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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Für die Richtlinie wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der GRW (GRW Infra) werden die Anträge aktuell unter erschwerten und demzufolge zeitlich verzögernden Bedingungen bearbeitet. Abweichungen zur bisherigen Bearbeitung ergeben sich für die Antragsbearbeitung und die Verwendungsnachweisprüfung. Eine statistische Aufbereitung der Verzögerungen erfolgt nicht. Angaben zur Dauer der Verzögerungen sind bislang nicht möglich. Frage 2: Welche Abweichungen gibt es derzeit zur „normalen\" Bearbeitung für die einzelnen Fachförderprogramme? Aus der Anlage 1 können die aktuellen Bearbeitungszeiten der Fachförderprogramme im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entnommen werden. Die Abweichungen zur normalen Bearbeitung für Auszahlungsanträge betragen mnii- schen einer Verkürzung um vier Wochen bis zu einer Erweiterung um sechs Wochen. Verkürzungen bei den Bearbeitungszeiten resultieren aus den aufgrund der Corona- Krise vereinfachten Auszahlungsbedingungen (vorläufige Auszahlung ohne Belegprü- fung). Längere Bearbeitungszeiten für Auszahlungen betreffen nur die Förderbereiche, in denen die Auszahlung an den Verwendungsnachweis gebunden ist. Frage 3: Gibt es Anweisungen der Staatsregierung an die SAB zum Umgang mit und zur Priorisierung einzelner Fachförderprogramme in Bezug auf die Unterstützung gemäß Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz und wenn ja, welche? (Bitte diese Anweisungen als Anlage anfügen!) Für den Bereich der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds wird auf das Schreiben der Verwaltungsbehörde ESF vom 17. März 2020 (Anlage 2) verwiesen. Die Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona (Anlage 3), werden ebenfalls beigefügt. Frage 4: Sofern es zu temporären personellen Engpässen und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen bei der SAB kommt, welche Pläne hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, um eine zügige Umsetzung der Fachförderprogramme zu gewährleisten? Seit dem 23. März 2020 bearbeitet die SAB Anträge auf Corona-Zuschüsse und Corona-Darlehen prioritär. Auch Mitarbeiter, die die Förderrichtlinien üblicherweise nicht bearbeiten, sind in die Bearbeitung Corona-bedingter Sachverhalte einbezogen. In keinem Förderprogramm kommt es zu temporären Engpässen. Auszahlungen und Stundungen werden trotz Corona-Krise bevorzugt bearbeitet, um die finanziell ange- spannte Lage der Zuwendungsempfänger nicht weiter zu verschärfen. Die Staatsregie- rung geht davon aus, dass sich die Bearbeitungsdauer in den nächsten Wochen und Monaten wieder der bisherigen Zeitspanne annähern wird. Dazu werden auch die er- warteten sinkenden Antragszahlen beitragen. Seite 2 von 3",
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"content": "STAATSMINISTERIUM 01111111 11.16. Freistaat FÜR WIRTSCHAFT 111111111\\ .411111 11.1 SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR C31 Frage 5: Gibt es spezifische Informationsblätter zu einzelnen Fachförderprogram- men im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Bearbeitung der Anträge, dem Verlauf der Projekte sowie der Verwendungsnachweisprüfung und wenn ja, wel- che? (Bitte als Anlage die Hinweisblätter, Verfahrensvorschriften oder Verhaltensregeln anfügen!) Die SAB stellt zu allen von ihr verwalteten Fachförderprogrammen umfangreiche Infor- mationen auf ihrer Internetseite aktuell bereit und alle Formulare zur Antragstellung, Aus- zahlung und Verwendungsnachweisprüfung sind zum Abruf verfügbar. Für den Bereich der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds hat die SAB eine Handreichung mit Stand 28. Mai 2020 (Anlage 4) auf ihrer Internetseite veröffentlicht: https://www.sab.sachsen.de/bildung/esf-tipps/handreichung-abrechnung-esf-corona.pdf Formulare und Downloads zur Richtlinie GRW Infra sind auf der Internetseite der Lan- desdirektion Sachsen öffentlich verfügbar und für die Antragsteller abrufbar. Weiterhin werden unter „Aktuelles\" auf der Internetseite des Förderportals der Landesdirektion Sachsen die Zuwendungsempfänger über kommunale und staatliche Maßnahmen sowie Besonderheiten infolge der Corona-Pandemie informiert. Der Leitfaden für Maßnahmen nach § 4 Verwaltungsabkommen VI Braunkohlesanierung (VA VI Braunkohlesanierung) vom 2. Juni 2017 ist unter https://www.bergbau.sachsen.de/download/2020 01 01 LeitfadenP4 EF.pdf und das Muster zur Einreichung eines Maßnahmevorschlags nach § 4 VA VI Braunkohlesanie- rung unter https://www.bergbau.sachsen.de/download/2019 01 15 Formular Mass- nahmevorschlagP4 FINAL.pdf abrufbar. Mit freundghen Grüßen Mättin Dulig Anlagen Seite 3 von 3",
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"content": "Anträge Auszahlungsanträge P rogramm aktuelle Abw eichung zur aktuelle durchschnittliche Abw eichung zur durchschnittliche \" Normalsituation\" Bearbeitungszeit \" Normalsituation\" Bearbeitungszeit (in W ochen) ( in W o cheni J o bP erspektive JobPerspektive Sachsen - QAB (klassische und betriebliche keine Neuanträge 2 - 4 ** Variante) JobPerspektive Sachsen - letztes Drittel von Umschulungen nach keine Neuanträge 2 - 4 ** d em SG B 11,111 JobPerspektive Sachsen - Verbesserung der 16 6 2 - 4 *\" Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen _4 ** JobPerspektive Sachsen - Individuelle Einstiegsbegleitung 16 6 2 JobPerspektive Sachsen - Eignungsfeststellung, Koordinierung, keine Neuanträge 2 - 4 ** Begleitung Innovative, Modell-/Transvervorhaben, Studien / Arbeitslose keine Neuanträge 2 - 4 ** W eiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck, individuell 16 9 14 5* Weiterbildungsscheck, betrieblich 15 7 15 6* Weiterbildung zum Arbeits- bzw. Betriebsmediziner keine Neuanträge 2 - 4 \"* Innovative, Modell-/Transfervorhaben, Studien / EA-WB keine Neuanträge 2 - 4 ** A usbildung Vorrang für duale Ausbildung keine Neuanträge 2 - 4 \"* Verbundausbildung 20 11 15 5* Überbetriebliche Lehrgänge (ÜLU) keine Neuanträge keine Auszahlungsanträge keine zur Bearbeitung vorliegend Überbetriebliche Lehrgänge (tjbA) keine Neuanträge 6 2* Zusatzqualifikationen 8 4 10 4* Sozialer Arbeitsmarkt keine Neuanträge 1 0 Fachkräfterichtlinie 4-6 0 1 0 Meisterbonus 2 2 2 keine Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 4-6 0 trifft nicht zu trifft nicht zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten Abhängigkeit vom 0 4 0 Bund Clusterförderung Richtlinie Clusterförderung 20 0 6 0 Regionalförderung Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 20 6 4 0 Wirtschaftsstruktur (RIGA) Richtlinie Regionales Wachstum (keine Neuanträge) (keine Neuanträge) 3 0 Richtlinie GRW-Nachrangdarlehen (RINA 2014-2020) 20 6 4 0 Gründungsförderung Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft / 12 5 keine Auszahlungsanträge keine Technologiegründerstipendium zur Bearbeitung vorliegend Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft / 16 6 2 - 4 *\" Gründerinitiativen Mittelstandsrichtlinie / Gründungsberatung 16 6 12 5* Richtlinie Mikrodarlehen 8 12 1 0 M ittelstandsförderung Mittelstandsrichtlinie / Messe, Außenwirtschaft 9 l 4 l 6 l 0",
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"content": "Mittelstandsrichtlinie / Markteinführung innovativer Produkte - 10 7 8 0 Zuschuss Mittelstandsrichtlinie / Markteinführung innovativer Produkte - 12 8 1 0 Darlehen Mittelstandsrichtlinie / Digitalisierung von Geschäftsprozessen 7 7 6 4 und Informationsschutz Mittelstandsrichtlinie / Betriebsberatung/Coaching 5 4 3 1 Mittelstandsrichtlinie / Umweltmanagement 5 0 3 0 Mittelstandsrichtlinie / Kurzberatung 8 0 1 0 Technologieförderung Richtlinie EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 12 10 10 10 Fördergegenstand FuE-Projektförderung 12 10 10 10 Fördergegenstand Technologietransfer 4 10 6 10 Fördergegenstand Innovationsprämie 12 10 10 10 KETs-Pilotlinien 10 3 4 1 InnoExpert 5 keine 6 keine InnoTeam 10 6 3 keine Transferassistent 2 0 1 0 Bewilligung für nicht relevant, da keine Horizon-Prämie 2020/2021 vor 0 0 vorliegend Corona erfolgt Bewilligung für nicht relevant, da keine Enterprise Europe Network Sachsen 2020/2021 vor 0 0 vorliegend Corona erfolgt Abhängigkeit vom Patentinformationszentren 0 2 0 Bund Patentverwertung 4 0 4 4 keine Bewilligung Innovationsveranstaltungen und sonstige Maßnahmen 0 3 0 mehr vorgesehen Auszahlungen werden auch trotz Corona-Krise im Bedarfsfall bedient, um die finanziell angespannte Lage der Zuwendungsempfänger nicht weiter zu verschärfe *Die Erhöhung der Bearbeitungszeit für Auszahlungen trifft nur in Förderbereichen zu, bei denen die Auszahlung an den Verwendungsnachweis gebunden ist. **Verbesserungen bei den Bearbeitungszeiten resultieren aus den aufgrund der Corona-Krise vereinfachten Auszahlungsbedingungen (erweiterte Auszahlung ol hne Belegprüfung).",
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"content": "STAATSMINISTER1UIVI Fr ei s taat FÜR W IRTSCHAFT SACH SEN ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Sächsische Aufbaubank Pirnaische Str. 9 01069 Dresden und Verteiler - nur elektronischer Versand - Aktenzei chen (bitte bei Antwort angeben) 23- 1203/30/11/ ESF, FZR 2014-2020 Einschränkungen bei der Durchführung von ESF-Vorhaben im Zusam- D r esd en, 17. Mär z 2020 menhang mit der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Stand: 17. März 2020 Europa fördert Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren, EFREI I I N soweit im Rahmen der.Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen ESF zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie aufgrund von Per- sonalausfall Einschränkungen bei der Durchführung von ESF-Vorhaben ent- *** stehen, bitten wir insbesondere folgende Hinweise der VB ESF bis auf Weite- res zu beachten: ** * ** • Die Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten und die Eindämmung der Europäische Union Ausbreitung des Coronavirus hat Vorrang. Die Zuwendungsempfänger entscheiden verantwortungsbewusst und eigenständig, wie sie die Hin- weise,. Empfehlungen und Vorgaben staatlicher und kommunaler Stellen und des Robert-Koch-Institutes umsetzen. Ustilltat srt tots6 • Bei Vorhaben, die z. B. wegen der Aussetzung der Schulpflicht bzw. aualt letufsusstrturtille Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen abgesagt oder Hausanschrift: verschoben werden müssen, sollten nach Möglichkeit die Fortsetzung vor- Sächsisches Staatsministerium habensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneut- für W irtschaft, Arbelt und Ver- rale Verlängerung der Vorhaben geprüft werden, um die gesetzten Ziele kehr Wilhelm-Buck-Straße 2 der Vorhaben zu erreichen. 01097 Dresden • Soweit in der Unterbrechungszeit notwendige Ausgaben anfallen, welche im Rahmen der regulären Umsetzung der Vorhaben geplant waren, blei- ben diese - vorbehaltlich anderweitiger bzw. vorrangiger Ausgleichsleis- Außenstelle: Ammonslraße 10 tungen - förderfähig. 01069 Dresden • Sofern die Auswirkungen von Unterbrechungen durch Alternativangebote (z. B. sozialpädagogische Begleitung per Telefon oder Internet, projektbe- www.smwa.sachsen.de zogene „Hausaufgaben\") verringert werden können, ist dies zu begrüßen. Sollten•für diese Alternativangebote im Sinne der Weiterführung der Vor- .Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Slraßenbahnlinien haben zusätzliche Ausgaben entstehen, können dise auf Antrag der Zu- 3, 7, 8. 9 - Haltestelle Carolaplatz wendungsempfänger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügba- ' Information zum Zugang für verschlüs- ren Haushaltsmittel gefördert werden. selte elektronische Dokumente unter www.amwa.sachsen.de/kontakt.htrn gpostsIelle@smwa-sachsen.de- rnail. de Sei te 1 von 3",
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"content": "STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR eFreistaat Die Verwaltungsbehörde ESF wird sich um gemeinsame pragmatische Lösungen in Ab- stimmung mit den Fondsbewirtschaftern und der SAB bemühen. Zuwendungsempfän- gern und Teilnehmern an ESF-Vorhaben sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen, soweit diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant ESF- Vorhaben durchführen und an ESF-Vorhaben teilnehmen können. Die SAB wird gebeten, einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben wie auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Entscheidungen der Projektträger und Zuwendungsempfän- ger weiterhin zu beachten. Eine hinreichende Dokumentation getroffener Entscheidun- gen zur späteren Nachvollziehbarkeit der Bewilligungsstelle und etwaiger Prüfstellen ist erforderlich. Wir bitten die Zuwendungsempfänger in geeigneter Weise zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Uwe Korzen-Ki-Xger Leiter der VerWaltungsbehörde ESF Seite 2 von 3",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Europäischer Sozialfonds im Freistaat Sachsen Förderzeitraum 2014 bis 2020 Anleitung Nr. 28 Verfahrensänderungen zur Bewältigung der Corona-Krise A. Übergreifende Vorgehensweise Soweit im Fördervollzug ein Ermessensspielraum besteht, ist dieser im Zusam- menhang mit der aktuellen Sondersituation großzügig auszulegen. Gleiches gilt für die Regelung von Ausnahmen, die der Bewältigung der Krise dienen. Vorhaben, die bereits bewilligt wurden, können unterbrochen und soweit möglich zu einem späte- ren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Es sollten nach Möglichkeit die Fortsetzung vor- habensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneutrale Ver- längerung der Vorhaben geprüft werden, um die gesetzten Ziele der Vorhaben zu erreichen. Sofern die Auswirkungen von Unterbrechungen durch Alternativangebote (z. B. sozialpädagogische Begleitung per Telefon oder Internet, projektbezogene „Hausaufgaben\") verringert werden können, ist dies im Rahmen der Ermes- sensausübung positiv zu berücksichtigen. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben wie auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Ent- scheidungen weiterhin zu beachten. Eine hinreichende Dokumentation getroffener Entscheidungen zur späteren Nachvollziehbarkeit ist erforderlich. B. Förderfähigkeit von Ausgaben Sofern durch Alternativangebote mit dem Ziel der Weiterführung der Vorhaben zu- sätzliche Ausgaben entstehen, können diese auf Antrag der Zuwendungsempfän- ger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Änderungsantrag zu stellen. Sofern im Einzelfall durch den Zuwendungsempfänger Verpflichtungen für Ausga- ben eingegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforder- lich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus nicht mehr erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zu- wendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, bleiben die nachweislich entstan- Seite 3 von 5",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR denen (im Grunde förderfähigen) Ausgaben förderfähig. Gefördert werden können in diesem Zusammenhang auch ggf. anfallende Stornierungskosten. Nicht förderfähig sind in diesem Zusammenhang Ausgaben, die der Zuwendungs- empfänger durch geeignete, vorrangig in Anspruch zu nehmende Anpassungs- maßnahmen vermeiden oder reduzieren kann (z. B. Kündigung von Verträgen, Wegfall der Leistungspflicht aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit, Beantragung von Kurzarbeitergeld etc.) Sofern bei einer lauienden Förderung bei Zuwendungsempfängern (im Grunde för- derfähige) Ausgaben entstehen, obwohl der Zuwendungszweck vorübergehend aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht werden kann bzw. das Projekt unterbro- chen werden muss, sind diese förderfähig, soweit sie nicht durch den Zuwendungs- empfänger reduziert werden können (z. B. fixe Kosten für Personal oder Miete). C. Auszahlungsverfahren Auszahlungsanträge sollen möglichst weiterhin bedient werden. Auszahlungen sind zunächst ohne Belegprüfung auf Basis von Schlüssigkeitsprüfungen möglich. Die Belegprüfung ist baldmöglichst nachzuholen. Bei Vorauszahlungen werden bei Verletzung der Mittelverbrauchsfrist gemäß Nr. 1.7 NBest-SF keine Zinsen erhoben. Eine Rückzahlung bereits erfolgter Vo- rauszahlungen bei Unterbrechung von Vorhaben auf Grund der Corona-Krise ist zunächst nicht erforderlich. Die Mittel können bei Fortsetzung der Vorhaben unmit- telbar für förderfähige Ausgaben verwendet werden. D. Nachweisverfahren 1) Verwaltungsprüfungen Die Verwaltungsprüfungen werden auf die Schlüssigkeitsprüfung begrenzt. Er- geben sich aus der Schlüssigkeitsprüfung Anhaltspunkte für die Nicht- Förderfähigkeit von Ausgaben, kann die Bewilligungsstelle eine entsprechende Belegprüfung durchführen. Anderenfalls sind diese Ausgaben entsprechend zu kennzeichnen und vom Auszahlungsbetrag abzuziehen. Die Belegprüfung ist vor Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung und damit vor der Ausga- Seite 4 von 5",
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"content": "STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR benmeldung nachzuholen. Die Prüfquoten sind mit Verwendungsnachweisprü- fung einzuhalten. 2) Vor-Ort-Überprüfungen Vor-Ort-Überprüfungen werden ausgesetzt. Die Einhaltung der Prüfquoten soll zum Jahresende eingehalten werden. Sofern Fristen geregelt wurden, in denen der Zuwendungsempfänger zu einem be- stimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet ist, und der Zuwendungsempfänger diese Fristen als Folge der Corona-Krise nicht einhalten kann, sind diese im Er- messen zu verlängern. Eine Verlängerung von Fristen kommt nicht in Betracht, wenn dadurch die Verjährung droht. Seite 5 von 5",
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"content": "Stand: 28.05.2020 Europa fördert Sachsen. EurUisuho Unl On ESF SAB Handreichung für die Abrechnung von ESF-Projekten mit Auswirkungen der Corona-Pandemie Diese Handreichung gibt Orientierungen hinsichtlich Anwendung und Höhe der zu fördernden Ausgaben und Kosten für ESF-geförderte Projekte, deren Durchführung von der Corona-Pandemie beeinflusst wurde und wird. Der Bewilligungszeitraum dieser Projekte liegt dabei nach aktuellem Stand teilweise oder ganz in den Monaten ab März 2020 bis Mai 2020. Der von der SAB zur Verfügung gestellte Vordruck 67308 „Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise\" ist projektbezogen jeweils zum nächsten Abrechnungszeitpunkt (Zwischen- oder Verwendungsnachweis) einzureichen, sobald das Projekt ganz oder teilweise Abrechnungen von Personalausgaben für die Monate März bis Mai 2020 umfasst. Alle in dieser Handreichung genannten und als förderfähig deklarierten Ausgaben und Kosten stehen unter der Prämisse der Einhaltung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dabei dürfen nur Ausgaben und Kosten finanziert werden, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie sämtlicher bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen (sonstige Ausgleichsleistungen, Kurzarbeitergeld...). Für die Vorhaben war die Fortsetzung vorhabensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung bzw. kostenneutrale Verlängerung zu prüfen, um die gesetzten Maßnahmeziele zu erreichen. Hierzu ist eine Aussage zu treffen. Weiterhin muss ein eindeutiger Vorhabensbezug vorliegen, d. h. es werden nur vorhabens- bezogen angefallene Ausgaben gefördert. Sofern durch Alternativangebote mit dem Ziel der Weiterführung der Vorhaben zusätzliche Ausgaben entstehen/entstanden, können diese auf Antrag vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Es ist ein Änderungsantrag zu stellen. - Sofern im Einzelfall durch den Zuwendungsempfänger Verpflichtungen für Ausgaben eingegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus nicht mehr oder nicht mehr vollständig erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zuwendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, bleiben die nachweislich entstandenen (im Grunde förderfähigen) Ausgaben förderfähig. Gefördert werden können in diesem Zusammenhang auch ggf. anfallende Stornierungskosten. - Nicht förderfähig sind Ausgaben, die der Zuwendungsempfänger durch geeignete, vorrangig in Anspruch zu nehmende Anpassungsmaßnahmen hätte vermeiden oder reduzieren können (z. B. Kündigung von Verträgen, Beantragung von Kurzarbeitergeld etc.). - Sofern in einem laufenden Projekt (im Grunde förderfähige) Ausgaben entstehen, obwohl der Zuwendungszweck vorübergehend aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht werden konnte bzw. das Projekt unterbrochen werden musste, sind diese förderfähig, soweit sie nicht durch den Zuwendungsempfänger reduziert werden konnten (z. B. fixe Kosten für Personal oder Miete).",
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"content": "Stand: 28.05.2020 Europa fördert Sachsen. n N ig EurapäIsche Un.on SAB 1. Finanzielle Darstellung: Grundsätzlich gilt, dass etwaige Ausgleichszahlungen NICHT als Einnahme zu verbuchen sind. K 1. Personalausgaben / -kosten (direkt vorhabensbezogen) Zur Abrechnung in der VN1/ Stellenförderung: - Ersichtlich aus der Gehaltsabrechnung ist der Anteil Kurzarbeitergeld (KUG) — dieser wird vom Abrechnungsbetrag lt. Gehaltsnachweis abgezogen und ergibt den bei der SAB abrechenbaren förderfähigen Betrag - Die Buchung in der Belegliste soll im Feld „Rechnungsgegenstand/ Zahlungsgrund\" dann eine entsprechende Info enthalten, z. B. Gehalt 04/2020 abzgl. KUG — eine gesonderte Buchung des KUG ist analog der bisherigen Vorgehensweise mit Korrekturen an Personalausgaben nicht vorzunehmen Zur Abrechnung von Personalkostenpauschalen: - Förderfähig sind nur tatsächlich geleistete Personalstunden. Die Personalausgaben über die Personalkostenpauschale können wie bewilligt für alle getätigten Stunden abgerechnet werden. Für den Nachweis sind die gewohnten Tätigkeitsnachweise zu führen. K 2. Sachausgaben /-kosten, Fremdleistungen - Angefallene Kosten, wie Verbrauchsmaterial und Telefonkosten, können abgerechnet werden, sofern diese notwendig gewesen sind. Hierzu ist eine Begründung zu liefern. - Mieten: Mietnachlässe und Stundungen von Mieten sind über die tatsächliche Zahlung nachzuweisen. Dauerschuldverhältnisse, die nicht projektbezogen abgeschlossen wurden, sind mit dem Projektanteil förderfähig. Projektbezogene Anmietungen sind mit dem Projektanteil förderfähig, zusätzliche Ausgaben, z.B. durch Projektverlängerungen, sind mit einem Änderungsantrag zu beantragen. - AfA: Ist förderfähig, auch wenn die Technik nicht genutzt werden konnte. K 3. Ausgaben / Kosten für allgemeine Verwaltung - Personalausgaben: siehe K 1. K 4. Leistungen für Teilnehmer - Aufwandsentschädigung ist nur förderfähig, wenn die Teilnehmer beim Träger vor Ort sind. Anwesenheitszeiten sind zu dokumentieren. - An Teilnehmer ausgereichte und entwertete Wochen- oder Monatskarten vor Schließung der Einrichtung sind förderfähig Ausgaben, die gem. Pkt. 1.5 NBest-SF bei Einsparung nicht zur Umverteilung zugelassen sind (u. a. Teilnehmerleistungen) können nur im Wege eines Änderungsantrages in andere Positionen umgewidmet werden. 2. Inhaltlich Qualitative Darstellung: Wurde das Vorhaben nicht wie bewilligt durchgeführt und waren Änderungen notwendig, bitten wir um kurze Erläuterungen zu den Anpassungen(max. 4 Seiten) bzw. eine überarbeitete Konzeption, aus welcher durch farbige Markierungen die Änderungen hervorgehen.",
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"content": "Stand: 28.05.2020 Europa fördert Sachsen. • Europäjt-choUrrion ESF SAB Bitte stellen Sie dabei die Maßnahme und deren Verlauf im Zuge der Corona-Pandemie unter Beachtung der folgenden Gesichtspunkte dar: - Zielerreichung erwartete Ergebnisse - Beschreibung der Arbeitspakete und Methoden und der Änderungen und Anpassungen, Beschreibung der Effektivität der Methoden der Zielerreichung - Änderungen der zeitlichen Gliederung, des Meilensteinplans, des Lehrplans - Verantwortlichkeiten, Anpassungen des Lehrpersonals - Aussagen zur Fortführung der Maßnahme und Bewertung der Möglichkeiten der Zielerreichung",
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