS-Datenbank lief, wurden die sächsischen Antragsangaben mit zwei Nullen auf vier Kommastellen ,,aufgefüllt\". Durch die parallele Venrrraltung von Flächenangaben von einigen Ländern mit vier und anderen Ländern mit zwei Nachkommastellen wurde im Falle von nur zwei Nachkommastellen stets auf ein Vielfaches von 100 Quadratmetern ab- beziehungsweise aufgerundet. Es war offenkundig, dass der dem Auf- und Abrunden geschuldete Effekt des quadratmetenrveisen ,,Begünstigtseins\" beziehungsweise ,,Benachteiligtseins\" bei der Auflösung von Fehlern, die aus der Übernutzung von Referenzparzellen resultierten, beseitigt werden musste. Ab dem Jahr 2015 trat ein weiter Einfluss hinzu. Es konnten erstmals CC-relevante Landschaftselemente auf Ackerland als,,Ökologische Vorrangflächen\" zur Erreichung der Greeningverpflichtungen beantragt werden. Diese Beantragung erfolgte auch im Freistaat Sachsen mit vier Nachkommastellen, da ansonsten kleine Strukturelemente unterhalb 50 Quadratmetern nicht beantragbar gewesen wären. Durch den Unterschied der Beantragung von Schlägen mit zwei und von Ökologischen Vorrangflächen mit vier Kommastellen kam es im Jahr 2015 regelmäßig zu Rundungsabweichungen, die im landesinternen und bundesweiten Flächenabgleich zu einem erhöhten Klärungsaufiarand und bei den Antragstellern zu Unverständnis und Benachteiligungsempfinden führten. lnsbesondere die kleinen CC-relevanten Landschaftselemente wurden von vielen Bundesländern als wichtige Ökologische Vorrangflächen und deren Beantragungsmöglichkeit als unverhandelbar eingestuft. Entsprechend erfolgte die bundesweite Abstimmung hinsichtlich des Erfordernisses der generellen Beantragung mit vier Nachkommastellen, und die daraufhin geänderte Fassung der lnVeKoSV regelte bereits für die Antragsjahre 2016 und 2017, dass die Flächen, die in einem Land gelegen sind, das nicht das Land des Betriebssitzes des Antragstellers ist, nach Lage und Größe in Hektar mit vier Dezimalstellen anzugeben sind. Diese Detailvorgabe ist mittlerweile wieder gestrichen, da alle Bundesländer den graphischen Beihilfeantrag eingeführt haben und mit diesem alle kleinen Strukturelemente genau abbilden und bis auf wenige Quadratmeter groß beantragbar gemacht haben. Seite 3 von 4",
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"content": "STAATSI\\4INISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIIVIA SCHUTZ, U]\\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT 5 Freistaat SACHSEN Für Antragsteller ergibt sich aus dem Unterschied einer Flächenangabe mit zwei oder vier Nachkommastellen keinerlei Mehraufwand, weil die Antragssoftware DlANAweb standardmäßig die Flächenangaben auf 4 Nachkommastellen (abgeschnitten) liefert. Frage 4: lst im Zuge des Antragstellungsverfahrens auf Direktzahlungen und flächenbezogener Agrarförderung die Umgestaltung von Sperrpunkten in Bezug auf deren automatische Einbeziehung in den Feldblock bei späterem Nichtvorhandensein auch revidierbar und wie wird dies bewerkstelligt? Liegen für das Feldblockkataster Hinweise aus Antragstellung (zum Beispiel Korrekturpunkte aus DlANAweb), aus Kenntnissen vor Ort oder aus Kontrollen zu abweichenden Größen der Abzugsflächen in Bezug zu den tatsächlichen Verhältnissen vor, kann eine Korrektur der Abzugsflächen durch die Agrarvenrualtung im Feldblockkataster erfolgen. Auch bei der regelmäßigen Uberprüfung der Feldblockrefetenz, immer dann wenn für ein Gebiet ein neues aktuelles Digitales Orthophoto (DOP) verfügbar ist, wird eine sichtbare Abweichung zwischen erfasster Abzugsfläche und Darstellung auf dem DOP durch die Agrarvenrvaltung korrigiert. Die korrigierte Geometrie der Abzugsfläche bildet dann die Grundlage für das Antragsverfahren. Die Verifizierung der Abzugsflächen erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei den Außengrenzen der Feldblöcke auch. Mit freund Grüßen o. Wolfram r Seite 4 von 4",
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