HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/141509/",
"id": 141509,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/141509-is-ruckkehrer-nach-sachsen-2019-und-1-hj-2020/",
"title": "IS-Rückkehrer nach Sachsen 2019 und 1. HJ 2020",
"slug": "is-ruckkehrer-nach-sachsen-2019-und-1-hj-2020",
"description": "",
"published_at": "2020-07-29T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/0f35523467809460a3ef5615b7a55f0f5a688b5e.pdf",
"file_size": 2408307,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://ws.landtag.sachsen.de/images/7_Drs_2800_1_1_1_.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "PDFsharp 1.32.3057-g (www.pdfsharp.net)",
"subject": null,
"producer": "PDFsharp 1.32.3057-g (www.pdfsharp.net) modified using iTextSharp™ 5.4.3 ©2000-2013 1T3XT BVBA (Sächsischer Landtag, Verwaltung; licensed version)",
"publisher": "Sächsischer Landtag",
"reference": "7/2800",
"foreign_id": "sn-7/2800",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.sachsen.de/de"
},
"uid": "1c3add53-ff4e-48fc-9eca-7d7b4afe8a36",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sn",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": 7
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=141509",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-09-23 09:00:29.122432+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/141509/",
"number": 1,
"content": "STAATSMINISTERIUM ___ Freistaat DES INNERN __ SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 16-O141.50/3868 ’ Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 2? Juli 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 7/2800 Thema: lS—Rückkehrer nach Sachsen 2019 und 1. HJ 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen, die zuvor ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen hatten, sind im Jahr 2019 in Gebiete, in denen die Terrormiliz ,,|slami- scher Staat“ aktiv ist bzw. war, ausgereist, mit dem Ziel, sich dem ,,|s- lamischen Staat“ anzuschließen? (Bitte nach Personenanzahl, Ge- schlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort und Ausreiseziele aufgliedern) Der Staatsregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass sich Per- sonen mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen im Jahr 2019‚in das Gebiet des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) begeben haben, um sich dieser Terrororganisation anzuschließen. Frage 2: Hausanschrift: Wie viele Personen mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die Sächsisches Staatsministerium sich in der Vergangenheit dem ,,|slamischen Staat“ angeschlossen des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 hatten, sind im Jahr 2019 und im 1. Halbjahr 2020 wieder eingereist? 01097 Dresden (Bitte nach Jahr, Personenanzahl, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsort und jetzigem Wohnsitz aufgliedern) Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Eine Person mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen (bis 2011), Verkehrsanbindung: welche sich in der Vergangenheit dem „IS“ angeschlossen hatte, ist im Ja- Zu erreichen mit den Straßen- nuar 2020 nach Hessen wiedereingereist. Weitere Erkenntnisse im Sinne bahniinien 3, 6. 7, 8, 13 der Fragestellung liegen nicht vor. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Frage 3: Buck-Str. 2 oder 4 melden. Wie viele Personen mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen halten sich derzeit noch in Gebieten auf, in denen die Terrormiliz „ls- Iamischer Staat“ aktiv ist bzw. war? (Bitte nach Personenanzahl, Ge- schlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsort und derzeitigem Aufent- haltsort aufgliedern) ,.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/141509/",
"number": 2,
"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN “ SACHSEN Frage 4: Welche neuen Erkenntnisse gibt es zu den Aufenthaltsorten und Aktivitäten der in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/16988 mitgeteilten bestätigten Ausreisefälle, die noch nicht zurückgekehrtwaren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Eine weibliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz im Frei- staat Sachsen hatte, ist derzeit im lrak inhaftiert. Zu einer männlichen Person, die aus dem Freistaat Sachsen in das Gebiet des „lS\" ausreiste, liegen keine aktuellen bestä- tigten Erkenntnisse vor. Bezüglich eines weiteren Ausreisefalles einer männlichen Per- son mit tunesischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Freistaat Sachsen liegen ebenfalls keine aktuellen bestätigten Erkenntnisse vor. Eine weibliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit und vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen ist nach vorliegenden Erkenntnissen über die Russische Föderation in das Gebiet des „IS“ ausgereist. Der Staatsregierung liegen weitere informationen vor, deren Mitteilung im Rahmen der öffentlichen Beantwortung einer Kleinen Anfrage überwiegende Belange des Geheim- schutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVert]) entgegen- stehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vorn 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge erforderlich. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Frei— staat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen wür- de die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rück- schlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Ar— beitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identi- tät der für ihn tätigen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugän— ge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswir- ken, künftig solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Eine solche mögliche dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem In- formationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass insbe- sondere der Geheimschutz gegenüber dem lnformationsanspruch des Abgeordneten das gewichtigere Rechtsgut ist. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informa- tionsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Seite2von3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/141509/",
"number": 3,
"content": "STAATSMINISTERiUM ; 1— Freistaat DES iNNERN LL. ff: SACH SEN Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden können, wenn die Informa— tionsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 5: Wieviel Personen, die aus islamistischen Kampfgebieten (Syrien, Afghanistan, Irak etc.) in den Freistaat Sachsen zurückkehrten, und wie viele ihrer Angehöri- gen wurden —in welchem Umfang und welchem Zeitraum- durch die Koordinie- rungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) und ggf. weitere kooperierende Beratungsträger beraten und betreut und welche konkreten Maß- nahmen wurden in diesem Zusammenhang durchgeführt? Bislang wurden weder Personen, die aus islamistischen Kampfgebieten in den Frei— staat Sachsen zurückkehrten, noch deren Angehörige durch die KORA beraten bzw. betreut. Die Beratung bzw. Betreuung von zwei in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16988 genannten Personen, von deren jeweiligen Angehörigen sowie von den Angehörigen einer dritten in selbiger Drucksache genannten Person erfolgte bzw. erfolgt durch den Beratungsträger HAYAT Deutschland, mit dem die KORA anlass- und fallbezogen ko- operiert. Da dieser Beratungsträger jedoch nicht durch die KORA bzw. das Staatsmi- nisterium für Soziales und Gesellschaften Zusammenhalt (SMS) gefördert wird, liegen der KORA bzw. dem SMS keine Erkenntnisse bezüglich des Umfangs und des Zeit- raums dieser Beratungen bzw. Betreuungen vor. In Bezug auf einen dieser 0. 9. Fälle kooperierte die KORA bislang dahingehend, dass sie auf Wunsch von HAYAT Deutschland im Jahr 2018 zu zwei sogenannten Runden Tischen eingeladen hat, um mit dem Beratungsträger und weiteren kommunalen und sicherheitsbehördlichen Akteuren die Rückkehr dieser Person in den Freistaat Sachsen bestmöglich vorbereiten zu können. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 3 von 3",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/1c/3a/dd/1c3add53ff4e48fc9eca7d7b4afe8a36/page-p3-{size}.png"
}
]
}