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            "content": "srAArsMINrsrERruMS#ä,iHTl3 EUROPAUNDGLEICHSTELLUNG I I ffi W SffElispirr Verbraucherschutz stellt diesen Durchschnittsbetrag für jedes Kalenderjahr nach den am 1. Oktober des vorhergehenden Jahres geltenden Bewertungen der Sachbezüge fest und gibt ihn im Bundesanzeiger bekannt. Für das Jahr 2020 gilt Folgendes: für Unterkunft 1.  für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende bei Einzelunterbringung                                         161,70€ bei Belegung mit zwei Gefangenen                                 69,30 € bei Belegung mit drei Gefangenen                                 46,20 € bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen                        23,10 € 2. für alle übrigen Gefangenen bei Einzelunterbringung                                         196,35 € bei Belegung mit zwei Gefangenen                               103,95 € bei Belegung mit drei Gefangenen                                 80,85 € bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen                        57,75 € ll. für Verpflegung Frühstück                                                             53,00 € Mittagessen                                                           99,00 € Abendessen                                                            99,00 € Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen. Die Höhe des Haftkostenbeitrages ist somit abhängig vom Alter, Beschäftigungsstatus, der Unterkunftsform und dem Verpflegungsumfang der Gefangenen. Der höchste Haft- kostenbeitrag für das Jahr 2020 beträgt 447,35 € pro Monat. Frage 2: Wie hoch ist Selbstbehalt im Jahr 2020 tür lnhaftierte welche einer freien Be- schäftigung nachgehen oder andenareitige lebenssichernde Mittet (Rente, ALG 1) erhalten, und wie wird dieser berechnet? (Bitte nach JVA aufschlüsseln sofern sich dieser in den einzelnen JVAen unterscheidet) Seite 2 von 4",
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